Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1871)
- Date
- 1871-04-04
- Page
- Seite 270 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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270 setzen könnte, und von wo auS er wieder die Höhe zu erklimmen vermöchte. Doch dies ist nicht der Gegenstand unserer heutigen Betrachtung, der vielmehr ein ganz specieller sein soll, nämlich die Veränderung, welche die gegenwärtige Lage Frankreichs in den Verhältnissen unserer dortigen Glaubensgenosseuschaft bewirken muß. Denn wenn die Lostrennung von Elsaß und Deutsch-Lothringen für das ganze. Frankreich von keiner entschiedenen Bedeutung ist, und seine materiellen wie geistigen Interessen nur mäßig umritt, so ist dies betreffs der Juden nicht der Fall. Diese wurden aus Frankreich wiederholt und zum letzten Male unter dein geistesabwesenden König Karl VI. am 15. September 1304 vertrieben. Aber im Süden Frankreichs wohnten die Juden zahlreich in Landstrichen, die Zwar zu Frankreich gehörten, aber unter ihren eigenen kleinen Fürsten standen, auf welche das Vcrbannungsdecret keinen Einfluß übte, und welche die Juden unter ihrem Schutze erhielten, so daß auch viele der vertriebenen dahin gingen, und es später den aus Spanien fliehenden nicht allzuschwer gemacht wurde, sich daselbst uiederzulasien. Als nun die französische Königömacht diese großen Lasallen verdrängre und sich Lothringens und des Elsasies, dieser deutschen Reichsländcr, bemächtigte, war die Zeit der Vertreibungen und der Verfolgungen vorüber, und die zahlreichen dort ansässigen Juden wurden in ihren sg. Privilegien und Einrichtungen belassen. Daher kommt es, daß der Süden und Osten Frankreichs zahlreiche jüdische Gemeinden enthält, während im übrigen Frankreich sich nur wenige Juden befinden und erst seit 1790 in Paris selbst allmälig eine große Gemeinde sich ansammelte. Der Abgang des Elsaß und Deutsch-Lothringens entzieht daher der französischen Judenheit fast die Halste ihrer Mitglieder. Weisen wir dies statistisch nach. Nach der ofsiciellen Angabe wohnten in Frankreich (Algerien lassen wir hier unberücksicktigi) 59,047 Israeliten, nach der der Consistorien 95,000. Ganz Frankreich wurde in 9 israelitische Eonsistorialsprengel getheilt. Davon kommen nur 3 aus Elsaß und Teulsch-Lothringen, nämlich Straßburg, Colmar und Metz. Allein der Sprengel von Straßburg wird von 20,828, der von Colmar von 17,000 und der von Metz von 5500, zusammen von -10,928 Juden bewohnt. Lasten wir Paris noch unberücksichtigt. so zählt der Eonsistorialsprengel )cancy 8500, Lyon 2200, Bordeaux 4000, Bayonne 2200 und Marseille 1000 Inden, also zusammen 21,200 Juden. Die Zahl der jüdischen Bevölkerung von Paris wird nich angegeben; rechnen wir aber von den 95,000 der Gefammtzahl die 67,528 der übrigen 8 Eonsistorialsprengel ab, so bleiben uns für Paris und besten Sprengel 27,472. Zählt man also Paris nicht hinzu, so wohnen in den losgetrennten Provinzen mehr als zwei Drittel der bis dahin französischen Juden; rechnet man Paris hinzu, so ist cö fast die Hälfte der sänuntlichen franzosischeu Juden, welche von jetzt ab nicht mehr zu Frankreich , sondern zu dem deutschen Zreiche gehören. Eine andere Erwägung giebt aber die Vertheilnng dieser Bevölkerung in den von ihr bewohnten Landstrichen. Der Sprengel Paris zählt 20 Gemeinden, Nancy 53, Lyon 6, Bordeaux 2, Bayonne 2, Marseille 15, zusammen 95 Gemeinden. Der Sprengel Straßbnrg befaßt 120, Colmar 53 und Metz 39, zusammen 212 Gemeinden. Die Zahl der Gemeinden in den drei losgetrennten Sprengeln inacht also mehr als zwei Drittel sämmtlicher jüd. Gemeinden des bisherigen Frankreichs aus. Man ersieht hieraus leicht, daß hinsichtlich des Cultusetats für die Israeliten in Frankreich eine bedeutende Veränderung vor sich geht. In der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom I I. Juli 1570 wurde berichtet, daß der frauzösische Cultusetat für jeden Israeliten 2 Frcs. 76 Cents, verausgabt. Nach der Kopfzahl berechnet würden demnach 127,865 Frcs. 28 Cents, von dem Cultusetat von 2-15,709 Frcs. 72 Cents, für die losgetrennten Provinzen in Abzug kommen. Anders freilich stellt sich die Sache bei der Erwägung, daß die Ausgaben für das Centralconsistorimn und für sechs Consistorien verbleiben, während nur die für drei Consistorien in Wegfall konunen, daß ferner die Kosten für das Nabbinerseminar in Paris dieselben bleiben; wohingegen die Kosten für die einzelnen Gemeinden bedeutend verringert werden, da nur ein Drittel derselben zurückbleibt und zwei Drittel in Abzug kommen. Wir stellen hier nicht die Frage, ob überhaupt die französische Republik die Cultusetats für die verschiedenen Confessionen beibehalten werde? Voraussichtlich würde nur die rothe Republik diese Etats abschasten, und von dem Bestände einer solchen haben wir keine Vorstellung. Bleiben aber die Cultusetats für die katholische und protestantische Kirche, so ist es keine Frage, daß in Frankreich auch der israelitische CultuSetat aufrecht erhalten bleibt. Eine andere Frage ist, ob die drei Consistorien in den losgetrennten Provinzen der Obhut des Centralconsistoriums unterzogen bleiben? Diese Frage kann wohl mit Be-