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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-03-28 · Heft 13 (28.3.1871) · p. Seite 256

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 13 (28.3.1871)
Date
1871-03-28
Page
Seite 256 (sequence 8)
Language
German
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256 Kreuz erworben und ist dort zum Unterofsicier befördert worden. Kreuznach, 13. März. lPrivatmitth.) Am 6. d. hat Leopold Michel von hier, Unterofsicier bei der 12. Comp, des 8. Rhein. Infanterieregiments Nr. 70, daS eiserne Kreuz erhalten. Auö Bayern, 15. Marz. lPrivatmitth.) Wenn irgend ein Ereigniß geeignet ist, alle Schichten der Bevölkerung mit Freude und Jubel zu erfüllen, so ist es der so glorreich geführte und durch einen so ehrenvollen Frieden eben beendete Krieg. Diese Freude manifestirte sich auch in den stattgefundnen Festlichkeiten, bei denen auch der Aermste sein Möglichstes aufbot, die allgemeine Feier zu verherrlichen. Betraf es doch das ganze Vaterland, das in so großer Gefahr schwebte, sowie man in den Hütten, gleichwie in den Palästen für liebe Angehörige in Angst und Besorgnis war. Es bedarf darum keiner Erwähnung, daß die Israeliten, wie im Allgemeinen, besonders in dieser Hinsicht sich als Deutsche gleichberechtigt und gleichverpflichtet zur Theilnahmc an dieser allgemeinen Freude erachten. Haben wir doch mitgelitten, alle mögliche Opfer willig gebracht; haben doch unsre Söhne und Brüder mitgestritten und sind in der Ausübung ihrer Pflicht von gleichem Pflichteifer, wie die andern Bestandtheile des Heeres beseelt gewesen, was die vielen ihnen zu Theil gewordenen Auszeichnungen beweisen. Um so schmerzlicher berührt es die Israeliten Bayerns, daß bei der Anordnung der gottesdienstlichen Friedensfeier dieselben ganz ignorirt wurden. Es wurde nämlich angeordnet, daß für die Katholiken am 11. d. Mts. die Seelenfeier und am 12. die Dankcsfeier und für die Protestanten am 12. die Dankesfeier stattstnden solle. Es sei fern von uns, unsrer Staatsrcgierung irgend eine verletzende Tendenz bei dieser Unterlassung zu imputiren. Wir setzen vielmehr ein bloßes Versehen voraus;*) aber dennoch ist dieses Unterlassen *) In Preußen werden grundsätzlich von der Staatsregierung Landesfeste niemals den jüdischen Gemeinden angezeigt oder aufgegeben, und zwar unter dem Vorwände, daß die Synagoge völlig autonom sei und die Regierung kein Organ habe, durch welches sie derartiges ihr zu infinuiren habe, wie bei den Katholiken die Bischöfe, bei den Protestanten ^den Obergeeignet, uns in den Augen unsrer christl. Mitbürger als zurückgesetzt erscheinen zu lassen, wie nicht minder gar viele Israeliten sich im höchsten Grade dadurch gekränkt fühlen, und von Seiten Schreibers dieses wurde ein desfallsiges Inserat in öffentliche Blätter nur durch die Vorstellung abgehalten, daß das Mißverständnis bald werde aufgeklärt werden. Man gab sich dabei der Hoffnung hin, daß die isr. Cultusverwaltung oder das Rabbinat in München geeignete Schritte thun werden, um eine Aufklärung herbeizuführen. Wie schmerzlich wurden wir aber enttäuscht, als wir statt dessen das „Programm zu der gottesdienstlichen Feier, welche Samstag den 11. und Sonntag den 12. März 1871 in der Synagoge zu München abgehalten wird" zu Gesichte bekamen. Nach demselben wurde, wie bei den Katholiken am Samstag die Seelenfeier und am Sonntag die Dankfeier abgehalren. — Wenn wir München nicht kennten, müßten wir die Meinung hegen, es wäre bereits der Sabbath auf den Sonntag verlegt; da aber dieses nicht der Fall ist, so müssen wir in diesem Vergehen, milde ausgesprochen, eine große Tactlosigkeit erkennen; denn wenn für die Katholiken der Samstag zur Seelenfcier ungeordnet ist, so liegt offenbar die Tendenz dabei zu Grunde, dieselbe nicht am Festtage abzuhalten, wie ja in der That der Sonntag für die Fcstfeicr bestimmt wurde. Wie konnte nun die an der Spitze der israel. Gemeinde der Residenzstadt stehende Verwaltung die eigne Würde so vergeben, gegen alles Gefühl und gegen den religiösen Usus, demzufolge das nrias nm:a nie am Sabbat gebetet wird, blos das nachzuäffen, was nach andrer Seite hin angeordnet wurde? Wir sind weit entfernt, die Abhaltung eines Gottesdienstes in beider Hinsicht zw tadeln; im Gegentheile wir halten uns für verpflichtet hierzu auch ohne Anforderungen von oben; aber die Israeliten Münchens hätten bester gethan, wenn sie ihre Seelenfeier am kirchenrath und die Eonsistorien. Wir wollen die Stichhaltigkeit beider Motive nicht untersuchen: die Synagogen feiern solche Feste dennoch und das allgemeine Publicum weiß nichts davon, ob sie uns befohlen worden, oder wir sie freiwillig begehen. In Nordamerika, wo doch noch etwas mehr religiöse Freiheit herrscht als in Deutschland, werden allgemeine LandeSfeste, Bet- und Bußtage von der Staatsbehörde bekannt gegeben, und die Gotteshäuser aller Eonfessionen müssen sie begehen. In der Schweiz ist es ebenso und sogar jährlich. Die Redact.

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