Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 13 (28.3.1871)
- Date
- 1871-03-28
- Page
- Seite 253 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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253 einstimmte, und daß auch die alten Völker, daß Athen, Sparta, Rom ihre Blüthe nur der Herrschaft jener Tugenden verdankten, mit deren Erlöschen ihr Verfall eintrat, und daß wir dieser Erkenntniß, wie sie in obigem Texte der weise König ausgesprochen, auch bei den hellenischen und römischen Weisen begegnen. Er citirt daher eine Menge von Aussprüchen von Plato, Sophokles, Herodot und Pindar, Lenophon und Plutarch, Cicero und Seneca und selbst Juvenal, wobei er sich als einen gründlichen Kenner des AlterthumS erweist, und entschuldigt sich nur beiläufig mit dem Beispiel und den Worten des h. Hieronymus. Allerdings verfällt er hierdurch in den Widerspruch, dieselben Tugenden und Ideen, die er christliche genannt und wegen derer er das Christenthum glorisicirt bat, nun auch in der antiken Welt vorhanden, gekannt und ausgesprochen findet. Jndeß wollen wir ihm deswegen keine Vorwürfe machen, und vielmehr die wahre Humanität, die Innigkeit und Seelenreinheit noch einmal betonen, welche in allen seinen Worten athmen und die einen so grellen Gegensatz zu jenen wilden Verirrungen des deutschen Klerus bilden. Woher nun dies? ES erklärt sich einfach daraus, daß innerhalb des schroffen Gegensatzes, den wir zwischen den beiden großen Partien der französischen Nation erkannt haben, der französische Klerus die überwiegende Masie des Landvolkes und der Mittelstädte in seiner Hand weiß und diese daher nur zu belehren und an sich zu ziehen sucht, Grobheit und Rohheit nur den katholischen Journalisten von Paris u. dgl. wie Louis Veuillot und Genosien überläßt — während in Deutschland der Klerus seinen unbedingten Anhang nur noch als einen geringzähligen weiß, dagegen einen bedeutenden Mittelstand vor sich hat, welcher weit ab, dem Atheismus ergeben zu sein, mit einem vernünftig religiösen Sinne begabt ist und den er durch Drohungen, Schreck- und Schimpfworte, durch die Erregung von Furcht und Haß wenigstens zum Theil wieder zu gewinnen hofft. Darum die Hetzerei, darum Erlaffe wie der des Oberkirchenratheß, Hirtenbriefe und Fastenpredigten der geschilderten Art; darum insonders die unaufhörliche Hetzerei gegen die Juden. Mit einem Worte: in Frankreich ist eine religiöse Reaction möglich, in Deutschland die confessionelle Reaction da. Referate über die -er ersten israelitischen Synode zu Leipzig überreichten Änträge. ii. Das zweite Referat betrifft das „Orgelspiel am Sabbath im Gotteshause durch einen Israeliten," beantragt durch die HH. Großrabbiner Astruc in Brüssel und Rabb. Dr. Hirschfeld in Augsburg. Auch über diesen Antrag wird eine weitläusige Abhandlung des Herrn Rabb. Dr. Wiener in Oppeln gegeben. Derselbe dehnte seine Aufgabe dahin aus, daß er zuerst das Verbot des Musicirens am Sabbath überhaupt, und dann das Orgelspiel am Sabbath beim Gottesdienst durch einen Israeliten behandelte, und zwar ganz in dialektisch-casuistischer Weise, um auf streng orthodoxem Standpuncte das Verbot zu erörtern. Das Musiciren am Sabbath ist weder biblisch, noch in der Mischna verboten, wo es zu den 39 Hauptarbeiten nicht gezählt wird. Das Musiciren ist nr an rnasn Kunst, aber keine Arbeit (Rosch Hasch. 29, 2). Gemaristisch wird aber das Verbot dadurch motivirt, daß es zu besorgen, der spielende Israelit könnte, wenn das Instrument schadhaft geworden, sich veranlaßt sehen, eS am Sabbath wiederherzustellen. Dieses Motiv erschien schon dem n"«-, nicht mehr zutreffend, da die Israeliten seiner Zeit es nicht mehr verstünden, Instrumente auszubeffern. Dr. Wiener stellt nun über alle Momente eine ausführliche Untersuchung an, deren Resultate wir am besten mit seinen eigenen Worten geben. Er sagt (S. 91 ff.): „Im Anschluß an obige ausführliche Erörterung beantragen wir: Die Synode wolle erklären: I. Das Musiciren eines Israeliten am Sabbath und Festtagen im Allgemeinen betreffen, wie folgt: Nach Thoff. Beza 30?. — und einer richtigen logischen Schlußfolge gemäß auch nach Rema Sch. aruch O. Chajim 338, 2 und 339, 3 — ist dem Israeliten das Musiciren an Sabbath und Feiertagen ganz im Allgemeinen gestattet. Jene, wie dieser, erklären einige früher bestandene Sabbathverbote, die, wie das Verbot des Musicirens am Sabbath lediglich in der Befürchtung „man werde das musikalische Instrument ausbessern", ihre Begründung hatten, für erloschen, weil jene