Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1871)
- Date
- 1871-03-21
- Page
- Seite 238 (sequence 10)
- Language
- German
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238 die Einberufung des Eongresses möge bis nach erfolgter politischer (Gleichberechtigung vertagt werden; daß über Wunsch der „Orthodoxen" zur Ausarbeitung eines Wahlstatuts und anderer Borlagen durch den Minister eine Versammlung israel. Vertrauensmänner einberufen wurde; daß der Bkinister das durch diese Versammlung ihm vorgelegie Wahlstatut angenommen, Modificationen in demselben nur auf Verlangen und im Sinne der znm Vereine der „Glaubenswächter" gehörenden vorgenommen, und aufgrund diesesWahlftatntes, das jedem großjährigen israelitischen Bürger des Landes das aetive, und jedem solchen, der in einer der Landessprachen lesen und schreiben kann, das passive Wahlrecht verlieh, die Wahl der Eougreßdepntirten ausgeschrieben hat; daß ferner diese Wahlen in allen Theilen des Landes durchgeführt wurden, und daher der Eongres; als die Vertretung der gesammten vaterländischen Judenheit zu gelten hat; daß der Eon - groß vor sei item Zusammentritte auch überall als legale Vertretung angesehen wurde, und eben in Folge dieses Umstandes der Eultnsmiuister über Ansuchen des jetzt dissidirenden „Hittör"-Bereines damals die Entscheidung der jüdischen Administrativangelegeuheiten bis nach dem Bckanntwerden der Eongreßbeschlüsse vertagt hat, um solchermaßen der confessiouetlen Autonomie um so eher gerecht werden zn können; und daß endlich der Eongres; nur bezüglich der Administration Beschlüsse gefaßt hat, und die Anfeindung dieser durch die Minorität in ganz andern, bei weitem aber nicht in religiösen Gründen zn suchen ist. Indem die Eongreßeommission alle diese Angaben bis ans die kleinsten Einzelheiten mit Doeumenten erhärtet, wendet sie sich gegen den bekannten Landtagsbeschlnß vom 18. März v. I., den das Abgeordnetenhaus mnnittelbar nach der vorjährigen denkwürdigen Debatte über das Budget des Eultns- und Unterrichtsministeriums unter deur Eindrücke der in dieser Debatte so sehr betonten Idee der Glaubensfreiheit gefaßt hat. Das Memorandum — das, nebenbei bemerkt, von den seitens 210 Gemeinden, 85 Vereinen, .ra-i israelitischen Bürgern und 25 israelitischen Gemeinde^ distrikten eingerichteten Petitionen unterstützt wird — verwirft jedoch durchaus nicht die hehre Idee der Religionsfreiheit; es erklärt vielmehr, daß die Partei, als deren Meinnngsausdrnck es sich introdneirt, ein diesfälliges Gesetz, daS den Postnlatcn des modernen Staates gerecht wird, mit uugetheiltcr Freude begrüßen wolle, constatirt aber mit Bedauern das Factum, daß zur Zeit, als die Eongreßfrage auftanchte, die Israeliten Ungarns sich nicht auf den Boden der Idee abstracter Glaubensfreiheit stellen konnten, sondern die gegebenen Verhältnisse des Landes in Betracht ziehen mußten. Diese aber zeigten, daß die entscheidenden Faetoren, Negierung und Parlament, von der Proclamirnng der absolu ten Religionsfreiheit gleich weit entfernt waren; daß man nur von bürgerlicher Gleichberechtigung und staatlicher Recipirung sprach, Eougreßbeschlüsse von Religionsgenosseuschaften, wie die der serbischen Kirche (9:1 SOS t inartieulirte und das Verhältnis; recipirter Eonfessionen (59:1 S(>S) zu einander regelte. Angesichts einer solchen Praxis der Legislative verlangt das Memorandum zum Schlüsse, daß auch die Ausnahmestellung, deren sich die Autonomie der Israeliten erfreut, ein Ende nehme, und daß die autonome Drganisation der ungarischen Judenschaft, wie sie deren legale Vertretung, der Eongreß, geschaffen, staatlich erkannt werde." Aus dem Tokajergebirge, im Febr. tPrivaim.l So unangenehm eS uns auch ist folgenden Act einer unverantwortlichen Lynchjustiz in Ihrem weitverbreiteten Blatte mitzutheilen, so können wir denselben künftigen Historikern zu Liebe nicht vorenthalten. Ein Israelit aus Zigand in unserem Eomitate erkaufte noch im vorigen Jahre von dem herrschaftlichen Förster des Grasen Bombellcs ein gewisses Dnantum Mais, dessen Hälfte sogleich bei Schluß geliefert und für den Rest ein Uebernahmstermin gesetzt wurde. Der Käufer versäumte nicht am Terminstage wegen llebernahme seines erkauften Gutes in der Wohnung des Försters, auf der Parader Pusta, zu erscheinen. Da der Verkäufer die Ablieferung verweigerte,!am es zwischen diesen beiden zu einem Wort Wechsel. Der Förster lockte den Käufer in seine Wohnung, setzte ein Gericht aus seinem Personale zusammen und verurtheilte den Juden, der es gewagt auf seinem Hofe mit ihm zu streiten, zu 25 Steckprügelu, und wurde die Lynchjustiz sofort ansgesührt. Was sagen die Herren der Hauptstadt zn einem solchen Verfahren, ganz insbesondre aber unser Justizminister Horvath, der zu den liberalsten Ministern Ungarns gehört? I. Rosenmeyer.