Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1871)
- Date
- 1871-03-14
- Page
- Seite 216 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226810--29288-3252119- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
216 Dank und Anerkennung dem Vorstande der hiesigen jüdischen Gemeinde für seinen, unter dem 20. d. Mts. erlassenen, von tiefem Schmerz und sittlicher Entrüstung zeugenden Protest gegen die, auf Anordnung des Evangelischen Dberkirchenrathcs vom Kgl. Eonsistorium der Provinz Brandenburg ergangene Bekanntmachung, „den Uebertritt vom Christenthum zum Iudcnthum" betreffend. Wir, die Unterzeichneten, wenden uns, wie gewiß der überwiegend größte Theil unserer christlichen Mitbürger , von jener „Bekanntmachung" ihrem ganzen Inhalte nach mit kaum näher zu bezeichnendem Gefühle ab. Wir versichern dem geehrten Vorstände, dessen Glaubensgenossen unserer Bürgerschaft jederzeit in allen Werken der Liebe und der Humanität ein hell und weit leuchtendes Beispiel geben, daß derselbe unter allen Umständen die in seinem so würdigen Proteste ausgesprochene Ucberzengung festhalten darf: „daß ihre christlichen Mitbürger, weit entfernt, die gehässige Gesinnung, welche der Erlaß bloßlegt, zu theilen und zu billigen, im Gegenthcil dieselbe entschieden von sich weisen." Berlin, 25. Februar 1871. A. Frentzel. Friedberg, Stadtrath. Gesenius, Stadtrath. Dr. Göschen, Stadtv. Haack, Stadtrath. v. Hcnnig, Stadtrath. Gustav Fürst, Stadtv. Di*. Klette. Kochhann,Stadtvcrordn.-Lorst. H. Kochhann. vo.Körte, Bürgerdeputirter. Kuhtz, Stadtv. Kunz, Stadtrath. & Coq, Stadtv. Robert Leopold. Löwe, Stadtrath. Paul Mendelssohn-Bartholdy, Geh. Commerzienrath und Stadtrath. R. Parrisius. Romstädt, Stadtv. Nosenthal, Stadtverordn. Runge, Stadtrath. I. G- L. Schaffer, Stadtverordn. Voigt, Stadtv. Or. Weber, Stadtrath. F. A. Zacharias. Zelle, Stadtrath. Vom Rhein, 1. Marz. (Privatmitth.) Die in der Rheinprovinz und in Weftphalen thätigen Wahlcomitös für die sg. katholische, d. h. ultramontane Partei haben in ihr Wahlprogramm „Gleichberechtigung der Religionsbekenntnisse" ausgenommen. Was jedoch diese Herren darunter verstehen mögen! Diese Partei nimmt keinen Wahlcandidaren an, der sich nicht zum Uufchlbarkeitsdogma öffentlich erklärt hat, hiermit den Syllabus als unfehlbar ansieht und seinem Gewissen zufolge denselben zu verwirklichen suchen muß. Daß dies nicht blos Voraussetzung ist, konnte man jüngst aus den Hirtenbriefen des Erzbischofs von Cöln und des Bischofs von Paderborn erfahren. Der Erstere sagte u. A., daß der Kirchenstaat der einzige Staat gewesen/ in welchem die wahren Grundsätze des Christenthums zur wirklichen Ausführung gekommen seien. (!!!) Hiermit vergleiche man die Unterdrückung der Juden im Ghetto zu Rom und die Einschließung des Protestantismus in die Hauscapelle des preußischen Gesandten, um die „Gleichberechtigung der Religionsbekenntnisse^ zu kennzeichnen, welche wir von dieser Partei zu erwarten haben. Es ist dies einfacher Jesuitismus. Bonn, 26. Fcbr. (Pr'watm.) Man konnte voranssetzen, daß der oberkirchenräthliche Erlaß in allen jüdischen Kreisen eine große Entrüstung Hervorrufen werde, und kommen uns hierüber sehr viele Zuschriften zu, denen den Abdruck zu gewähren der beschränkte Raum dieser Zeitung nicht gestattet. Das Wichtigere ist, daß, da diese Angelegenheit nun einmal der weitesten Seffentlichkcit anheimgefallen, auch in recht vielen politischen Blättern jener Erlaß bekämpft werde, und zwar ausdrücklich von Seiten der Juden, also nicht anonym. Auch wir glauben, was einige Zuschriften aussprechen, nämlich daß auch in christlichen Kreisen die oberkirchenräthliche Verordnung und Auslassung sehr mißfällig ausgenommen worden. Allein wir dürfen uns nicht verhehlen, daß dies mehr aus dem allgemeinen Grunde geschieht, der schwer errungene Friede zwischen den verschiedenen Religionsparteien dürfe nicht gestört werden, als daß man von christlicher Seite die Juden des Hasses gegen Jesus, dessen sie in jenem Rescript bezüchtigt werden, wirklich freispreche. Man geht dabei nicht sowohl von Beweisen aus, welche in der That fehlen, als vielmehr von psychologischen Gründen. Die Juden müssen von ihrem Standpuncte aus die Grundlehre des Christenthums von der Menschwerdung Gottes in Jesu als einen großen Jrrthum ansehen, dessen weittragende Folgen für die Menschheit ihnen beklagenswerth erscheinen müssen. Ferner wissen sie, daß im Namen Jesu zu viele Feindseligkeiten gegen die Juden verübt worden, als daß sie nicht voraussetzen könnten, daß diese Verfolgungen seitens der Juden durch Feindseligkeiten vergolten werden. Mehr oder weniger glauben daher alle Christen, daß die Juden heimlichen Groll hegen. Daß die Juden jenes über Jesus verbreitete Dogma von der Person Jesu zu trennen, und dieser das Verdienst, das Heidenthum in so vielen Theilen des Menschengeschlechts nieder-