Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1871)
- Date
- 1871-02-28
- Page
- Seite 179 (sequence 11)
- Language
- German
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179 allen Ernst daran wenden, unseren Beruf und unsere Erwählung fest zu machen." Bekanntlich ist der^Nück- und llebertritt zum Judentbume im preuß. Staate seit dem Religionspatente Friedrich Wilhelm LV. im Jahre 1S-47 gestattet. Diese Freiheit wurde verhältnismäßig nicht oft, aber doch in genügender Zahl benutzt, um in der geistlichen 'Welt nachhaltigen Aerger zu veranlassen. Als einen Ausfluß dieses Aergers haben wir den obigen Erlaß zu betrachten, und aus diesem Gcsichtspnncte hat er nichts an sich, was uns entrüsten könnte, eher das Gegenrheil. Sie, die bis jetzt das Privilegium zu haben glaubten, die Bekenner anderer Religionen und Eonfessionen zu sich herüber zu ziehen, und daraus eine durch reiche Mittel unterstützte Proselytenmacherei bildeten, sie müsset! jetzt sehen, wie auch das Judenthum Bekenner ihrer Eonsession an sich zieht, und zwar ohne Proselytenmacherei, vielmehr bei strenger Beobachtung der vorgeschriebenen Pflicht, den Weg des Religionswechsels nicht zu erleichtern, sondern zu erschweren! Wenn hierüber die evangelische Behörde sich mißbilligend äußerte und ihre Untergebenen ausforderte, durch Belehrung und geistlichen Rath solchem Schritte ihrer Pfarrkindcr entgegenzutreten, so hätten wir nichts dagegen, es wäre die Freiheit, die jeder Religionsgemeindc gebührt, es wäre eine Pflicht dieser Behörde. Was soll man aber nun zu der Art und Weise sagen, tvi e dieser Kirchenrath und dieses Eonsisiorium sich auslassen, und welche Mittel sie ergreifen? Hier beginnt die Entrüstung, die jeder Jude, die jeder sittlich ernste Mensch empfinden muß. Sie beschuldigen die Inden der Vergangenheit wie der Gegenwart „des Hasses und der Feindschaft" gegen das Christenthnm und seine Grundlehre, und wollen hiermit Haß und Feindschaft in den Herzen der Ehristen gegen die Inden entzünden. Ist das der Beruf und die Aufgabe einer christlichen geistlichen Behörde? Und womit wollen sie diesen Haß und diese Feindschaft beweisen? Daß wir auch heute noch den Glauben an die Gottheit Jesu, an die Menschwerdung Gottes und an die für die Gläubigen erlösende Kraft des Todes dieses Gottmenschen verwerfen, das äst eine Sache 'der Ueberzengung, aber weder Haß noch Feindschaft, das ist eine Sache des Denkens und Glaubens, nicht aber der Leidenschaft und der That. Weil die Geistlichen des Ehristenthnms mit wenigen rnhmeswerchen Ausnahmen von jeher nud noch heute uns mit Haß und Feindschaft verfolgten und verfolgen und dies in zahllosen blutigen Thateu ausprägten — darum wähnen sie, ja können es gar nicht anders fühlen und denken, daß wir von demselben Haß und derselben Feindschaft erfüllt seien. Wir aber wissen nichts davon, und Euch fehlen die Beweise dafür. Nun, auch dieses Verfahren wird den Herren nichts nützen, die Versöhnung und Eintracht zwischen den Bekennern verschiedener Religion wird fortschreitcn und wachsen, und das Leben über diesen Erlaß einer schwachen Provinzialbehörde ebenso hiinvcggehen, wie über den Syllabus des in seiner Kirche allmächtigen Papstes. Aber das Eonsistorium geht noch weiter; es bezeichnet den llebertritt zum Judenthumej als einen „verabscheuungswürdigen" Schritt! Dies ist ein Attentat auf die Gewissensfreiheit. Verabscheuungswürdig ist ein Verbrechen. Was aber Jemand aus seiner religiösen Ansicht heraus thut, und nur ihn selbst, nicht aber einen Anderen betrifft, das ist kein Verbrechen, und Niemand hat das Recht, in seinem Aerger darüber es also zu brandmarken. Auch wir sehen den Religionswechsel eines Juden mit ungünstigen Augen an; wir werden ihn verurtheilen, wenn wir denselben als aus bestimmten äußern Vortheilen und lncrativem Nutzen geschehen anerkennen müssen; U'o ihm aber eine lleberzengnng zu Grunde liegt, werden wir ihn als einen Jrrlhum ansehen, niemals aber als ein Verbrechen betrachten oder brandmarken. Es ist viel über diese Dinge geschrieben worden, unv glauben aber nicht,. daß Derartiges von einem Juden, am wenigsten von einem jüdischen Amte ausgesprochen worden. Wir müssen jenen Ansdruck des Eonsistorinms mit Entschiedenheit zurückweisen. Hierzu kommt nun das Mittel, welches der Dberkircheurath anzuweuden befiehlt. Der zum Jndenthume Ilebertrctendc soll in der Kirche vor der versammelten Gemeinde mit Schimpf und Schande genannt werden. Das ist ein artiger Weg, um die „Kirchcnzncht" wieder einzuführen. Was die evangelische Behörde damit beabsichtigt, sagt sie selbst: sie will dadurch die Betreffenden abschrecken. Da der Staat das frühere Verbot aufgehoben, und der geistlichen Behörde nicht mehr den weltlichen Strafarm leiht, um nach ihrer Weise Rache zu üben, null sie versuchen, durch öffentliche Anklage und Beschimpfung zurnckzuschrecken. Db sie das Recht hat, ihre kirchliche Freiheit innerhalb des öffentlichen Gotteshauses zu solchen Handlungen zu gebrauchen, wir meinen, zu mißbrauchen, ist eine Frage, die anderswo, entschieden werden muß. Db dieses kleinliche Mittel ihr etwas helfen werde, ist uns keine Frage. Vielleicht in einem Dorfe, oder einem kleinen Städtchen, wo der Fall so sehr selten Vorkommen wird. In größer» Städten gar nichts. Der Besuch der protestantischen Kirchen und das Ansehen der protestantischen Geistlichen, noch dazu UH'iut sie sich zu dergleichen Handlungen heranlassen, ist daselbst nicht so groß, um einen Effect zu machen, und der Ehrist, der zu diesem Schritte, welcher ja nicht heimlich geschieht, entschlossen ist, wird sich durch dergleichen nicht zurückhalten lassen. Ist dieses Mittelchen erst einige Male angewendet worden, wird es alleit^Nachdruck verloren haben. Schließlich wird inan uns fragen, ob gegen diesen Erlaß, seinen Inhalt und seine Ausdrücke von Seiten der Juden Etwas geschehen solle? Wir meinen nicht. Zunächst ist es in Preußen nach den vorhandenen Gesetzen so schwer, gegen eine Behörde Etwas anszurich- 9*