Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1871)
- Date
- 1871-02-28
- Page
- Seite 178 (sequence 10)
- Language
- German
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178 und Adolf Neustadt, wurden vom Minister cinberufen und cingcladen, Statuten für die neu zu creirende Lehranstalt, über ihr Wesen, Wirksamkeit, Standort re. zu entwerfen. Dieser Statutenentwnrf wird dann anderen Gemeinden zur Begutachtung vorgelegt werden. Tie Schlußeutscheidung über die Statuten und Boten behält sich selbstverständlich der Minister vor. — Das neu ernannte Ministerium und specicll der Eultnsministcr Jirecek wurde bei feiner Ernennung von dem weitaus größten Theile der Journale mit einem wahrhaften Korybantenlärm empfangen. Jch kenue weder die Intentionen des Ministeriums noch die des Cultusministers; so viel jedoch ist bekannt, daß Herr Jirecek als Referent in Jndcnangelegcnheiten die besten Absichten für die Sache hatte, und ich kann nicht glauben, daß er als Minister seine Ansichten, die er als Ministerialrath hatte, verleugnen werde. Nachtrag. Ein Erlaß des Preuß. TbcrkirchenraLhä und des Eonsrstorinms der Provinz Brandenburg. Nichts fällt in unsrer Zeit in der Regel nnglücklicher aus als die Kundgebungen g e i st l i ch e r A e h ö rden. Den Grund dieser Erscheinung kann man sich leicht erklären, wenn mau ihre Stellung zwischen Machtanspruch und Machtlosigkeit, zwischen geistlicher Herrschaft und geistlicher Shumacht, zwischen der Vergangenheit, der sie entsprungen, und der Gegenwart, der sie nicht mehr angehören, erwägt. Wozu sind sie da? Doch wohl eigentlich zur Förderung des Heils, zur Stärkung des Friedens in den Menschengeistcrn und unter einander — aber kaum öffnen sie den Mund, so sind es „Haß und Feindseligkeiten", die von ihnen ausgehen, so sind cs Attentate aus die Gcwissmsfreiheit, die sie verüben, Auslassungen gegen den Geist der modernen Gesetzgebung, die ihnen entströmen, Zeugnisse der Gesinnung, die sie beherrscht. Db es ein Syllabns des Papstes, ein Hirtenbrief eines Bischofs oder der Erlaß einer evangelischen Kirchenbehörde ist, bleibt sickgleich. Wo unter den Menschen tind Böllern Haß und Feindschaft wüthen, da unterlassen sic cs, dazwischen zu treten und gießen lieber Del iu's Feuer — aber wo unter den Menschen der Friede sich anbahnt, wo Duldsamkeit und Menschenliebe, gegenseitige Achtung und Zugeständniß der Freiheit auszukeimen beginnen, da fahren sic mit Zorn hinein und streuen Trachensaat aus, und strengen die äußersten Mittel an, um wieder zu zerstören, was der Geist der Liebe und wahrer Religiosität aufzubauen begonnen. Eine solche Kundmachung hat eben das Eonsistorium der Provinz Brandenburg im Aufträge des Dberkirchenrathes an alle ihm untergebenen Geistlichen erlassen, unter der Ueberschrift: „Vom Uebertritt zum Judenthume;" ein gleicher Erlaß wird demnach von allen Eonsistorien des Staates ausgegangen sein. „Seitens des evangelischen Obcrkirchenrathes ist angeordnet worden, daß jeder Uebertritt aus der evangelischen Kirche zum Judenthum bei dem großen Aergerniß, das der christlichen Gemeinde durch solchen Abfall gegeben wir, da es sich hier nicht nur um das Verlassen der christl. Kirche überhaupt, sondern hauptsächlich um den Zutritt zu einer Gemeinschaft handelt, die nicht allein zur Zeit der Erscheinung des 'Lohnes Gottes im Fleische, unseren Heiland Jesum Ehristnm verworfen hat, sondern auch heute noch in gleichem Haß und der nämlichen Feindschaft gegen ihn verharrt, unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Falles der Gemeinde im öffentlichen Gottesdienst von dem Parochus in einer bestimmt formulirten Weise, unter Nennung der betreffenden Personen angezeigt werden soll, indem sich erwarten läßt, daß der sich hierbei kundgebende heilige Ernst zur Stärkung des Gemeindebewußtseins und zur Förderung christlicher und kirchlicher Treue gereichen und Andere von einem solchen verabscheuungswcrthen Schritt zurückhalten werde. Indem wir die Herren Geistlichen veranlassen, hiernach in Zukunft zu verfahren und in verkommenden Fällen von dem nachstehenden Formular zu dieser Bekanntmachung Gebrauch zu machen, sehen wir am Schluß des Jahres 187 l einem Bericht über die vorgekommenen Fälle und die in Betreff der Bekanntmachung gemachten Wahrnehmungen entgegen. Die bezüglichen Berichte sind uns durch den Herrn Superintendenten einzureichen; besonderer Bacatanzeigcn bedarf es nicht. Königl. Eonsistoriuin der Provinz Brandenburg. Hege l“ Das Formular lautet, wie folgt: „Der christl. Gemeinde haben wir folgende schmerzliche Mittheilung zu machen: Ein Ehrist N. N. (Eine Ehristin N. N.), welcher (welche, durch die heilige Taufe dem Herrn Jesu Ehristo einverlcibt war, hat sich durch öffentliche Erklärung dem Jndenthmn zngcwendet. Er > Sie» ist somit abgewichen von dem ewigen Grund des Heils, der gelegt ist. Er (Lie) hat die Ermahnung des Apostels iGalater 5, 1) nicht beachtet: „So bestehet nun in der Freiheit, damit uns Ehristus befreiet hat, und laßt euch nicht wiederum in das knechtische Joch fangen/' Wir können über einen solchen Abfall vom Evangelium der Gnade und Wahrheit nur trauern. Das Gericht darüber stellen wir dem anheim, der da recht richtet. Aber die ganze Gemeinde wird aufgefordert zum Gebete, daß Gott sich des lder) Abgefallenen erbarmen wolle und ihn (sie) erkennen lasse den Jrrthmn seines (ihres) Weges. — Uns mahnt dieser traurige Vorgang, daß wir an dem Kleinod unseres christlichen Glaubens desto treuer halten und