Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1871)
- Date
- 1871-02-28
- Page
- Seite 175 (sequence 7)
- Language
- German
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175 Wiederherstellung der blutigen Thieropfer zu beten, denn dazu haben sie das Recht und Niemand darf es ihnen wehren — sondern Derer, die verlangen, daß in keinem jüdischen Gotteöhause, auch in denen nicht, die sie garnicht besuchen, anders gebetet werde, als um die Wiederherstellung der blutigen Opfer, und welche jeden Augenblick bereit stnd, Alle für Richtjudeu zu erklären, die auS Gründen des Gewissens und der Vernunft es anders verlangen. Rein, nähren wir keine Illusionen; wir sind auch im Jndenchimie noch lange nicht so weit, wie die angeführten Sätze es schildern. Za, principiell haben wir diese Geisieöfreiheit und Bernunftmäßigkeit im Zudenthume, und der Mosaismns und Prophetismus bietet sie uns dar. Aber die letzten zwei Jahrtausende, oder wenigstens seitdem die frei sich entwickelnde Tradition durch Niederschrift und genaue Fixirung zur steinernen Mauer geworden, ist die Herrschaft des Buchstaben, des festgestellten Herkommens, der einmal gebotenen Form vollgültig und stellt sich mächtig jedem Verlangen nach freier Entwickelung und Umgestaltung entgegen. Wir können also sprechen von den dem eigentlichen Zudenthume zugehörigen Principien, wie es die leipziger Dynode in den bekannten Resolutionen gethan, wir können von dem Kampfe reden, den die Geistesfreiheit und die Bernunftmäßigkeit auch im Zudenthume erhoben haben, von den Fortschritten und Errungnissen desselben, aber von nicht mehr. Wir machen es dadurch Denjenigen in unserer Mitte, die es gern mit beiden Seiten halten, nur leichter, in ihren Vreden sich als Helden der Freiheit und der Vernunft aufzustellen, in der Wirklichkeit aber das gerade Gegentheil zu sein, um sich so die Bortheile von beiden Seiten zu sichern. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, IR Febr. lPrivatmitlh.) Ter Hossmmg, daj; cs jetzt in Preußen mit der Erledigung aller der Beschwerden, welche wir Juden ans Grund der durch Berfassung und Gesetz verbürgten Gleichberechtigung zn erheben haben, schnell gehen würde, darf man sich nicht so ganz hingeben; dagegen hat die Reaetionszeit mit ihren Insiitutioen gesorgt. Tenn wenn selbst die Staatsregiernng mit dem Abgeordnetenhanse einig ist, tritt das Herrenhaus dazwischen nnd vereitelt die Erfüllung der Nechtsforderunge». So hat es dies Mal die Aufhebung des, die Rechtsgleichheit schwer verletzenden $ 013 des A. V. R., welcher das Abgeordnetenhaus ohne Tiscnssion einstimmig beigetreten und der Iustizminister seine Zustimmung verheißen hat, richtig verschleppt, während der Eoutmissionsbericht des hohen Hauses die Verwerfung des Gesetzentwurfes bcamragle. Alle Schwächen dieses unseres gesetzgeberischen Factors treten dabei ins klare Vicht heraus. Zuerst daö Gefühl der Schwäche, das sich in der Verkündigung des hohen Berufes des Hauses, und zwar bei einer politisch so unbedeutenden Sache kundthnt. Man denke: es handelt sich um die Erziehung eines unehelichen Kindes, und der Eonunissionsbericht beginnt: „Das Herrenhaus hat vorzugsweise den Beruf, inächtigen Zeitströmnngen gegenüber und unbeirrt durch dieselben in seiner Pflichterfüllung nach bester Ueberzengung anszuharren. Aus Vaunen für moderne Ideen darf dem Kinde das Stecht der Aitfnahme in die christliche Gemeinschaft nicht entzogen werden. Ter Staat als die erweiterte Familie hat das einer höheren Pflicht entsprechende Recht, ein Kind der nur im Ehristenthume zu findenden Wahrheit znznführen, ihm die objektive Kraft des Sakramentes der Taufe gesichert zu erhalten. Aus Rücksicht gegen die Mutter werde auf dieses Recht au: wenigsten verzichtet werden dürfen, da sie in dem betreffenden Falle nicht verdiene, bedauert zu werden." Man wird hierbei unwillkürlich an eine gewisse Rittergestalt erinnert, wenn man das hohe Herrenhaus seinen hohen Beruf mit hochtönenden Worten einsetzen sieht gegen ein armes , unglückliches Kind, das allein in den Armen seiner Mutter eine Entschädigung für sein ihm in der Wiege gewordenes trauriges Geschick sucht, und nun dieser entrissen und entfremdet wird, und gegen eine unglückliche Mutter, die alle ihre Kräfte verwendet, um ihr Kind zu ernähren nnd zu erziehen, und es nun sich entreißen und entfremden sehen soll! Ja, das ist der edlen Ritter werth! Gefährlicher ist aber der theologisirende staatsrechtliche Grund, den dieser Eommissionsbericht als Motiv verträgt. Es ist in dürren Worten das Argument der spanischen und römischen Inquisition, der Grundsatz alles Religions¬ und Gewissenzwangcs, das Priuerp des Shllabns. Ter Staat hat nicht das Stecht, in die religiöse Urberzcngung des Individuums einzugrcifen und den