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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-02-21 · Heft 8 (21.2.1871) · p. Seite 150

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 8 (21.2.1871)
Date
1871-02-21
Page
Seite 150 (sequence 2)
Language
German
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150 oben angegebenen Procentsatze ca. 60,500 fl. jährlich betragen; würde er nach dem Etat der Protestanten berechnet, so stiege er jährlich auf 148,300 fl. jährlich, und daß hiermit den überaus zahlreichen Gemeinden ein wesentlicher Zuschuß zu ihren Cultuskosten nicht gewährt werden könnte, ersieht man leicht. — Außer den obigen Cultuskosten mögen wir auch hier die Kosten des Staates für die theologischen Facultäten besonders ins Auge fassen, da sie nicht zu den obigen Summen gehören. Es exisiiren in Westösterreich an katholisch-theologischen Facultäten: Wien mit 18,000 fl., Salzburg mit 6500 fl., Innsbruck mit 5960 fl., Graz mit 8000 st., Prag mit 12000 fl., Olmüz mit 6000 fl., Lemberg mit 7 000 fl., Krakau mit 5000 fl., zusammen acht Facultäten mit 71,4 00 fl. Für die Protestanten wird nur eine theologische Facultät vom Staate erhalten, nämlich in Wien mit 23,970 fl. Zusammen 95,379 fl. Allerdings kommen hierzu noch zahlreiche katholische Lehranstalten wie zu Graz, Krain, Triest, Prezmysl, Sebizzico u. s. w., die zwar zum Theil aus Stiftungen oder Privatmitteln erhalten werden, doch aber auch Zuschüffe vom Staate erhalten, ohne daß wir augenblicklich im Stande wären, diese genauer anzugeben und mitzuberechnen. Sind aber so unsere Informationen über Westösterreich mangelhafter, als wir sie aus ofsiciellen Actenstücken für Preußen ziehe» konnten, so genügen doch die obigen sicheren Angaben, zu zeigen, daß die hier besprochenen Berhältniffe in beiden Staaten dieselben sind, ja daß die vom westösterreichischen Staate für die christlichen Culte ausgegebenen Summen etwas geringer sind als in Preußen. Auch hier zeigt sich, daß bei der Betheiligung am Cultusetat das numerische Berhältniß unberücksichtigt bleibt, denn wie in Preußen die katholische Kirche, obgleich die Zahl ihrer Bekenner kaum die Hälfte der Protestanten beträgt, ein Drittel mehr erhält vom Cultusetat als die Protestanten: so sind in Westösterreich die Protestanten mit 77,700 fl. jährlich bedacht, während sie ihrer Anzahl nach nur auf 31,710 fl. Anspruch hätten. Ebenso ist ihre theologische Facultät außerordentlich hoch dotirt. Denn während die best dotirte katholische Facultät, nämlich die zu Wien mit 18,000 fl. beziffert ist, kostet die evangelische daselbst 21,000 fl., und doch kämen nach ihrem numerischen Berhältniß aus die theologische Facultät der Protestanten nur 163V fl. V. Betrachten wir. bevor wir zu einer Schlußfolgerung kommen, die Sachlage noch von einer anderen Seite. Fragen wir nämlich speciell, wofür in Preußen der Etat für die christlichen Culte verwendet wird? Wir haben hier zunächst das für die beiden Kirchen gemeinsame Cultusministerium mit ca. 60000 Thlrn. Dann zu Gunsten der evangelischen Kirche für den Oberkirchenrath 25,580 Thlr., alsdann für die Consistorien 108,672 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf., endlich an Besoldungen und Zuschüssen für Geistliche und Zuschüsien für Kirchen 301,270 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. Zu Gunsten der katholischen Kircbe werden für die Ausstattung der Bisthümer und der dazu gehörenden Institute 400,732 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., dann für Besoldungen und Zuschüße der Geistlichen und Zuschüffe an Kirchen 448,925 Thlr. 4 Pf. verausgabt. Hierzu kommen nun noch die bereits mehrmals aufgeführten Summen für die theologischen Facultäten, für die geistlichen Schulräthe u. s. w. Hieraus geht hervor, daß der Staat vor Allem die Sorge für die allgemeinen Kirchenanstalten, wie für Bisthümer und Consistorien, theologische Facultäten u. s. w. übernommen hat, und diese vollständig aus seinen Mitteln erhält, während Besoldungen und Zuschüße nur in verhälmißmäßig geringem Antheil, wenn man die im Gesammt hierfür innerhalb des ganzen Staates erforderlichen Summen erwägt, aus Staatsmitteln getragen werden. Was folgt hieraus für den jüdischen Cultus? In einem Staate, wo nicht die gesummten Cultuskosten vom Staate getragen werden, sondern nur die allgemeinen Kircheubehörden, Kirchenlehranstalten und Kircheninstitute, und nur verhältnißmäßig wenige Besoldungen und Zuschüsse, besonders aber auch zu Kirchenbauten und Reparaturen gewährt werden, können die Juden die Erhaltung ihrer Cultusanstalten und Cultusbeamten in den einzelnen Gemeinden weder verlangen noch erwarten und würde dies auch Summen erfordern, welche ihr numerisches Berhältniß übermäßig überschreiten. Aber selbst einzelnen Gemeinden Besoldungen oder Zuschüffe zu gewähren, würde kaum durchführbar sein, da es an jedem Maßsiabe ermangeln würde. In den christlichen Kirchen liegt dieses Moment in alten geschichtlichen Ursachen; der Staat übernahm hier und da Patronatsrechte und -pflichten, gründete im Laufe der Jahrhunderte hier und da eine Kirche, übernahm die Kosten

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