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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-02-14 · Heft 7 (14.2.1871) · p. Seite 127

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 7 (14.2.1871)
Date
1871-02-14
Page
Seite 127 (sequence 3)
Language
German
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127 bei 250,000 Seelen ungefähr 700 constituirte Gemeinden, so daß also auf die Gemeinde durchschnittlich 350 Seelen kamen. Alle diese Gemeinden bedürfen aber derselben Requisition an Cultusbeamten und Cultusgegenständen. In den meisten Gemeinden, sobald sie nur zu den mittleren gehören, sind vier Personen für den Cultus zu erhalten. Der Bau, die Erhaltung und Beleuchtung der Synagogen, die Gottesäcker, die rituellen Bäder, die Verwaltungskosten machen, abgesehen von den Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecken, bedeutende Kosten, die für die kleineren Gemeinden verhältnißmäßig noch größer sind als für die großen. Es giebt kein Mittel, um die Gesammtsumme der von den jüdischen Gemeinden für den Cultus jährlich verausgabten Gelder zu befinden. Die Vergleichung der Etats mehrerer Gemeinden hat uns erwiesen, daß, wenn man die durch jährliche Steuerumlage — also nicht anderweitig gedeckten — Ausgaben berechnet, auf den Kopf ungefähr 3 Thlr. kommt. So hatte die jüdische Gemeinde Berlin bei einer Seelenzahl von 27,607 Seelen im Jahre 1868 eine Einnahme durch die umgelegte Steuer von 81,484 Thlrn., also 3 Thlr. pro Kopf. Gemeinden von ca. 400 Seelen mit 1200 Thlrn. Steuerrolle sind die Regel; bei kleineren Gemeinden ist der Betrag auf den Kopf viel höher. Selbstverständlich sind da, wo bedeutende Nenbauten unternommen und Schulden contrahirt werden, die Bedürfniffe höher. Nach dieser Berechnung zahlen die Juden im preußischen Staate an jährlicher Steuer für ihren Cultus ungefähr eine Million Thaler. Es ist dies die reine Steuersumme, worunter z. B. die Ausgaben für die Synagogensitze, für die wohlthätigen Vereine, Schulgeld u. s. w. nicht einbegriffen sind. Was folgt hieraus? Einerseits daß der preußische Staat die jüdischen Cultuskosten nicht auf seinen Etat übernehmen kann, theils weil er nicht wie in Frankreich die sämmtlichen Cultuskosten der katholischen und protestantischen Kirche trägt, theils weil der jüdische Cultus eine verhältnißmäßig zu' große Summe beanspruchen würde. Denn wenn er für 23 Millionen seiner Staatsangehörigen 2h'r Millionen jährlich ausgiebt, so vermag er nicht für 313 Tausend derselben eine Million Thaler zu verausgaben. Andererseits ist ersichtlich, daß die nach dem numerischen Verhältniß auf den jüdischen Cultus fallenden 33,000 Thaler für die Cultuskosten der Gemeinden von gar keinem Belange wären. Denn waS würde der Etat der Berliner Gemeinde von mehr als 100,000 Thalern für einen Werth auf den auf ihn fallenden Staatszuschuß von etwa 2000 Thalern, oder eine Gemeinde mit 100 Thalern Budget auf einen Zuschuß von 3 Thalern legen können! Der Schwerpunct der ganzen Frage muß also ganz wo anders liegen und diesen wollen wir jetzt aufsuchen. < Fortsetzung folgt). Die Lehre -es Äudenthums von -er gütlichen Vergeltung. VI. 4. Die Apokryphen. Sobald wir die in den Kanon aufgenommenen biblischen Bücher verlaffen, fesseln unseren Blick zunächst die sg. a p okryphischen Schriften. Allerdings reichen die traditionellen Werke mit ihren Anfängen in.eine frühere Zeit als die Apokryphen, und diese bilden vielmehr eine Entwickelungsphase für sich. Dagegen schließen sie sich viel enger an die heilige Schrift selbst, stehen in Tendenz und Form dieser näher, und geben uns ein deutlicheres Bild von dem, waS eigentlich volkSthümlich in jener Zeit war. Denn die Tradition stellt sich von Beginn an mehr als das Werk von Gelehrten, wenn auch aus allen Schichten des Volkes hervorgegangen, dar, und es ist bezeichnend für sie, daß sie ihre Arbeiten zuerst von den „Männern der großen Versammlung" herleitet. Nachdem wir daher die Lehre von der göttlichen Vergeltung aus den biblischen Büchern gezogen, und beobachten wollen, wie sie sich in der darauf folgenden Zeit innerhalb des Volkes selbst gefestigt und gestaltet hat, so vermögen wir dies aus den apokryphischen Büchern abzuleiten, die freilich aus verschiedenen Zeiten herrühren, und als deren älteste die Sprüche SirachS anzusehen sind. Hier zieht nun zunächst das Buch Tobit unsere Aufmerksamkeit auf sich. Es ist ein interesiantes Volksbuch, welches legendenartig einen, sei eö erfundenen, fei es in seinen Grundzügen wahren Stoff bearbeitet, und uns darum ein Bild der im religiöseren Theile deS Volkes herrschenden Ansichten giebt. Bezeichnend ist es, daß es sich an daS Buch Jona lehnt, welches wir ebenfalls als ein Volksbuch erkannten (siehe S. 1015 d. v. I.), indem Tobit und seine Familie Ninive verlassen, weil sie glauben, daß die Weissagungen des Buches Jona

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