Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1871)
- Date
- 1871-02-07
- Page
- Seite 110 (sequence 6)
- Language
- German
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110 Capitalfond ist unantastbar. Der Reservefoud kann in dringenden Fällen zu außerordentlichen Unterstützungen, die in den Zwecken der Stiftung liegen, oder zu Zuschüssen für anderwärts bestehende Riesserstipendien verwendet werden. Sabald er aber die Höhe von fl. .'»Oll erreicht hat, ist er zur Halste mit dem unantastbaren Fond zu vereinigen. $ 7. Sobald durch permanente Beiträge oder durch Capitalzuwendungen die Erträgnisse der Stiftung in entsprechendem Maße vermehrt werden, so sind weitere Stipendien, und zwar je nack den Mitteln, immer für eine andere deutsche Universität zu gründen. $ 8. Die Administration der Riesserstistung hat ihren Sitz zu Frankfurt a. M. — Dieselbe besteht aus sieben Mitgliedern, und zwar aus einem Mitgliede des Borstandes der dortigen israelitischen Gemeinde, aus einem Mitglieds des Ausschusses derselben und aus fünf anderen Mitgliedern, von denen mindestens drei ihren Wohnsitz in Frankfurt a. M. haben müssen. $ 0. Die Mitglieder des Gemcindevorstandes und des Gemeiudeausschusses werden von diesen Behörden aus ihrer Mitte gewählt und können nur so lange Mitglieder der Administration bleiben, als sie Mitglieder jener Körperschaften sind. Die übrigen Mitglieder werden zum ersten Mal von der Generalversammlung der Riesserstiftung gewählt, und es tritt von denselben jedes Jahr ein Mitglied aus, welches in den vier ersten Jahren durch das Loos , später durch das Dien skalier bezeichnet wird. Die verbleibenden Mitglieder der Administration wählen an die Stelle des Austretenden ein neues Mitglied. Die Wiederwahl ist gestattet, tz IO. Die Administration wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Cassier und einen Schriftführer. § 11. Die Beschlüsse der Administration werden nach Stimmenmehrheit gefaßt, doch sind dieselben nur dann giltig, wenn alle Mitglieder zu der Sitzung eingeladen waren und wenigstens fünf erschienen sind und mindestens vier für den Beschluß gestimmt haben. Findet eine Einigung nicht statt, so sind die nicht erschienenen Mitglieder aufzufordern, ihr Votum schriftlich abzugeben, und entscheidet dann die einfache Stimmenmehrheit. § 12. Der Capitalfond der Stipendienstiftung soll in sicheren zinstragenden Papieren oder auf gute Hypotheken angelegt und von dem Cassier oder dem Vorsitzenden bewahrt oder auch bei dem hiesigen israelitischen Gemeindevorstande in der Art deponirt werden, daß die Coupvnsbogen, soweit möglich, in den Händen des Cassiers verbleiben, tz 13. Die Administration wird fortwährend bemüht sein, auf Erweiterung der Wirksamkeit der Stiftung, im Sinne der in dem Aufruf von 130-1 enthaltenen Bestimmungen, durch Beschaffung von Geschenken und Beiträgen hinzuwirken. $ 14. Alle drei Jahre veröffentlicht die Administration einen Bericht über die Wirksamkeit der Stiftung und die Verwendung der ihr zur Verfügung gestellten Mittel. $ 1 r>. Im Falle, daß eine Abänderung dieser Statuten nothwendig sein sollte, hat die Administration einen schriftlichen Bericht nebst Abänderungsvorschlägen vorzubereiten und einem von dem Vorstande und dem Ausschuß der hiesigen israelitischen Gemeinde zu wählenden Comit6 von fünfzehn Mitgliedern zu unterbreiten. Dieses Comitö, in welches auch auswärts Domilicirte gewählt werden könnnen, ist beschlußfähig, wenn mindestens zwölf Mitglieder anwesend sind und mindestens acht für die Statutenänderung stimmen. Wenn sich also die Wirksamkeit der Riesserstiftung vorläufig auf die Universität Heidelberg beschränkt, so soll sich doch diese mit der Vermehrung der Mittel auch auf die anderen Universitäten Deutschlands ausdehnen. Die Riesserftiftung soll, so wünscht man wenigstens, einen Crystallisationspunct abgebeu für Gaben und Legate zum Besten bedürftiger jüdischer Studirenden in Deutschland. Deshalb gestatten wir uns hier noch einige Bernerkungen. Unsere Leser wissen, daß wir uns stets nachdrücklich für die Unterstützung unbemittelter Studirenden jüdischer Religion ausgesprochen und die Aufmerksamkeit wohltätiger Glaubensgenossen auf diesen Zweig thätiger Menschenliebe aufmerksam zu machen gesucht haben. Allein bis jetzt ohne sonderlichen Erfolg. Wir haben für sämmtliche deutsche und österreichische Universitäten an Unterstützungsmitteln für jüdische Studirende bis jetzt keine weiteren Veranstaltungen, als: einen Verein zu Wien, der sich aber bis jetzt fast ganz auf Zahlung der Collegien- und Promotionskosten beschränken muß, den sg. Adolphsverein in Berlin, den M'endelssohnsverein in Dresden, der jedoch auch Künstler und Handwerker unterstützt, die Stiftung der Frau Fulda- Herz von 2000 Thlrn. an der Universität Bonn, und die jährlich durch das Universitätscuratorium in Bonn von den jüdischen Gemeinden in der Rheinprovinz gesammelten Stipendiengelder, aus deren Ueberschüssen bik jetzt ca. 1300 Thlr. Fond gebildet worden. Man wir) zugestehen, daß dies noch eine sehr klägliche Ausstattun. für den so überaus wichtigen und wohlthätigen Zwe> ist. Die einzige Michel-Beersche Stiftung für jüdisch