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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-01-31 · Heft 5 (31.1.1871) · p. Seite 92

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 5 (31.1.1871)
Date
1871-01-31
Page
Seite 92 (sequence 12)
Language
German
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92 Wien, 25. Januar, i Privatmiltheilung). Die Beschlüsse der leipziger Synode wurden jüngst in einer öffentlichen Sitzung des Vorstandes behandele. Die hierzu eingesetzte Commission schlug, nachdem sie Fachmänner vernommen hatte, folgende Puncte vor: 1. Der laufende Wochenabschnitt soll nicht am Sabbath ganz gelesen werden, sondern nur ein Theil desselben. Der Rest soll am Sabbath zu Mincha und am Montag und Donnerstag zu Ende gelesen werden. 2. Die Gebete, welche die Wiederherstellung des blutigen Opferdienstes und die Widerherstellung eines jüdischen Reiches unter Königen von Davidischer Abkunft zum Inhalte haben, sollen wcggelassen werden. 3. An die Stelle dieser Gebete sollen deutsche Gebete und Betrachtungen über die Sendung des israelitischen Volkes eingeschaltet werden. 4. Am Versöhnnngstage zu Mincha sollen nicht mehr die nrr, sondern das 1. Capitel aus gelesen werden. 5. Cs soll die Orgel cingeführt werden. Die Puncte 2, 3 und 4 wurden angenommen. Pnnet 1 wurde beschlossen den jetzigen Usus beizubc halten und die Orgclfrage wurde wieder an die Commission zurückgcwiesen. Sie soll Bericht erstatten, ob etwa die Gemeindemitglieder zu befraget! wären, und in welcher Weise dieses zu geschehen hätte. Ich enthalte mich jeder Bemerkung -. nur ein Moment möchte ich hcrvorheben: Gegen die Puncte 1 und 5 läßt sich wohl auch von streng orthodoxem Standpunctc nichts cinwcnden; und doch ließ man sie fallen. Hingegen wurden die Puncte 2, 3 und 4, die einschneidender Natur sind, angenommen. Belgien. Brüssel, im Januar. (Privatmitth./ In den hiesigen Journalen, namentlich in der' „Indöpendunce beige“ und im „Echo du Parlement“ wird jetzt ein heftiger Streit über die Kirchhöfe geführt. Aus dem ersten Kaiserreich stammt, wie für Frankreich, so auch für Belgien und die preußische Rheinprovinz die Secularisirung der Friedhöfe, d. h. daß sie Cigenrhum der Communen und und nicht mehr unter die Botmäßigkeit der Geistlichkeit gehören. Zugleich bestimmt jenes Gesetz, daß da, wo verschiedene Confessionen an einem Orte sind, also Katholiken, Protestanten und Juden, jede das Recht hat, einen verhältnismäßigen Theil des Friedhofs für sich in Anspruch zu nehmen. Dieses Gesetz wird in Belgien von den Klericalen und Radicalen angegriffen, indem die crsteren wieder in Besitz der Gottesäcker zu kommen suchen, die anderen, durch die IndcPcnchuice vertreten, auch diese Trennung aufgehoben haben wollen. Die Letzteren wenden ein, daß es jetzt Biele gebe, welche keiner Consession angehören, und diese müßten ihre Grabstätte ebenfalls haben und zwar ohne daß eine Trennung von den anderen Gräbern stattsinde. Die Gemäßigten, die sich im Echo aussprechcn, wenden ein, daß für Belgien jenes System der Trennung von garkeiner Bedeutung sei. da bei den wenigen Orten, wo sich verschiedene Confessionen befinden unter 3000 Friedhöfen kaum 50 für Katholiken und Protestanten, kaum 10 für Inden getrennt sind. Mit diesem Einwandc ist freilich dem Motive der Radicalen nichts entgegnet. Bei den wenigen Fällen aber, auf welche dieses Anwendung hat, läßt sich dies leicht ordnen; dahingegen ist die Aufhebung der Trennung für sehr Biele ein Act des Gewissenszwanges, wie denn schwerlich jüdische Gemeinden darein willigen würden. Cs zeigt sich auch hier, daß die starre Verfolgung eines Princips häufig in das gerade Gegenthcil einschlägt, weil eben nicht mit den Menschen, wie sie wirklich sind, sondern mit Abstractionen gerechnet wird. Diejenige Gewissensfreiheit, welche die freie Ausübung der Culre beschränkt — es sei denn aus polizeilichen Rücksichten — ist ebenfalls wieder Gewissenszwang, und kann ebenso wie der religiöse Fanatismus in Verfolgungssucht ausschlagen. Rußland. Von der Weichsel, im Januar. lPrivatmitth.) Sicher ist es eine der größten Aufgaben, welche der Zeit gestellt sind, die fast zwei Millionen Juden, welche dem großen russischen Reiche angchören, aus dem tiefen materiellen und geistigen Elend zu erheben, in welches sie versunken find. Ich brauche es nicht erst

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