Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1871)
- Date
- 1871-01-31
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
- Language
- German
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84 Josnr mit dem Patriarchen Rabbi Gamliel über wichtige Religionsfragen dispuürte. „Dem Allen gemäß verkennen wir nicht den tief religiösen Sinn, welcher Ihre fragliche Aufforderung dictirle; allein wir halten denjenigen Weg nicht für geeig net, welchen Sie im Interesse unserer Religion, damit sie auch mitten unter den Stürmen des Krieges in das Innerste des Innern ihre segensreichen Strahlen werfe und nicht blos zu Thaten, würdig der Makkabäer ansporne, sondern auch den Verwundeten und Sterbenden den himmlischen Trost gewähre und an die Pflichten der Nächstenliebe selbst gegen den Feind mahne, — in Vorschlag bringen. Vielleicht halten Sie es der Mühe werth, uns eines Bessern zu belehren." Schwerin in Mecklbg., den lo. Januar l870. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. L. Marcus. Man kann sich mit den in diesem Schreiben ausgesprochenen Principien vollständig übereinstimmend erklären , ja man wird eö auch freudig thun, und dennoch dieselben auf den vorliegenden Gegenstand nicht zutreffend finden. Wohl wünschen wir, daß alle unsre Glaubensgenossen von demselben jüdisch-religiösen Bewußtsein erfüllt und beseelt seien; aber dies wird niemals hindern, den thalsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Allerdings kennt das Judenthum keine besondere oder gar priesterliche Seelsorge bei Verwundeten und Sterbenden, wie sie bei den christlichen Confessionen aus deren kirchlichen Dogruen hervorgegangen ist. Aber jeder Jude weiß, daß darum das Judenthum den Sterbenden nicht ohne Fürsorge und religiöse Pflege läßt, daß es als eine heilige Pflicht au sieht, den sterbenden Juden nicht ohne Anwesenheit von Glaubensgenossen, nicht ohne irgend welche religiöse Behandlung zu lasseu. Auch dem sterbenden Juden soll ein Sündenbekenntniß und das „Schema" in die schwindende Seele gelegt werden. Allerdings ist im Judenthum das Lehramt niemals das Privilegium einer Kaste gewesen; und welcher Jude Gedanken und Gefühle in Kopf und Herz trägt und den Ausdruck dafür zu finden weiß, ist berufen zu lehren. Aber eö ist doch nicht zu verkennen, daß das Lehren niemals Jedermanns Sache war, am wenigsten aber in unsrer Zeit ist, wo einentheils die große Mehrzahl der Juden nur ein geringes Maaß religiösen Wissens erwirbt, anderntheils wegen der sonst verbreiteten Bildung die Anforderungen an den, welcher lehren will, sehr gestiegen sind. Von hier sehen die Dinge anders aus, als von dem principiellen Standpunctc, auf welchen sich das gesch. Schreiben stellt. Wenn es gilt, einen feierlichen Gottesdienst zu halten, und ihn, wie es die Umstände erfordern, mit wahrer Erhebung und Belehrung, wie das Schreiben sie treffend zeichnet, zu verbinden, so wird der erste beste Soldat schwerlich dazu geeignet sein, sondern es wird dazu eines Mannes bedürfen, der das Lehramt zu seinein Studium und zu seinem Lebcnsberufe gemacht hat. Daß sich aber, wie das Schreiben meint, hierzu einer der benachbarten Nabbinen bereit finden werde, ist eine Voraussetzung, die sich selten realisiren wird, da die fungirenden Rabbiner gerade zu den Festen ihre Gemeinden nicht verlassen können. Aber abgesehen hiervon steht es garnicht im Belieben eines solchen Nabbinen die jüdischen Soldaten zu einem Gottesdienste zu vereinigen. Dazu bedarf es bestimmter Anordnungen und eines im Voraus festgestellten Reglements von Seiten der Militärbehörden, denn im Militärdienst und besonders im Felde kann ein bloßes Gchenlassen, ein zufälliges Eintreten nicht stattfinden. Dies hat auch die Erfahrung im gegenwärtigen Kriege genügend gezeigt. Es muß die Gelegenheit und die nöthige Unterstützung Seitens der Militärbehörden gegeben und gesichert sein. Aber der gottesdienstliche Zweck ist nur die eine Seite, die andere wird von dem Verlangen gebildet, daß Männer da seien, deren Aufgabe und Streben es ist, sich um die verwundeten und sterbenden Glaubensgenossen zu kümmern, ihnen Trost, Fürsorge, Hülfleistung möglichst zu bringen, die von Lazareth zu Lazareth gehen, um nach Möglichkeit die dort befindlichen Glaubensgenossen aufzusuchen, und ihnen freundlichste Theilnahme zu erweisen. Dies ist in so schweren Zeiten und so traurigen Lagen von großem Werthe, damit nicht der jüdische Soldat allein sich unter seinen Kameraden nach dieser Seite hin verlassen und einsam fühlt. Aber wie gesagt, dies kann nicht dem Zufall überlassen bleiben, sondern es muß eine Berechtigung dazu vorhanden sein, welche die Behörde allein ertheilen kann und sie nur bestimmten Persönlichkeiten ertheilt. Wenn, wie wir zu erkennen glauben, das Schreiben in der Sache selbst mit uns übereinstimmt, so sehen wir nicht ab, woran eigentlich der principielle Anstoß genommen wird. Auch wir bedienen uns ungern des Ausdrucks „jüdischer Feldgeistlicher", denn es liegt darin ein Widerspruch. Aber wo ein Ausdruck fehlt, bedient man sich dessen, der einmal gang und gäbe ist, und den Je-