Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1871)
- Date
- 1871-01-24
- Page
- Seite 65 (sequence 5)
- Language
- German
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- Job 3× ep/1005326
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65 gen wieder wandeln kann, als solche habe demnach auch Ijob sein Mißgeschick anzusehen (C. 4. 5). Diese Hindeutung, daß Ijob also durch sein Leiden als heimlicher Verbrecher erwiesen werde, ruft ihn zur Bekämpfung dieser, in ihren Consequenzen so unwahren und vernichtenden Theorie auf. Er stellt daher in seiner ersten Widerrede lC. 6. 7) den Satz entgegen: die nach der Meinung des Gegners nur in der strengen Vergeltung bewährte Gerechtigkeit Gottes erscheint gerade ungerecht, wenn er das so schon mühsalbeladene und schnell vergängliche Leben des Menschen. unerbittlich streng überwacht und jedwedes Irren züchtigt, statt verzeiht. Diesem erwiedert der zweite Redner aufs bestimmteste, daß es ja gar nicht anders sein könne: entweder jedes Unglück ist eine Strafe, oder Gott ist in der Verhängung eines Unglücks ungerecht (C. 8). Dieser genauen Formulirung stellt Ijob in seiner zweiten Widerrede erstens die Erfahrung entgegen, daß auf Erden auch Schuldlose und Unschuldige vernichtet werden, und zweitens, daß Gott, wenn er den Menschen mit Liebe geschaffen hat, ihn nicht dazu geschaffen haben kann, all sein Thun der strengsten Untersuchung und ohne Verzeihung der Bestrafung zu unterziehen. Der zwiefältige Widerspruch liegt also sowohl in der Erfahrung, als auch in dem Endzwecke, mit welchem Gott den Menschen geschaffen haben muß (E. 8. 10). Der dritte Redner sucht den letzten Einwand zu schwächen, indem er behauptet, daß allerdings Gott vielen Vergehungen des Menschen nachsieht, dieser wisse es nur nicht, darum aber sei um so mehr, was ihn an Unglück trifft, Strafe für Vergehen (C. I I). Aus dieser Verhandlung mußte es klar werden, daß zwischen dein Begriff von Gott und dem von der strengen Vergeltung der Widerspruch tief und unlösbar sei, und Ijob erweitert ihn daher nun in seiner dritten Widerrede zu einem dreifachen. Der erste Widerspruch liegt im Wesen Gottes, der als weisester Schöpfer und Lenker dennoch den Sünder gedeihen, den Schuldlosen leiden läßt; der zweite im Bewußtsein des Menschen, das nothwendig in sich eine Wahrheit haben muß, und vom Geschick sich verfolgt sieht, während es sich keiner Missethat schuldig weiß; der dritte im Wesen des Menschen, der eines mühseligen, kurzen, durch den Tod geendeten Erdenlebens theilhaftig, dennoch leine Ruhe genießen, in jedem Fehler berücksichtigt und bestraft werden soll (C. 12—14). — Hatte so die erste Reihe der Reden die Gründe für die gegenüber stehenden Ansichten ausgesprochen, so zeigt die zweite Reihe, daß an eine Vermittelung der beiden sich negirendeu Ansichten nicht zu denken. Das Nächste, was den Gegnern einlcuchten mußte, war, daß sie vor allein den von Ijob behaupteten Ersahrungösatz Hinwegräumen müßten, daß auch Unschuldige leiden. Der erste Redner führt daher in der zweiten Reihe der Reden aus, daß die Widersprüche, die Ijob ausgedeckt, die Gottesfurcht nothwendig untergraben, daß also sie schon an und für sich Zeugen gegen Ijob und für dessen, so auS seinem eignen Innern heraus verrathene Schuldhaftigkeit seien (C. 15). Ijob vertherdigt sich durch die Schilderung seines unendlichen Wehs, vor deur jede Schuld schwindet, und die unerschütterliche Behauptung seiner Unschuld, für die er Gott selbst zum Zeugen aufruft (C. 16. 17). Der zweite Redner beantwortet dies mit bittrem Ausfall und der Schilderung, wie der Frevler vom Verderben verfolgt werde, bis er und sein Geschlecht geschwunden (C. 18). Ijob beantwortet dies, indem er sein Schicksal als eine Ungerechtigkeit Gottes bezeichnet, der gegenüber er sich seinen Begriff von Gott nur durch die Ahnung retten könne, daß die Ausgleichung in einem Leben nach dem Tode stattsinden werde (C. 19) (wodurch zwar Gott an sich gerechtfertigt, aber im Endzwecke des von ihm verhängten Leidens noch nicht erkannt wird). Der dritte Redner fügt hinzu, wie kurz das Glück des Frevlers sei, so daß das mitten im Glücke über Ijob hereingebrochene Unglück nur um so treffender seine Schuld erweist (E. 20). Diesem hartnäckigen Beharren gegenüber verläßt Ijob seine subjective Entgegnung, vom Unglück des Unschuldigen geht er zum Glück des Frevlers über, und schildert, wie der Sünder im vollen Glücke blüht, ihn selten Unheil trifft, und selbst sein Grab noch geehrt wird (E. 21). Die beiden Parteien führen also die entgegcnstehenden Erfahrungen aus, die eine vom Unglück, kurzen Glücke und plötzlichen Sturz des FrevlerS, die andere vom Leiden des Unschuldigen und langen Glücke deö Sünders, wobei zu bemerken, daß beide Erfahrungen richtig sind, und sich gegenseitig garnicht ausschließen, daß aber die erstere die Theorie der strengen Vergeltung in ihrer Unbedingtheit nicht stützt, sobald die zweite richtig ist, daß dagegen, sobald die zweite richtig ist, die erstere zwar auch zugegeben werden kann, aber die strenge Vergeltung damit zusammenbricht. — Die dritte Reihe der Reden bringt nun den Kampf zum Abschluß. Der erste Gegner hebt nur noch die schwächlichen Gründe hervor, daß Gott vom Thun des Menschen ganz unberührt bleibe, demnach ganz unparteiisch