Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1871)
- Date
- 1871-01-17
- Page
- Seite 53 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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53 C°rresP«ndenz. Münster, 4. Januar. L e h r r r r o » f c r r n Zu Ahlen wurde am 25. December eine Special-Lehrerconferenz abgehalten. Es waren zugegen die Herren A. Steinweg, Rheda; Hochfeld, Oelde; Kippers, Beckum; Kaufmann, Ahlen; Aküntheim, Hamm; Katzenstein, Varendorf; Cohen, Dortmund; Heymann, Unna; Treu, Münster; Weiser, Rheine; Lcvi, Neheim. Als Gegenstand zur Tagesordnung waren bestimmt: 1) Heber die Militärpflicht der jüdischen Lehrer. 2) lieber ein geeignetes Lesebuch für die israelitische Elementarschule. 3) Mittheilung über Schule, Lehrer und Gemeindeleben. Die Einberufung so vieler Israel. Lehrer, wodurch die Israel. Schulen des Lehrers, der Gottesdienst des Leiters beraubt wurde, gibt dem ersten Gegenstände der Tagesordnung eine allgemeine Wichtigkeit, ein Interesse von höchster Bedeutung für die isr. Gemeinden. Der Umstand, daß der christliche College, wenn er nicht vertreten werden kann, nicht einberufen wird, der jüd. Lehrer aber eintretcn muß, — die evangelischen Schüler nicht der katholischen, und die katholischen Kinder der evangelischen Schule nicht überwiesen werden sollen, ist mit Anwendung auf die jüdischen Gemeinden eine Beschränkung der Gleichberechtigung zum Nachtheile der Israeliten. Die Beschränkung wird aber noch dadurch verschärft, daß der israel. Lehrer nicht nur den ganzen Religionsunterricht leistet — und es gesetzlich doch keinen! schulpflichtigen Kinde am Religionsunterrichte mangeln soll — sondern es wird auch zweitens durch die Einberufung des Lehrers, wenn er wie in den meisten Fällen, auch Eultusbeamter ist, der öffentliche Gottesdienst wesentlich gestört. Die gcistl. Functionen bei Sterbefällen, Eonsirmationen, Trauungen rc. versieht in vielen Fällen der israel. Lehrer, dessen Abwesenheit also das cultuellc Leben seiner Gemeinde schädigt, während die christl. Bekenntnisse in dieser Beziehung bei einer Mobilmachung geschont bleiben. In Betreff mehrfacher Neclamationen hat die Praxis besonders in diesen zwei letzten Puncten eine verschiedene Auffassung geltend gemacht. Während in einigen Fällen die Reklamation unberücksichtigt blieb, weil die jüd. Schule keine öffentliche sei, und daher der Religionslehrer und Cnltusbeantte nicht berücksichtigt werden könne, wurde in anderen Fällen der Lehrer, weil er auch Religionslehrer und Eultnsbeamter sei, entlassen. Nach reiflicher Erwägung wurde es als zwecknläßig erkannt, dahin zu streben, daß viele Gemeinden durch eine Petition diese Angelegenheit zu einer Entscheidung führen. In fernerer Erwägung, daß in diesem Sinne der um das Judenthum so hochverdiente Redactcur der Allgemeinen Zeitung d. Judenth. auch diese Angelegenheit bereits im Jahre 1866 in Anregung gebracht und diese Zeitung wegen ihres Einflusses und ihrer Verbreitung das geeigneteste Organ sein dürfte, um das Interesse für den. fraglichen Gegenstand zu erwecken und die einheitlichen Schritte zu vermitteln, wurde beschlossen, durch ein Gesuch an Herrn Dr. L. Philippson dessen Mitwirkung resp. Förderung der Angelegenheit zu erbitten. Bei der Berathung über den zweiten Gegenstand der Tagesordnung sprach inan sich einstimmig dahin aus, daß das allgemein eingeführte Haester-Hechtsche Lesebuch wegen der Ueberfüllnng an trocknen Beschreibungen und des Mangels an anziehenden! Lesestoff durch ein anderes Lesebuch ersetzt werden müsse. Unter mehreren in Vorschlag gebrachten Lesebüchern wurden zur Prüfung vorgeschlagen: das Lesebuch von Horwitz, Lüben n. 'Racke und Jacobi. Als Prüfungscommission wurden gewählt: Leise, Rheine; Treu, Münster; Kaufmann, Ahlen. Die Commission wurde beauftragt, bis zur nächsten Speeialconferenz aus diesen Lesebüchern dasjenige zu wählen, welches unseren Anforderungen am meisten entspricht oder einen Entwurf zu einem neuen Lesebuche vorzulegen, falls keines der angegebenen Lesebücher als zweckmäßig gefunden werden sollte. Nach dem Entschlüsse für eines jener Lesebücher hat sich die Eoinmission mit dem betreffenden Berlage in Verbindung zu setzen, mn in Betreff des Preises die Einführung in unfern Schulen zu erleichtern, resp. einen 'Rabatt zum Besten der Vereinscasse der israel. Lehrer Rheinlands und Westphalens zu erzielen. In den Bcrathungen, besonders bei den „freien