Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1871)
- Date
- 1871-01-10
- Page
- Seite 29 (sequence 9)
- Language
- German
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29 hörte ich auch, wollen im Interesse des Gemeinde- Wesens nicht thatkrästig vergehen. Man könnte sagen, diese Erschütterung würde nur als Uedergangsstadium zn betrachten sein; es würden sich nachher die Gemeindeverhältnisse nach gegebenen Normen schon von selbst wieder ordnen. Wenn diese Ansicht auch für die große Gemeinde richtig wäre, was noch sehr zn beztoeifeln ist, so ist die Aushebung desselben als ein Unglück für die kleinen Gemeinden zu betrachten. Bon Leiten der Reformgemeinden sind diese folgen vollkommen envogen und berücksichtigt worden. Anders stehen die Orthodoxen und namentlich die Hildesheimersche Partei zn dieser Frage. Für die kleineren Gemeinden haben dieselben kein Herz, kein Gemüth; ja selbst kein religiöses Interesse. Was thuts, ob in Königsberg, Blagdeburg, Stettin, Belitz, Trenenbrietzen Alles btint durch einander geht, ob man sich noch Rabbiner, Neligionslehrer, Schächter n. s. w. Hallen kann, wenn nur in Berlin Alles recht schön in alter Weise bleibt, das ist die Hauptsache. So wie die Wissenschaft nach reactiouarem Wahlspruch mnznkehren hat, so muß auch das Iudenthurn und mit ihm das Gemeindewesen umkehren. Am liebsten würden sie es sehen, wenn die Iudengasseu, der Veibzoll, das Schutz' geld u. s. w. wieder eingeführt und nur einzelne Bevorzugte, Hofjudeu. Hofagenten u. s. w. als Parnaßim die Gemeindeangelegeuheiten leiteten. Ta könnte man in der: Synagogen wieder ruhig plaudern, Geschichten erzählen, sich schütteln, Opernarien in die Gebete einlegen u. s. w. Wir wollen das Bild nicht weiter ausmalen und der Frage näher treten. Mit der Anf- Hebung des Indengesetzes 1S17 scheiden also zuerst die Orthodoxen aus und bilden eine eigene Gemeinde; daun diejenigen, denen es ganz gleichgültig, ob das Iudeuthurn exisiirt, oder nicht, denen die Steuern tiur unangenehm waren; ferner die Neformgemeinde, die eine doppelte Steuer zu trageit harte, und eirdlich die, welche zioar auch aus jüdischem Boden stehen, aber keine Abgaben hierzu leisten, wollen und sich höchstens für die Feiertage ein Billet für einen Thaler lösen. Für die alte Hauptgemeiude bleibt also nur uoeb ein geringer Theil, der sämmtlickie Vasten für Synagoge, Schule, Rabbiuat. ArmennudKrantenanstalten u. s. w. zu tragerr hat. Welche Berwirrung dadurch selbst in der großen Gemeinde entsteht, ist wohl klar genug. Hierzu kommen noch die Befindlichkeiten gegen die Beamten, gegen die Gläubiger u. a. m. Noch größer aber und geradezu verderblicher wird dadurch das Bild in den kleineren und vollends m der kleiiten Gemeinde. Hier geht Alles aus Stand und Band, wie man zu sagen pflegt. Dieser ist mit dem Prediger nicht zufrieden, er scheidet aus: jener hat sich mit dem Porbeter veruneinigt, er scheidet aus. Dieser wieder will die Neligionsstundeit Mittags, jener Bormittags; kurz durch das immerioähreude Ausscheiden wird dem ganzen Gemeindetoesen der herbste Stoß versetzt und auch das Iudeuthnul in seinem Zusammenhalt gestört. y: -c-rr Vs ist von jeher Grundsatz der Alten gewesen und im Interesse der Religion muß dieser Grundsatz noch heute festgehalten werden. Muß das Iudeugesetz von 1817 fallen, so müßten die Gemeinden angehalten werden, ihre Berbindlichkeiten, die sie durch das frühere Gesetz eingegangen, und zwar gegen Synagoge, Beamte, Schule, Anstalten u. s. w. zu erfüllen, resp. durch Eapital abzulösen. R. Bonn. 30. Dec. .(PrivatmitthA Einem eben cingelaufeneu Telegramm zufolge aus Metz haben sämmtliehe polnische Männer ihre Pässe erhalten mit der A'.uoeisnng, binnen eiif Tagen die Stadt und die Provinz zn verlassen; die Frauen und Binder können vorder Hand Zurückbleiben. — Wir haben demnach abermals eine bittere Frucht des Nationalitätsprincipes zu genießen. Als dieser unselige Krieg begann, trieben die Franzosen, wahrscheinlich in Folge des von ihnen stets vertheidigten Rationalitätsprincips, das sie nur in solchen Fällen verletzten, wo dies zu ihren Gunsten aussiel oder ansfallen konnte, z. B. in Nizza'und Mexiko, sännntliche Deutsche aus ihren Grenzen; jetzt werden in derselben Weise sämmtliche Polen aus Lothringen allsgewiesen. So begrenzt und gemäßigt hiermit die Allwendnng im letzteren Falle ist, so bleibt sich doch das Princip gleich: ob schuldig, oder unschuldig, weil du ans demselben Vaude stammst, trifft dich dasselbe Schicksal. Wir sagen, aus dcntselben Vande, denn ob man diese polnischen Iudenfamilien mit den Polen von einer und derselben Rationalität erachten darf, ist doch sehr zweifelhaft, nicht sowohl weil die eigentlichen Polen sich kaum dazu verstehen werden, die Gleichheit der Nationalität für beide Theile anzucrkenncn, sondern weil zu der Verschiedenheit der Abstammung auch die Verschiedenheit der Sprache und 2