Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1871)
- Date
- 1871-01-10
- Page
- Seite 23 (sequence 3)
- Language
- German
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23 thodoxen überhaupt jcDer rvirklichen Gcm,.'indcovganisalion entgegentveten. Weniger merkwürdig ist es, daß Liese preußischen Orthodoxen die gesetzlichen Vorschriften des Schulchan Aruch offen verletzen, welche bekanntlich den bestehenden Gemeinden das Ziechr znsprccken, die Eultuskosten zwangsweise einzutreiben. Es ist dies nicht mertwürdig, denn die Vergötterung des Schulchan Aruch verhindert jene Leute durchaus nicht , sich über dessen Vorschriften hinwegzusetzen, sobald ihr Vortheil dies erfordert. Aber was dieser Umstand beweist, ist, das; diese Minoritäten die Verfassung darum bekämpfen, weil sie sich vermittelst derselben nicht zu Beherrschern der Majoritäten machen können. Hierin liegt der Beweis persönlicher Motive. Die Existenz der jüdischen Gemeinden ist ihnen gleichgültig. Daß bei der Aufhebung der Gemeindeverfassung gerade die Orthodoxen in den mittleren und kleineren Gemeinden die größte Einbuße in der Erhaltung ihrer Institute erleiden würden, kümmert sie nicht. Uns aber kümmert es ja. Uns ist die Existenz der Gemeinden, ob sie orthodox oder reformistisch seien, von der ersten und größten Bedeutung! Wählend unserer ganzen schriftstellerischen wie amtlichen Laufbahn haben wir stets für die Glaubens- und (Gewissensfreiheit gekämpft, und sahen jeden errungenen ,Fortschritt für diese edelste Freiheit des Menschen als einen Sieg an. Daß daher in Glaubeussnchen jedes Individuum seine volle Freiheit haben müsse, daß es in allen die Religion und ihre Satzungen betreffenden Angelegenheiten nur Gott und dem eigenen Gewissen verantwortlich sei, haben wir stets in theoretischen und praktischen Fragen geltend zu machen gesucht. Darum waren wir aber doch niemals Anhänger des Satzes: fiat ju.stiti.M. j)c.reat lmimliis «Gerechtigkeit geschehe, und ginge die Welt darüber unter!); denn eine Gerechtigkeit, welche die ganze Welt untergehen macht, scheint eine sehr zweideutige zu sein. Ter Jude wird in seine Religion hineingeboren, in der jüdischen Familie und unter Einwirkung der jüdischen Lehre erzogen, und so hat er auch gewisse Pflichten gegen das Judenthum selbst, für dessen Geschichte und Bestand, für dessen- Erscheinung und concrete Gestaltung. Als Jndividumn ist er völlig frei, als Glied einer bestehenden Genossenschaft hat er bestiunnte Verpflichtungen. Es steht ihm frei, diese Genossenschaft zu verlassen; will und thnt er aber dies nicht, so bleibt er der Gemeinsamkeit verpflichtet, diejenigen Lasten tragen zu helfen, welche deren Bestand fordert. Da kann es nicht darauf ankommen, ob die Gemeinde mehr oder weniger den Wünschen und Gedanken des Individuums gemäß beschaffen ist und mehr oder weniger dessen Richtung einhält; es kommt auch nicht darauf an, ob das Individuum laxer oder rigoroser sich zu den jüdischen Satzungen verhält, mehr oder weniger von den Anstalten der Gemeinde Gebrauch macht — als Jude gehört er auch der jüdischen Gemeinde an, weil das Judenthum ohne diese niemals bestanden hat und ohne diese nicht bestehen und wirksam sein kann. Es besteht daher, unserer Meinung nach, kein Eonslict zwischen der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Juden und der Zugehörigkeit desselben zu einer jüdischen Religionsgemeiude; vielmehr erkennen wir eine Verpflichtung für den Juden, so lange er dies ist, an. der Gemeinde anzugehören. Indem wir demnach wünschen, daß die Gemeindeverfassung nach dem Gesetze vom 2g. Juli t s 17 in ihren mangelhaften Partien verbessert werde, halten wir es sowohl im Interesse des gcsaimnten Judeuthunls als auch der einzelnen religiösen Richtungen und Parteien, für ein ebenso nachtheiliges, wie ungerechtfertigtes Verlangen , diese Verfassung zu beseitigen und für völlig aufgehoben zu erklären. Wir fordern ganz besonders die beiden Herren Mitglieder des Abgeordnetenhanses jüdischer Religion auf, diese Angelegenheit sorgfältig zu prüfen, da von ihrem Verhalten vorkonnnenden Falles in dieser Angelegenheit kein geringes Maß der Entscheidung abhängen wird. Sammlung für -je durch den Krieg verunglückten Israeliten in Strickt, nrg, Met; und den Landgemeinden des (fJfnfj und Lothringens. Auf unsre Anfrage erhielten wir von Herrn Rabbiner I. Bigard in Pf alz bürg folgende Mittheilung: „Sie täuschen sich v'cht, geehrter College, meine Gemeinde hat grausam gelitten sowohl vom Bombardement als auch durch die bloße Belagerung der Stadt. 2ceun israelitische Familien, die bis zum 15. August im Wohlstände gelebt hatten, haben ihre Häuser und ihre Magazine von den Flammen zerstören gesehen und befinden sich heute vollständig zu Grunde gerichtet, indem sie nichts zu retten vermocht, selbst nicht ein wenig Wäsche oder Kleidungsstücke. Andere, und diese sind sehr zahlreich, haben für die Bedürfnisse ihreö Haus- 2*