Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1871)
- Date
- 1871-01-03
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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12 besprochen und die Behauptung hinzugefügt, die ungarische Negierung müsse diese Ehe in Ungarn für gesetzlich erklären, „weil einem ungarischen Staatsbürger israelitischen Glaubensbekenntnisses jedenfalls erlaubt ist, mit einer Israelitin fremder Staatsangehörigkeit ein Ehebündniß zu schließen, mithin die Ehe von diesem Gesichtspuncte aus vollkommen gesetzlich ist, unbeachtet dessen, ob Letztere von Geburt aus oder erst später zur Jüdin ward, denn dies zu untersuchen, steht keiner Negierung 511." — Hiergegen polemisirt ein Anderer, und glaubt, die ungarische Negierung müsse die Frage verneinen, denn man müsse hier untersuchen, ob der Ucbertritt zum Judenthume in Bayern erlaubt sei? Da aber dieser Ucbertritt in Bayern ebenso wie in Ungarn unbedingt verboten sei, so sei der zu Straßburg geschehene Ucbertritt in Bayern als eine gesetzlich ungültige Handlung anzusehen, so daß in deren Folge, da in Bayern auch die Mischehen verboten sind, die gedachte Derhcirathung in Bayern wie in Ungarn ungültig sei, also jene Frau auch nicht die ungarische Staatsangehörigkeit ihres Mannes erwirbt. Es versteht sich, daß diese letztere Rechtsdeduction sehr bestritten werden kann. Denn hieraus würde folgen, daß jede Rechtshandlung, die in einem fremden Lande nach den Gesetzen des letzteren geschieht, im eigenen ungültig sei und ohne alle Rechtsfolgen bleiben müsse. In Conscquenz müßte daher der Staat in jedem einzelnen Falle untersuchen, ob eine Rechtshandlung, die im Auslande gesetzlich vollzogen worden, auch im Jnlande Rechtsfolgen haben dürfe. Eine jede von einem Ungarn in einem fremden Lande vollzogene Eheschließung, welcher Art<sie auch sei, und wie viel Zeit über den Bestand dieser Ehe bereits hingegangen wäre, müßte in Ungarn wegen ihrer Rechtsgülrigkeit nach ungarischem Gesetze untersucht und beurtheilt, resp. als nichtbestehend erklärt werden. Daß man hiernach auf die Antwort der Regierung gespannt ist, läßt sich voraussetzen. Man sieht übrigens auch hieran, daß die Auseinandersetznng des Staates mit der Kirche noch lange nicht beendet ist, und daß jener noch immer zum Polizisten dieser dienen muß. Tcmeswar, den 16. December. Die Israeliten der hiesigen Joseph-Vorstadt sind vor einiger Zeit um die Bewilligung zur Bildung einer selbstständigen Religionsgcmeinde eingekommen. Dies Gesuch ist nun, nach der „T. Z.", dahin entschieden worden, daß bei den: Umstande, als für jenen Theil der Israeliten,. welche die Eongreßstatuten anzunchmen Anstand nahmen, die Separirung und die Constituirung einer orthodoxen Religionsgemeinde bewilligt worden ist, es den in der Vorstadt Josephstadt wohnenden Israeliten freisteht, sich je nach ihrer religiösen Ueberzeugung einer der gleichberechtigten Rcligionsgemeinden anzuschließen, daher die Eonstituirung einer dritten israelitischen Religionsgemeinde in Temeswar für unnöthig erachtet und die Bitte abweislich beschieden wurde. Szegedin, im December. (Privatmitth.) Die Stadtrepräsentanz hat der hiesigen israel. Mädchenschule eine Subvention von 1000 Gulden aus der Communalcasse votirt. Lemberg, 21. Dec. (Privatmitth.) Morgen wird hier das 25jährige Jubiläum des israelitischen Tempels feierlich begangen und wird ein festlicher Gottesdienst Nachmittags stattfinden *). Während dieses Vierteljahrhunderts haben wir drei Prediger an diesem Tempel gehabt, von denen jeder in seiner Weise eine ausgezeichnete Stelle einnahm: der sel. Kohn aus' Hohenems, der als ein Opfer des orthodoxen Fanatismus fiel, Dr. Schwabacher, jetzt in Odessa, und Oe. Löwenstein. Des Letzteren Wirksamkeit ist eine allgemein anerkannte. Italien. Florenz, 15. Dec. Die Besetzung Roms und die Verlegung der Residenz nach der uralten Hauptstadt Italiens bringt für das letztere die überaus schwierige Frage herein, auf welche Weise es sich mit dem Papstthume auseinanderzusetzen habe, um diesem die völlige geistliche Unabhängigkeit, die freie geistliche Action zu sichern. Diese Frage schaffte eine um so größere Verlegenheit, als von Seiten des Papstthums die größte Abneigung, sich mit Italien zu ordnen nnd die feindseligste Entschließung gegen dasselbe vorherrscht, und von der anderen Seite, von der radicalen näm- *> Wir sind dem verehrl. Festcomits für die Aufmerksamkeit verpflichtet, die es uns durch Üeberscndung einer Einlaßkarte erwies. Redact.