Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1871)
- Date
- 1871-01-03
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226800--29071-3251892- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
11 einer Fünfguldennote bezahlte. Die Eleganz und die Pracht der Toilette war eine außerordentliche. Pest, im December. *) Das „Pester Journal" citD hält einen Aufsatz über die, bereits von uns mitgetheilte Petition an das ungarische Abgeordnetenhaus und deren voraussetzliche Wirkung, ans welcher wir Folgendes entnehmen: „Die Erfolge, welche man der Schaffung der israelitischen Eougreßstatuten erwartete, sind nicht eingetreten, und zwar deshalb nicht, weil der bekannte Beschluß des ungarischen Reichstags vom 18. März 1870 die Giltigkeit der Eougreßstatuten alterirte und bamit der Organisation der israelitischen Gemeinden die kaum gewonnene Basis wieder entzog. Die Eongreßstatuten, welche — es kann dies nicht oft genug hervorgehoben werden — sich mit der Religion g'ar nicht beschäftigten, sondern nur die Herbeiführung geordneter Gemeinde-Verhältnisse im Auge hatten, wären von segensreicher Wirkung gewesen, wenn nicht der Reichstag durch eine auf irriger Juformatiou beruhende Auffassung, sie neuerdings zum Zankapfel gemacht hätte. Diejenigen, welche durch ihre Petitionen die Ursache jenes Beschlusses sind, haben natürlich nicht verabsäumt, denselben in der widerwärtigsten Weise anszubeuten und ihn als Hebel für die Untergrabung jedes geordneten Gemeiudelebens zu benützen. Dank jenem Beschlüsse, sind wir heute so weit, daß wir in der dringendsten Weise eine schleunige Entscheidung des Reichstages darüber provocireu müssen, ob die von Sr. Majestät sanetiouirten Eougreßstatuten Giltigkeit haben oder nicht, in welch letzterem Falle für die Organisation der israelitischen Gemeinden in sonstiger gesetzlicher Weise gesorgt werden müßte. Denn der gegemvärtige schwankende und ungewisse Zustand ist von den traurigsten Folgen begleitet. Wichtige Institutionen, wie beispielsweise das Schul- und Armenwesen, sind durch die Zerrissenheit, durch die Ohnmacht der Gemeinden in ihrem Bestände gefährdet, und wenn wir eines Desiuitivums noch lange entrathen müßten, würden wir Vieles zu Grunde gehen sehen, zu dessen Schaffung Jahrzehnte nolhweudig waren. *i Dem gesch. Eorrespondeuten auf seine wiederholte Anfrage: wir haben die Schrift des Herrn Vtfiu über den Eougreß nicht erhalten. Alle Freunde der Ordnung, des Fortschritts, alle Freunde des wahren Judenthums werden von Trauer erfüllt durch den gegenwärtigen Zustand, der schon so viel Unheil hervorgerufen, daß nur jahrelanges ernstes Wirken die geschaffenen Nachtheilc wirb paralysiren können. Es ist deshalb ein dringendes Gebot des Reichstags, ohne Zögerung in dieser Sache einen Beschluß dahingehend zu fassen, daß die Eougreßstatuten, da sie durch die große Mehrheit des Judenthums angenommen wurden, da sie ferner einen confessionellen Zwang nach keiner Seite hin auszuüben geeignet sind, bis dahin als zu Recht bestehend erklärt werden, wo der Reichstag das Gesetz über die Religionsfreiheit verhandelt haben wird. Ein solcher Beschluß wäre ohne große Debatten zu fassen leicht möglich und er wäre für die Sache des Judenthums von außerordentlicher Wirkung. Der gegenwärtige Zustand der Anarchie ist ein unhaltbarer, und der Reichstag hat die Pflicht, das Unheil, das er mit dem Beschlüsse vom 18. März gestiftet, je eher zu beheben." —. Se. Majestät hat mit a. h. Entschließung vom 29. November dem rumänischen Major und Militärmusik-Juspector Eduard Hübsch in Anerkennung seiner um die Förderung der öffentlichen Angelegenheiten und durch Unterstützung der vaterländischen Musik erwortenen Verdienste, sowie dem Bukarester Ober-Eonsnlararzt, I)r. Armin Hirsch, in Anerkennung seines im Interesse der in den Donaufürstenthumern wohnenden Israeliten entwickelten Eifers das Ritterkreuz des Franz Josephs-Ordens zu verleihen geruht. Pest, im December. (Privatmitth.) Abermals ein interessanter Rcchtsfall, dies Mal von internationalem Charakter — ein Rcchtsfall, der wiederum erweist, in welche Verwirrung eine zurückgebliebene Gesetzgebung in einem sonst liberalst Rinde hiiteiuführt, und der auch alsbald eine Polemik in den hies. Blättern hervorrief. Eilte Katholikin in München knüpft mit einem nngarischen Israeliten ein Verhältniß an, reist nach Straßburg, tritt daselbst zum Judeuthume über und soll nun in Müncherl mit dem Manne getraut werden. Da srägt die bayrische Regierung bei der ungarischen zunächst an: ob diese Hcirath in Ungarn für ein gesetzliches Ehebündniß gehalten wird und ob in diesem Falle die Ehegattin die Staatsangehörigkeit ihres Gatten erwirbt? Ter Fall wird in einer hies. Zeitung 1*