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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-25 · Heft 52 (25.12.1866) · p. Seite 822

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 52 (25.12.1866)
Date
1866-12-25
Page
Seite 822 (sequence 6)
Language
German
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hiesigen jüfctfchen Seminare ausgebildeten Lehrer, welche nach den bisher in unserem Lande bestehenden Gesetzen von dem Militairdienste Befreit waren, auch ferner gleich den christlichen dienstpflichtigen Candidaten des Elementarschulamtes, welche in Seminarien ausgebildet sind, von dem genannten Dienste zu entbinden, und der Herr General-Gouverneur hat nunmehr diesem Gesuche in liberalster Weise entsprochen und in dem betreffenden Rescripte verfügt, daß die an der mehrgedachten Bildungsanstalt unterrichtenden Lehrer wie die auf derselben ausgebildeten und als Lehrer angestellten Seminaristen nicht allein, dem § 4 der allgemeinen Vorschriften über die Wehrpflicht gemäß, ihrer Militairpflicht durch eine sechswöchige Dienstzeit genügen, sondern daß die letzteren, falls.sie von auswärts wie z. B. aus Kurhessen sind, von woher eine ziemliche Anzahl junger Männer das Seminar besuchen, diese Pflicht auch an dem Orte, wo sie gerade als Lehrer wirken, erfüllen können. Dieses Rescript ist aber, abgesehen von der durch dasselbe den Seminaristen zu Theil werdenden Befreiung von der gar manchen jungen Mann in seiner Carriere störenden Militairpflicht, für die gesammte Anstalt auch noch in einer anderen Hinsicht von großer Wichtigkeit, indem darin die Leistungen derselben von Seiten des Staates anerkannt werden und somit die begründete Aussicht vorhanden ist, daß die Subvention, deren sich das Seminar bisher regierungsseitig zu erfreuen hatte, ihm auch in Zukunft nicht werde entzogen werden. Es darf jedoch vorausgesetzt werden, daß nach der Anerkennung, welche die Anstalt auch bei unserer jetzigen Regierung gefunden, diese in Zukunft wohl auch die Aufsicht über dieselbe sichren und, wie unter unserer vorigen Regierung den Abgangsprüfungen der Seminaristen ein Regrerüngsrath der Landdrostei beiwohnte, bei der Entlassung der Zöglinge einen Commissair ernennen werde, der an die Abiturienten höhere Anforderungen, wie solche in Preußen üblich sind, stellen dürfte. Herr Dr, Metzer hat daher auch bei der Mittheilung des erfreulichen Rescripts, welche er in Gegenwart des Lehrercollegiums den Seminaristen machte, nicht versäumt, diese zu erhöhterem Eifer und Fleiße aufzufordern, da sie nur, wenn sie den gesteigerten Ansprüchen zu genügen vermöchten, auf die in dem Rescripte ausgesprochene Wohlthat rechnen könnten und eine Nachsicht, wie sie bisher zuweilen bei schwachen Leistungen geübt worden, von, nun an durchaus unzulässig sei. Unsere Befürchtung, als könnte man den in Preußen noch üblichen, bei uns aber längst abgeschafften Eid more jiidaico auch bei uns einführen wollen, ist noch vor Ablauf des hier augenblicklich noch stattfindenden Provisoriums in Erfüllung'gegangen. Es sollte nämlich vor Kurzem wiederum ein jüdischer Soldat schwören, bei welcher Gelegenheit der Landrabbiner wiede-. rum von Seiten der Behörde requirirt wurde, um der Eidesleistung more jiidaico zu assistiren und die Verwarnung zu ertheilen. Herr Dr. Metzer lehnte zwar unter' eingehender Motivirung seine Assistenz wiederum ab, allein er wurde von dem Amtsgerichte, welches den vorgebrachten Motiven zwar alle Anerkennung zollte und sie, falls es sich de lege ferenda handelte, als der Berücksichtigung durchaus würdig bezeichnete, ihnen jedoch einem bestehenden Gesetze gegenüber nicht beipflichten zu können erklärte, unter Androhung einer Geldstrafe von 20 Thlr. vor Gerichte zu erscheinen angehalten. Herr Dr. M. hat/sich indessen bei diesem Urtheile nicht beruhigt und sich beschwerend an das Obergericht gewendet, von welchem jedoch eine Entscheidung bisher noch nicht erfolgt ist. Ueber den Ausgangs behalten wir uns vor,-zur Zeit zu berichten. Vorgestern hielt der hiesige Talwud-Thora-Verein eine Generalversammlung ab, in welcher Herr Landrabb. Dr. Meyer den Rechenschaftsbericht vortrug, aus welchem unter Anderem hervorging, daß zum Behufe des Unterrichts in der Religion für Kinder in Ortschaften, wo keine israelitischen.Lehrer sind, zehn Familien unterstützt und daß außerdem drei Waisen durch den Verein unterhalten worden sind. Nach der Wiederwahl der austretenden Vorstandsmitglieder wurde' noch beschlossen, daß neben den Vorträgen über Mischnah auch noch andere jüdisch wissenschaftlichen Inhalts für das größere Publicum gehalten werden sollen. In diesen Blättern ist bereits mitgetheilt worden, daß die Leiche des Dr. Steinheim in Zürich auf dem christlichen Begräbnißplatze bestattet worden ist. Es geschah dies in Folge der Schwäche von Seiten der Gattin des Verstorbenen, welche mit der Erklärung zurückhielt, daß ihr Gatte als Jude gestorben sei. Von . Gewissensbissen jedoch gequält,, bereuete sie diese Schwäche, und so ist denn auf ihren Wunsch und durch Vermittlung des Herrn Melcher in Copenhagen die Leiche wiederum ausgegraben und nach Altona gebracht worden, woselbst sie in der vorigen Woche auf dem jüdi- . schen Gottesacker beerdigt wurde.

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