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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-25 · Heft 52 (25.12.1866) · p. Seite 821

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 52 (25.12.1866)
Date
1866-12-25
Page
Seite 821 (sequence 5)
Language
German
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turuch sem drplomansch, den Wwerstnn an, der dann liegt, daß Jemand, der, wie die Juden im Fürstenthum Rudolstadt, nach der Strafprozeß-Ordnung von 1850, Geschworener sein, also über Christen zu Gericht sitzem darf, kein Communalamt — etwas viel minder Wichtiges — bekleiden, und kein actives oder passives Wahlrecht haben soll! Kaum hat der Herr Referent sich aber als humanen Mann und auch als Mann von Verstand erwiesen — so macht er sofort Kehrt, und „beweist" nun (nach seiner Art) das pure Gegentheil gegen — sich selbst, „daß eine vollständige Gleichstellung der Juden mit denBekennern des Christenthnms im christlichen Staate nicht möglich sei." Nach dem Referenten nahm Se. Exzellenz der Geheime Rath und Vertreter der Regierung (v. Bertrab) das Wort und legte den Standpunkt dar, von welchem das Gesetz der Judenausschließung erlassen sei, in welcher jedoch seine subjective Meinung sichtlich mit einsließt. Erstens, so bemerkt er, gebe es unter den 70,000 Einwohnern des Fürstenthums nur 170 Juden, also — habe die Sache keine praktische Bedeutung. Der gesunde Menschenverstand-sagt: wenn ich Einen Menschen mißhandle, mißhandle ich in ihm die Menschheit. Zweitens bemerken der Herr Geh. Rath, der jetzige Zustand entsprösse, in Ermangelung einer parriculären Rudolstädtischen Gesetzgebung, aus dem gemeinen Rechte. Aber er lobt dies eben deshalb, weil kraft desselben „das lebendige Christenthnm alle Verhältnisse des Staats und der Familie erfülle", während der „moderne" Sinn „mehr oder weniger vage Humanitäts-The.orien und verschwimmende Gefühlsregungen" an dessen Stelle setze. Weiterhin folgt noch manches Interessante, z. B., daß der Staatsbau Schwarzburg eigentlich ein Kirchenbau sei, bei dem man doch Andersgläubige nicht brauchen könne; daß der Christ (wohl besonders der Katholik, dessen ultramontanes Herz in Rom ist?) „sich selbst und sein ganzes Sein dem Staate darbringe, der Jude aber, wie ein Fremder, außerhalb des Staates stehen bleibe" (wer läßt ihn denn aber nicht hinein?); auch drückt er dem Referenten noch die Hand mit dem Gedanken, daß „das Christenthum das Judenthum in sich aufnehmen möge, die Thore seien geöffnet — aber nicht die Landesrepräsentation." Trotz alledem sind der Geheime Rath ein sehr humaner Mann und verheißt nicht nur, daß die Regierung die Judenpetition von Neuem in Erwägung ziehen werde, sondern versichert auch, daß es ihm „zur aufrichtigen Freude gereichen werde, wenn — die Petition sich werde erfüllen lassen!!" Nach diesen geistvollen Debatten meldete sich ein dritter Redner — nicht. Der Antrag der Commission wurde angenommen. Das war am 14. März 1864 und seitdem hat man nichts mehr von der Sache gehört. Die Juden aber stehen noch in der Reihe der Unmündigen, Almosenempfänger re. ausgeschlossen von dem Rechte, das den Bürger zum Bürger macht." — So weit aus der Nordh. Zeit. Die Argumente Sr. Excellenz hier noch zu bekämpfen, ist wohl ganz unnöthig. Cassel, 10. Dez. Auch aus dem Cabinet des Königs v. Preußen, vom Kronprinzen, vom Präsidium des Staatsministeriums und vom Cultusminister hat der Landrabbiner Dr. Adler anerkennende Schreiben für seine Friedensfest-Predigt erhalten. Hannover, I I. December. (Privatmitth.) Nach den über die Wehrpflicht in Preußen bestehenden Vorschriften werden junge Leute, welche sich dem Studium der evangelischen oder katholischen Theologie widmen, bis zu ihrem vollendeten 26. Jahre zurückgestellt und, wenn sie bis dahin das Examen abgelegt oder die Priesterweihe erhalten haben, für Friedenszeiten von dem Militärdienste befreit. Von jüdischen Theologen ist in dem betreffenden Paragraphen nicht die Rede und müssen Dieselben auch ihrer Dienstpflicht genügen, während sie bisher in Hannover von dem erwähnten Dienste befreit waren. Es freut uns daher mittheilen zu können, daß dem bisher auf dem jüdisch-theologischen Seminare zu Breslau herangebildeten und demnächst zur Uebernahme der durch den Abgang des Dr. Cohn vacant gewordenen kml, drrmiüraseli-Stelle hier eintreffenden Sohne des Land-, rabbiners Landsberg zu Hildesheim von Seiten des Herrn General-Gouverneurs unseres ehemaligen Königreichs die Befreiung von der Ableistung der Dienst-. Pflicht zwar noch nicht bestimmt zugesagt, indessen doch wenigstens in sichere Aussicht gestellt worden ist. Vor einigen Tagen ist dem Landrabbiner Dr. Metzer Hierselbst von dem General-Gouverneur ein Rescript zugegangen, welches für die hier bestehende Bildungsanstalt für jüdische Lehrer von großer Bedeutung ist. - Herr Dr. Metzer hatte sich nämlich an das General- Gouvernement mit dem Gesuche gewendet, die auf dem

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