Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1866)
- Date
- 1866-12-25
- Page
- Seite 823 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Oesterreichischer Kaiserstaat. Neu-Verbaß, im Dezember. (Privatwitth.) Der ungarische Landtag hat seine Wirksamkeit begonnen. Als Antwort auf das k. Reskript — welches, nebenbei bemerkt, keine der zwei großen polit. 'Parteien des Landes befriediget — wird beiderseits eine Adresse an Se. Majestät beantragt, welche die sofortige Restitution der Verfassung in ihrer Integrität abermals erbittet, „damit," wie der Antrag, der Linken sagt, „der Landtag außer den vom Herrscher bezeichneten Angelegenheiten auch die Erledigung der Landesinteressen, u. z. zur Befriedigung der gerechten und billigen Anforderungen sämmtlich er Nationalitäten und Confessionen vornehmen könne." Welche die hierauf bezüglichen „gerechten und billigen Anforderungen" unserer hierländischen Glaubensgenossen sind, hat jüngstens der „Pester Lloyd" in einem Artikel-Chklus aus der Feder eines-mit den ' Verhältnissen vollkommen vertrauten Israeliten in kräftiger und taktvoller Weise auseinander gesetzt. In einem dieser Artikel führt der Verfasser jene Rechtsbeschränkungen an, unter denen die Ungar. Israeliten noch thatsächlich leiden, sowie diejenigen welche, wenn auch in der Praxis modificirt oder beseitigt, doch gesetzlich noch bestehen, u. z. beziehen sich diese Beschränkungen 1. auf das Wohnrecht in den Bergstädten*); 2. auf die freie Wahl eines Lebensberufes (sie sind nämlich von der Ausübung des.Bergbaues, der Ingenieur- und Baukunst, des Apothekergewerbes**) und der Advokatie***) gesetzlich ausgeschlossen); 3. auf die Besitzfähigkeit bezüglich adeliger Realitäten; 4. auf die Ausschließung von allen öffentlichen Aemtern; 5. auf das active und passive Wahlrecht, und 6. auf den Eid mors judaico. Während unsere Glaubensgenossen dem Schreiber des eben erwähnten Artikel-Cyklus — von dessen Inhalt selbst eine skizzirte Analyse größeren Raum beanspruchen würde — für seine Worte zur rechten Zeit *) Tu manchen dieser Städte wohnen schon Israeliten. . . Corresp. **) Einzelne Ausnahmen kommen jedoch bereits vor. ***) Die Ausübung der Advokatie wird den darum ansuchenden, Jus mit Erfolg absolvirt Habenden Israeliten unmittelbar von Sr. Majestät gestattet. Corresp. höflich zu danken sich verpflichtet fühlen müssen, wird dagegen jeder, die Schmach und Nachtheile des auf den Juden Ungarns noch lastenden Ausnahmezustandes .empfindende Israelit die folgenden Worte eines, seine fanatischen Ansichten betreffs der Nattonalisirung der hierländischen Juden in dem magyarischen Blatte „Hon" expektorirenden Anonymus (zu dessen Ehre wir, trotz aller Anzeichen vom Gegentheile, annehmen wollen, daß er kein Jude) mit größter Indignation lesen, welche Stelle lautet : „Ich bin der Ansicht, daß die endgültige Emancipation die Nationalisirung (alias Magyarisirung) bedinge, und daß nicht, wie Viele irrig (!) meinen, der bisherige Mangel der Emancipation die Nationalisirung verzögere. Durchaus nicht! In dem Gemeindeleben und den innern Einrichtungen der Israeliten müssen wir die Mängel suchen, welche der endgültigen Nationalisirung' hindernd entgegentreten. Emancipire Dich selbst, ungarischer Jude, und d ann suche Gleichberechtigung von Seite der Außenwelt!" O, des verächtlichen Fanatismus! Um seine eigene Lieblingsidee, die Magyarisirung der Ungar. Juden nämlich — deren vollständige Ausführung, wenn überhaupt, infolge der Zerstreuung der Israeliten in den Wohnplätzen oer verschiedenen Nationalitäten des Landes, möglich, doch nur das Werk vieler Jahre sein kann — realisirt zu sehen, eine ganze Generation seiner Glaubensgenossen in einem entwürdigenden, unrechtmäßigen Ausnahmezustände noch länger schmachten lassen zu wollen! Und dieser Anonymus versucht es noch, hinsichtlich der Nationalisirung, die unter P o l y - glotten Völkerschaften vorhandenen Juden Ungarns mit denen Frankreichs, Italiens u. s.w. zu vergleichen! Ja, er entblödet sich nicht, unsere hierländischen Glaubensgenossen an jenen Grundsatz des französ. Sanhedrin zu erinnern, der lautet: „Jeder franz. Jude ist religiös verpflichtet, Frankreich als sein Vaterland zu betrachten." Als ob wir Ungar. Israeliten Ungarn nicht als unser Vaterland ansähen und das Wohl desselben, jeder in seinem Berufe, nach Kräften zu fördern nicht bemüht wären. DieConsequenzs einer Ansicht beweist Anonymus auch durch den Schluß seiner, gewiß sowohl bei Juden als auch bei Nichtjuden böses Blut machenden „bescheidenen" (sie!) Zeilen, indem er eine Stelle aus Löw's „Historischen und relig. Abhandlungen" citirt, in welcher die voraussichtlich wohlthätige Wirkung