Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1866)
- Date
- 1866-12-25
- Page
- Seite 820 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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P0 Punkt zu beurtheilen. Für die zeitlichen Verhältnisse des preußischen Staates ist es jedenfallsvon-der'größten Wichtigkeit gewesen, einen offenbaren Bruch zwischen Regierung und Volksvertretung zu vermeiden, und doch konnte bei dem besten Willen die liberale Partei diesem nicht entgehen, sobald man in die Erörterung der einzelnen Ansätze des Militärbudgets eingehen mußte. Aus diesem Gesichtspunkte hat Reichenheim einen glücklichen Griff gethan, und selbst die Reaktionärsten mußten gestehen, daß es im Augenblicke doch gut gewesen, daß dieser Jude im Abgeordnetenhause sitzt. Bonn, 13. Dez. (Privatmitth.) Wir haben einen sehr weitläufigen polemischen Artikel gegen unsere Anmerkung in Nr. 48 S. 758 erhalten. Wir bemerken, daß bei der nochmaligen Dmchberathung des Statutes seitens der Commission am 4. Dezember jede Bestimmung über die Qualitäten des Seminardirektors aus dem Statute gestrichen wurde, da eine solche nicht in das Statut gehöre, sondern Sache des Curatoriums bei der Vornahme der Wahl sei. Hierdurch ist jener Artikel von selbst überflüssig geworden. Bonn, 13. Dezember (Privatmitth.) In diesen Tagen haben wir an folgende Hauptgemeinden das Gesuch brieflich gerichtet, den Petitionsentwurs an das norddeutsche Parlament (Nr. 49 d. Z.) zu prüfen, den übrigen Gemeinden des betreffenden Landes vorzulegen und deren Zustimmung zu erwirken, nämlich: Hannover, Cassel, Wiesbaden, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Braunschweig, Dessau, Sondershausen, Lengsfeld (Weimar), Walldorf (Meiningen), Bückeburg, Detmold, Arolsen, Glückstadt (Holstein), Gießen (Oberhessen), Homburg v. d. Höhe; außerdem an die Gemeinden mit dem Ersuchen um Anschluß: Hamburg, Lübeck, Frankfurt a. Main, Dresden und Leipzig. Wir hoffen, daß unsere Angelegenheit in allen diesen Gemeinden Anklang und Unterstützung finden werde. Sonderöhausen, 8. Dez. (Privatmitth.) Daß im norddeutschen Bunde es noch Staaten und Staatchen genug giebt, wo ein günstiger Erfolg der von Ihnen entworfenen Petition beschränkenden Gesetzen ein Ende machen würde — dafür brachte die gestrige Nummer der „Nordhäuser Zeitung" in einem Leitartikel, überschrieben „Ein Rudolstädter Zopf" eiyen Beitrag. Wir heben aus diesem Artikel Folgendes hervor: : > „Das: Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadi; haben wir oft als ein wahres Eldorado preisen hören, wo Fürst und Volk in patriarchalstcher Harmonie leben, eine Art billige, gemüthliche, kleinstaatliche Musterwirthschaft, versteht sich auch mit einer Constitution (vom 21. März 1854) unter welcher alle Bürger im Staate gleichberechtigt und gleichgeschirmt wohnen. Da wurde uns Nr. 48 des Frankenhäuser Jntelligenzblattes vom 28. Novbr. mitgetheilt, in welchem die Landtagswahlen ausgeschrieben werden. Und was sehen wir da? Unter der Reihe derer, welche vom ersten Staatsbürgerrechte, dem Wahlrecht vollständig ausgeschlossen sind, also, zwischen Unmündigen, Almosenempfängern, durch gerichtliche Verurtheilung ehrlos Gewordenen und dergleichen stehen hier wirklich noch die Juden, oder um genau zu sein: alle, die sich nicht „zur christlichen Religion bekennen"! O du staatsweises, humanes, glückliches Ländchen, wenn wir nicht irren fast ausschließlich von „Protestanten" bewohnt! Daß du doch gleich einmal mitten im gläubigen Tyrol, oder noch besser, mitten im gläubigen Spanien lägest, um männiglich zu fühlen, was es heißt, unter dem Bann Andersgläubiger zu leben! l Ist denn, so fragen wir, in dem glückliche^ Ländchen, da ja ganz gute Menschen wohnen, noch gar niemand auf den Gedanken gekommen, diese Schmach des Jahrhunderts aus dem Grundgesetz des Fürstenthums zu tilgen? Wäre die unglückliche Vergessenheit nicht von den „Nichtchristen" d. h. diesfalls von den Juden selbst zerrissen worden? O doch! Sieh' da die Landtagsverhandlungen, officieller Bericht über die Sitzung zu Rudolstadt vom 14. März 1864! Da ist ja feierlich verhandelt über eine Petition mehrerer Israeliten Frankenhausens , welche um Abänderung des Grundgesetzes behufs Herstellung gleicher Berechrigung der Juden und Christen bezüglich des Wahlrechts petitioniren. Nun und? Eine prächtige Verhandlung! Die Commission, welche die Petition berathen hat, beantragt Gleichstellung der Juden und Christen in Bezug auf staatsbürgerliche Rechte — aber auch — Nichtgleichstellung in den durch die religiöse Verschiedenheit gebotenen Beziehungen! Ja und nicht Ja in Einem Odem! Der Herr Referent (Abg. Wohlfarth) nimmt sich der Juden recht wacker an, denn gewiß will er selbst ein humaner Mann sein. Er deutet drum auch, na-