Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1866)
- Date
- 1866-12-25
- Page
- Seite 819 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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819 sam erwiesen, wahrend die rituelle Vorschrift bei den Juden den umfänglichsten Schutz gewährt. ' Diesem gegenüber tritt man in der Schweiz auf, behauptet, daß nur das Todtschlagen des Thieres die rechte Art der Tödtung, das Schlachten aber Tierquälerei sei, und auf solche Behauptung hin, will man den äußersten Gewisienszwang gegen die Juden üben, und eine große Zahl derselben, die an dem Gesetze streng hängt, dazu verurtheilen, sich des Fleischgenusses zu enthalten, indem man das Schlachten verbietet. Wir wollen hier den Aussprüchen wissenschaftlicher Autoritäten, die man deshalb anrufen wird, nicht vorgreifen. Jedenfalls, wenn man nicht überhaupt das Tödten der Thiere gänzlich verbieten will, gehört das Schlachten nicht zu der Kategorie der Thierquälereien. Hat man in der Schweiz das' Stechen der Schweine verboten? Denn die Art, wie die Schweine getödtet werden, ist weit grausamer als das Schlachten bei den Juden. Hat man das Jagen verboten, das doch mit hundertfältigem Quälen der Thiere verbunden ist, selbst ohne an Treib- und Hetzjagd zu erinnern? So lange in der Schweiz diese und andere Todesarten der Thiere nicht verboten sind, erscheint von vornherein das Verbot des Schlachtens, selbst ohne das letztere gründlich geprüft zu haben, als eine tendenziöse Willkür. Wir werden den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit im Auge behalten. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 12. Dez. (Privatmitth.) Als im englischen Parlament noch die Frage ventilirt ward, ob Juden in das Haus der Gemeinen zugelassen werden sollten? machten die englischen Liberalen stets geltend, daß die Gesellschaft nicht den geringsten Theil Geist entbehren könne, den die Vorsehung in ihr erstehen lasse, daß die Gesellschaft sich selbst beraube, wenn sie dem Geiste, wo er sich finde, den Weg der Wirksamkeit versperre. Dieser Grund ist seitdem oft genug wiederholt worden. Viele lächeln darüber. Sie meinen, was der Eine nicht thut, thut ein Anderer, und es finde sich genug Talent und Genius in der Menschheit, daß es auf einen Bruchtheil mehr oder weniger nicht ankomme. Mit solchen Menschen ist fteilich nicht zu rechten. Es liegt ihren Redensarten so wenig Achtung vor dem Geiste und seinen Erfolgen zu Grunde, und sie kennen die Geschichte so wenig, daß man mit Worten sie nicht überzeugen wird. Es ist daher gut, wenn sie einmal so recht mit der Nase darauf gestoßen werden. Ueberhaupt wäre es doch gut, wenn in Ihrem Blatte über die Thätigkeit und Wirksamkeit derjenigen Juden, die in den Parlamenten sitzen, berichtet würde. Ohne damit Politik treiben zu wollen, ließe sich doch daraus nachträglich erweisen, wie die Beftiedigung des Rechtes für die Menschheit stets ihre Früchte trägt. Abgesehen von der beständigen Wirksamkeit tüchtiger Abgeordneten — und ein solcher muß ein Jude sein, wenn er dazu gewählt worden — hat es bereits mehrmals kritische Momente gegeben, in welchen ein jüdischer Abgeordneter einen wichtigen Einfluß geübt hat. Ich erinnere z. B. an Crsmieux in der französischen Deputirtenkammer, Sir Francis Goldsmid im englischen Unterhause u. A. Solche Momente müßten der Vergessenheit entzogen werden, der sie sonst in der Fülle und im Drange der Ereignisse schnell anheimfallen. Ein solcher Moment war in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, in der Berathung über das Budget des Kriegsministeriums, und hat sich der Abgeordnete Reichen heim ein großes Verdienst erworben, indem er die Regierung und das Abgeordnetenhaus zur rechten Zeit aus einem schwierigen Dilemma riß, das, wenn es ungelöst geblieben, zu sehr üblen Folgen hätte führen können. Die genauere Schilderung der Situation ist in den Verhandlungen leicht zu finden, und gehört nicht hierher. Genug, die eine Seite des Hauses konnte das gedachte Budget nur provisorisch - als Extraordinarium bewilligen, die Regierung und die andere Hälfte konnte ein Pauschquantum nicht annehmen. Die Folge wäre gewesen, daß man in die Berathung der Details, der einzelnen Titel und Kapitel hätte eintreten müssen, wobei der abermalige Ausbruch des Conflikts durchaus unvermeidlich war. Da trat der Abg. Neichenheim mit einem Anträge auf, zu welchem -sich beide Seiten vereinigen konnten, ohne ihren Grundsätzen untreu zu werden, so daß eine große Majorität des Hauses ihm zufiel und die obschwebende Frage für den Augenblick gelöst war. Man umringte im Gefühle dieses glücklichen Ausgangs den Abgeordneten Reichenheim und beglückwünschte ihn von allen Seiten. Es ist hier nicht der Ort, ven inneren Kern des Vorgangs kritisch zu beleuchten, und den Werth des ge- - fundenen Auskunftsmittels vom allgemeinen Stand- 52*