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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-18 · Heft 51 (18.12.1866) · p. Seite 813

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 51 (18.12.1866)
Date
1866-12-18
Page
Seite 813 (sequence 13)
Language
German
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die Laubhütten,. von Palmenzweigen -umgeben und mit allen möglichen Früchten verziert. Am Simchat-Thora finden im Tempel, wo nach den Gebeten Kerzen an gezündet werden, Vergnügungen statt; die Kinder und selbst die Ewachsenen fangen an zu tanzen, während sie und. die ganze Versammlung zur Feier des Schlusses der Vorlesung der Thora Lieder anstimmen. Jüngst wohnte ich einem kleinen Feste bei. Herr Cohen, einer der Rabbinen in Calcutta, mit dein ich sehr liirt bin, lud mich zu dem Feste ein, das er zu Ehren seines Sohnes geben wollte, welcher am 25. Sept., dem zweiten Sukothtage Maphtir in dem Sepher lesen sollte. Am besagten Tage ging ich zur Synagoge, wo mehr Menschen waren als gewöhnlich, um der Ceremonie beizuwohnen. Der junge Samuel (das ist der Name des Knaben) trug eine Weste mit Goldblumen und Knöpfen ans reinem Gold, über dieser die (traditionelle) Tunika von rosa broschirter Seide, und da sein Gesicht schon sehr angenehm war, so war er überaus reizend. Als die vor dem jungen Samuel zum Sepher gerufene Person heruntergestiegen war, begann die ganze Versammlung, Frauen und Männer., hebräische Lieder mit Hallelujah im Refrain, anzustimmen, die Männer mit den Händen schlagend und die Frauen Freudengeschrei ausstoßend; als, nachdem sie ziemlich lauge zu Ehren des Erwählten gesungen-hatten, ihn der Chasan aufrief, um zur Sepher-Thora hinaufsteigen, begannen die Gesänge, die Freudenrufe und das Händeschlagen mit erneuter Heftigkeit, und von der Damentribune warf man ihm so viel Bonbons auf den Weg von seinem Platz nach dem Sepher-Thora, daß er kaum vorwärts gehen konnte. Während er den Sepher vortrug, wobei nichts zu wünschen übrig blieb, herrschte das tiefste Stillschweigen im Tempel. Dieses Fest, welches Ihnen beweist, wie sehr Herr Cohen geliebt wird, findet gewöhnlich nicht mit solchem Pompe statt; wer diesen ehrenwerthen Mann kennt, empfand selbst Freude, wenn er. die Aufnahme sah, der seinem Sohne, ihm zu Ehren, zu Theil wurde. Nach der Ceremonie wurde ein Fest den Tag und die Nacht durch gefeiert, welchem mehr als 300 Personen beiwohnten. Bonn, den ö. Lecember. Das neue Statut des Marks-Haindorffchen Seminars. Unsre Leser haben wir mit den Verhandlungen über die Reorganisation des seit 41, Jahren bestandenen jüdischen Lehrerseminars zu Münster bekannt gemacht. Nunmehr ist das neue Statut nach wiederholten Durchberathungen durch die, von der Versammlung zu Cöln gewählte Commission in Verbindung mit dem Präses des. bisherigen Vereins, Herrn Rittergutsbesitzer Jakob Löb, festgestellt worden. Dasselbe wird an die Gemeinden Westfalens und der Rheinprovinz mit einer Ansprache versandt, in welcher alle Bestimmungen des Statuts erörtert und motivirt werden. Selbstverständlich mußte auch bei diesem Statute wie bei allen menschlichen Dingen, den gegebenen Verhältnissen Rechnung getragen werden. Wir glauben, daß dieses Statut sowohl um des Gegenstandes willen, als auch weil hier zum ersten Male eine Schöpfung hervorgehen soll, welche zum Theil dem Wohlthätigkeitssinne einer Familie, zum Theil der freien Vereinigung jüdischer Gemeinden zweier Provinzen ihren Ursprung und Fortbestand verdankt, das Interesse auch in weiteren Kreisen beanspruchen wird, und theilew es daher hier mit. $ 1. Das Marks-Haindorf'sche Seminar, von dem Professor Doctor Alexander Haindorf errichtet und von dem Rentner Elias Marks, beziehungsweise dessen Universalerben, Gutsbesitzer Jakob Löb und Sophia geborenen H a i n d o r f, und von den jüdischen Gemeinden Westfalens und der Rheinprovinz fundirt und erhalten, ist eine mit einer Elementarschule verbundene Anstalt zur Ausbildung jüdischer Lehrer für die Provinzen Westfalens und der Rheinprovinz, hat zugleich den Zweck, Handwerke und Künste unter den Juden zu befördern, und besitzt die Rechte einer mit juristischer Persönlichkeit bekleideten Schule. Der Ort, an welchem die Lehranstalt errichtet werden soll, wird von dem ersten erwählten Curatorium bestimmt, und ist das Domizil des Seminars. f 2. Das Seminar wird von einem Curatorium unter der Oberaufsicht der das Schulwesen in der Provinz, in welcher das Seminar sich befindet, leitenden Behörde, zur Zeit des Provinzial-Schul-Collcgiums, verwaltet. Das Curatorium besteht aus dem Präses und vier Mitgliedern, sowie vier Stellvertretern, welche in Behinderungsfällen der Mitglieder eintreten und wie hiese

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