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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-18 · Heft 51 (18.12.1866) · p. Seite 812

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 51 (18.12.1866)
Date
1866-12-18
Page
Seite 812 (sequence 12)
Language
German
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rung des Gesetzes über Thierquälerei zu Gunsten des Schächtens in zweiter Berathung fast einstimmig verworfen. Diese Frage, beschäftigte die legislative Behörde vor jetzt 11 Jahren zum ersten Male; damals wurde das Schächten auf die Leiden Gemeinden Endingen und Lengnau beschränkt. Als sich in Folge der Freizügigkeit mehrere neue Gemeinden in Aargau bildeten, gelangten mehrfache Gesuche an den Großen Rath, das Schächten im ganzen Canton zu gestatten. Vor % Jahren in der ersten Berathung wurde das Gesetz einstimmig angenommen. Da aber Samt Gallen das Schächten für Thierquälerei erklärt und verboten hat, so . hat auch der hierseitige Kanton den Gesetzvorschlag verworfen und noch mehr, den Regierungsrath eingeladen, darüber Bericht zu erstatten, ob nicht auch das frühere zu Gunsten des Schächtens erlassene Gesetz aufzuheben, d. h. bie firmo gänzlich zu verbieten sei. Herr Rabbiner Di-. Kayserling wird nun im Aufträge der Gemeinden bei den Höchsten Behörden, in dieser dem Culturstaate keineswegs zur Ehre gereichenden Angelegenheit die nöthigen schritte thun. Erfreulicheres ist aus St. Gallen zu melden. Die dort wohnenden Israeliten haben um freie Ausübung des Gottesdienstes petitionirt und der Große Rath hat nunmehr nach dem Auftrag seiner Commission einstimmig beschlossen: -Es sei den in St. Gallen ansässigen Israeliten die freie Ausübung ihres Gottesdienstes nach Maßgabe der von ihnen vorgelegten Statuten gestattet, und habe der Negierungsrath bei allfällig nöthig werdendem Bau einer Synagoge und Anweisung von Begräbnißplätzen die erforderlichen Anordnungen zu treffen.*) *) Die Ansicht, daß das jüdisch-rituelle Schächten der Thiere zur Thierquälerei gehöre, ist gewiß neu, und könnte Eisenmenger die Schweizer um diese Entdeckung beneiden. Zuletzt läuft die Sache nur darauf hinaus, die Thierquälerei zu einer Judenquälerei zu benutzen, und, da man durchaus den Juden in der Schweiz gesetzlich Nichts mehr anhaben, die freie Niederlassung nicht mehr versagen kann, ihnen auf diese Weise einen Daumen auf's Auge zu setzen. Doch wollen wir nicht bezweifeln, daß auch dies Mal Vernunft und Recht zuletzt auch in der Schweiz den Sieg behalten werden. D.ie Redaktion. Corvefp orrd errz. Calcutta iOstindien), 10. Oktober.*) Die Zahl der europäischen Israeliten in Indien ist sehr beschränkt. Seit den beinah zwei Jahren, die ich dort wohne, habe ich noch keinen französischen Glaubensgenossen getroffen und ich zweifle sogar, daß es welche dort giebt. Auch die den übrigen europäischen Nationen ungehörigen kann man nur durch Zufall erfahren, denn im Allgemeinen suchen die Israeliten hier nicht ihren Glauben zu zeigen, aus Furcht, es möchte ihnen schaden. Was die indischen Juden betrifft, so besitzt Calcutta bei einer Bervölkerung von 600—700,000 Seelen nur 5 oder 600 Israeliten, die aus Bagdad stammen und sich hier vor ungefähr! 00 Jahren niedergelassen haben. Man kann sie leicht an ihrer Kleidung erkennen, welche sich von der der anderen Religionen unterscheidet (alle Religionen unterscheiden sich in Calcutta durch die Kleidung) und welche beinahe der der Algerier oder unsrer Vorfahren gleicht und in Schönheit und Eleganz variirt, je nach dem Vermögen eines Jeden. Wie in den andern orientalischen Ländern ist es auch hier Sitte, die Schuhe an dem Thore des Tempels vor dem Hinein gehen äbzulegen. Es giebt zwei Synagogen, eine neue (vor zwanzig Jahren erbaut) und die andere, die vom Anfang des Aufenthaltes der Israeliten her datirt. Die Sepharim, die alle aus Bagdad gekommen sind, unterscheiden sich von den französischen dadurch, daß sie anstatt mit farbigen Stoffen, mit Holz, das mit Gold und Silber belegt ist, bedeckt sind, mit Bibelversen im Innern. Rosch-haschana. An den beiden Tagen Rosch-haschana nach den Morgen- und Mittagsgebeten, ist es Gebrauch, sich in einigen reichen Häusern zu versammeln, wo die Anwesenden um einen langen Tisch sitzend, einer nach dem andern, die Psalmen Davids und andere Theile aus der Bibel recitiren; nach dem Lesen werden Früchte und Kuchen, Rosenwasser und Kaffe nicht zu vergessen, der ganzen Versammlung servirt. Diese Versammlung dauert bis zur Stunde des Mincha, und dann begiebt man sich wieder zur Synagoge; am andern Morgen wiederholt sich dieselbe Sache. Lulcotd. Wenn man zur Zeit des Sukoth durch das Viertel der Juden geht (welche einen besonderen Stadttheil bewohnen), bemerkt man aus ihren Terrassen *) Nach den Arch. isr.

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