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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-18 · Heft 51 (18.12.1866) · p. Seite 814

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 51 (18.12.1866)
Date
1866-12-18
Page
Seite 814 (sequence 14)
Language
German
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, an den Beschlüssen theilnehmen. Präses, Mitglieder und Stellvertreter müssen sämmtlich der jüdischen Religion angehören.! § 3. Präses des Curatoriums, welcher zugleich das - Seminar nach Außen hin, insbesondere in Prozessen vertritt, ist der Gutsbesitzer Jakob L ö b auf Caldenhof bei Hamm auf Lebenszeit. Nach dessen Tode oder freiwilligem Zurücktritte wird der Präses auf je sechs Jahre durch das Curatorium gewählt. Zu einer solchen Wahl werden die vier Stellvertreter stimmberechtigt hinzugezogen und müffen sich mindestens fünf Stimmen in der Wahl vereinigen. Das Curatorium ist bei dieser Wahl nicht auf seine jeweiligen Mitglieder und Stellvertreter beschränkt.*) ■ *) Hierzu müssen wir Folgendes bemerken. Bekanntlich hat der sel. Professor Haindorf das Seminar gegründet und mit der größten Selbstaufopferung erhalten. Von ihm und seinem Schwiegervater, dem sel. Marks, wurden jährlich 1000 Thlr. zugeschossen. Nach Haindorf's Tode übernahm dessen Schwiegersohn, Herr Rittergutsbesitzer Jakob Löb die Leitung des Seminars und zahlte die 1000 Thlr. jährlich. Im Sinne jener Herren will er jetzt die 1000 Thlr. durch ein Capital von 26,000 fundiren, und seine Bemühungen haben dem Seminar die Rechte einer juristischen Person verschafft. Hierfür nimmt er das lebenslängliche Präsidium in Anspruch und zwar mit vollem Fug und Recht. Aber er glaubt sich auch im Geiste seiner Vorgänger moralisch verpflichtet, die Erblichkeit des Präsidiums in feiner Familie zu beanspruchen, wobei die notwendige Bedingung, daß der betr. Präses dem Judenthmn angehöre. Auf der Versammlung zu Cöln ist der Punkt der Erblichkeit nicht zur Sprache gekommen; aber die Mitglieder der Commission glaubten einstimmig, nicht darauf eingehen zu können. Es wurde daher zwischen ihr und Herrn Löb festgestellt, daß die Erblichkeit des Präsidiums den Gemeinden als Frage vorgelegt und nach der Beantwortung seitens der contribuirenden Gemeinden nach Stimnienmehrheit entschieden werde. In der an die Gemeinden zu richtenden Ansprache wird dieser Punkt mit seinen Motiven auseinandergesetzt werden. Wenn die Erblichkeit des Präsidiums von den Gemeinden angenommen wird, so muß der obige § hiernach anders gefaßt werden. (Schluß folgt.) Anzeigen. Für die israelitische Religionsgemeinde in Mainz wird ein qualifizirter Religionslehrer gesucht. Fixer Gehalt fl. 600. — Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 1867 an den Aktuar Moritz Jourdan zu richten. Gegen gutes Honnorar wird eine gediegene literarische Arbeit gesucht. Franko-Offerten sub No. 14 besorgt die Exped. d. Ztg. Die hiesige Lehrer- und Vorbeterstelle ist vacant. Fixer Gehalt 150 Thlr., nebst der üblichen Casualien. Ist der Bewerber Sch och et, so erhöht sich das-Einkommen um etwa 50 Thaler. Meldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen. Birkenfeld, 12. Dez. 1866. Landrabbiner Goldman«. Die Stelle eines Lehrers und Cantors bei der Gemeinde zu B e r n e, Großherzogthum Oldenburg, wird zu Neujahr vacant. Gehalt 150 Thlr. nebst freier Wohnung, Licht und Feuerung und Nebenverdiensten. Zu Privatunterricht bietet sich Gelegenheit, Mitlagstisch wird für 50 Thlr. gegeben, die Zahl der Schüler ist nur klein. Anmeldungen an den Vorstand oder an mich. B. Wechsler, Landrabbiner in Oldenburg. ^Die hiesige Nabbinatsstelle soll sofort oder spätestens zum Februar k. I. durch einen deutschen Redner mit Rabbiyatsbefähigung besetzt werden. Das jährliche Einkommen besteht: in 350 Thlr. fixirtem Gehalt, 30 Thlr. für einige Bemühungen von der hiesigen Straf-Anstalt, den Gebühren der gerichtlichen Eidesabnahme und außerdem noch in den üblichen Nebeneinkünften. Geeignete Bewerber wollen sich unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse recht bald melden, event. sich zur Abhaltung einer Probepredigt hier einfinden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Po ln. Cr on e, im November 1866. Der Vorstand der Shnagogen-Gemeinde. Philipp Ascher. Zu Ostern 1 867 wird in hiesiger Gemeinde die Stelle eines Religionslehrers, Schächters und Vorbeters vacant. Einkommen bei freier Station 100 Thlr. und etwa 40 Thlr. Schächtergebühren. Reflektirende wollen sich franco wenden an I. Frank, Vorsteher. Salz Wedel, im Dez. 1866. Für meine 3 Knaben suche einen tüchtigen Hauslehrer, der für Tertia des Gymnasiums vorbereitet und im Hebräischen unterrichten kann. Kenntniß der Musik wäre erwünscht, Antrittszeit 1. Februar bis 1. April. Gehalt bei vollständig freier Station und Wohnung 200 Thlr. Strzelno Prov. Posen. A. Malachvwski.

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