Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1866)
- Date
- 1866-12-18
- Page
- Seite 809 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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805 Haus. Die Universität Königsberg ist ein selbständiges staatliches Institut mit eigenen Statuten; von ihr allein also kann ein? solche Anregung ausgehen,'wie es denn auch schon geschehen ist, ' aber die betreffenden Anträge gingen nur dahin, zu einzelnen Lehrfächern auch Nichtprotestanten zuzulassen. Diese Anträge auf Statuten-Aenderüngen sind stets mit kleinen Majoritäten durchgegangen und deshalb wohl vom Minister unberücksichtigt geblieben. Wenn Sie immer von Selbstregierung reden, so sollten Sie solchen Instituten, die das Recht derselben haben, das Recht auch unbekümmert belassen. Abg. Virchow: Der letzte Herr Redner steht auf einem sehr idealen Standpunkt. Es wäre vielleicht recht gut, wenn die Universitäten selbständig wären; factisch sind sie es nicht. Denken Sie nur an die Universität Greifswald, welche gar keines Zuschusses aus Staatsmitteln bedarf und auf welche der Cultus- Minister und selbst der Finanz-Minister einen Drück ausübt. Mir wäre es angenehmer gewesen, wenn der Herr Cultus-Minister seine letzte Zusage nicht vom Bedürfniß abhängig gemacht, sondern-die Frage gelöst hätte, soll die Zulassung zu akademischen Lehrstellen von dem religiösenBekenntniß abhängen. Die Frage ferner, ob Statuten verfassungsmäßig sind, oder nicht, kann nicht in Zusammenhang mit dem Bedürfniß gebracht werden. Der Cultus-Minister kann ja hinterher bei dem Vorschläge zur Bestätigung doch nach Belieben verfahren. Ob übrigens die Majoritäten klein oder groß sind, mit welchen Anträge zu Stande kommen, ist gleich; die Anträge sind und bleiben Anträge der gesammten Corporation. Früher, als der Herr Vorredner bei den Abstimmungen betheiligt War, mögen die Majoritäten für die Anträge der Königsberger Universität klein gewesen sein. Jetzt, wo der Herr Vorredner Professor., in psrUbu8 ist, kann sich das geändert haben. (Heiterkeit.) (Jedenfalls ist durch diese Verhandlung das gewonnen, daß der Herr Cultus-Minister auf erneuerte Anträge der Universität nicht mehr abschlägig beschei-' den kann. Cs kommt daher darauf an, die Universität zur Erneuerung ihres Antrages zu veranlassen. Red. d. A. Z. d. Jud.) Berlin, 10. Dez. (Privatmitth.) So wenig Sie auch, in Ihrem Blatte eigentliche und spezielle Politik treiben, so ist es doch immer von Wichttgkeit, ein Mal auf die Stellung hinzuweisen, welche die Abgeordneten jüdischen Glaubens in dem preußischen Abgeordnetenhause einnehmen. In einem Staate, der noch so sehr im Werden begriffen ist, wie der preußische , ist dies von Wichtigkeit. Wo das constitutionelle Wesen, wie z. B. in England, seit Jahrhunderten feste Normen gewonnen hat-, und die Parteien, wenn sie sich auch gegenüberstehen, sich doch nicht in schroffen Gegensätzen. bekämpfen, so kann es gleichgültig sein, wo die Einzelnen ihre Stellung nehmen. Anders ist es aber noch bei uns, und es muß uns daher interessiren, zu. beobachten, in welcher Weise die unsrer Glaubensgenossenschaft ungehörigen Volksvertreter wirksam -sind. Als bekannt können wir voraussetzen, daß in Preußen die Juden bei ihrer großen Zersplitterung durch die gesammte Monarchie einen besonderen Einfluß auf die Wahlen durchaus nicht ausüben. Wollten die Juden in Preußen einen Candidaten für sich durchbringen, so vermöchten sie dies nirgends. Selbst in der Provinz Posen nicht, wo sie am zahlreichsten wohnen. Auch hier bilden sie nur einen Bruchtheil zwischen der deutschen und polnischen Bevölkerung, welchen beiden letzteren, an den verschiedenen Orten der einen oder der anderen, die Majorität angehört. Die Juden also, welche im Abgeordnetenhause sitzen, verdanken ihre Wahl durchaus nur der christlichen Bevölkerung. Es ist nun bemerkenswerth, daß die Abgeordneten, welche Juden sind und die, welche von Juden abstammen, allen Fractionen des Hauses angehören und sämmtlich eine hervorragende Stelle einnehmen. So gehören Johann Jacoby und vr. Ko sch (beide Aerzte) der Fortschrittspartei, Dr. Lasker (Gerichtsassessor) der ,neugebildeten „nationalen Partei", Reichenheim dem linken Centrum an, während von den beiden getauften Juden Simson der altliberalen Partei und Cassel der reactionären zugesellt sind. Jacobh ist der eminente Mann der unerbittlichen Logik vom Standpunkte des liberalsten Parlamentarismus aus, Kosch der Advocat der Geschäftsordnung, Lasker hat sich bereits eine Autorität in der Staatswissenschaft zu erwerben verstanden, und Reichenheim besitzt in allen finanziellen und industriellen Angelegenheiten ein großes Ansehen. Daß Simson seit langer Zeit den Ruhm eines elastischen Redners besitzt, braucht nicht: erwähnt zu werden. Der dies Mal eingetretene Cassel dagegen scheint eine vermehrte Auflage des Herrn Wantrup oder des Grä-' fen Wartensleben zu sein. Wenn die reactionäre Partei 51