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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-18 · Heft 51 (18.12.1866) · p. Seite 808

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 51 (18.12.1866)
Date
1866-12-18
Page
Seite 808 (sequence 8)
Language
German
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808 Amtstracht 'nur den evangelischen Geistlichen zustche, da der jüdische Cultusbeamte ebenso gut die Function eines Geistlichen versehen muß, wie der evangelische Geistliche. Auch würde er bei seiner Function nicht, eher die Amtstracht ablegen, bis ein Verbot höheren Orts an ihn ergangen sei, und er es also auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen. Ueber den Verlauf dieser Untersuchung wird man Näheres berichten. Berlin, 7. Dez. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses bei der Vorberathung des Etats des Kultusministeriums kam folgende Verhandlung vor. Abg. Di-. Kosch: Meine Herren! Die Universitäten in Königsberg, Greifswald und Halle besitzen eine Statutsbestimmung, wonach es nur Bekennern der evangelischen Lonfession gestaltet ist, an ihnen ein Lehramt zu erhalten. Als 1847 vom allgemeinen Landtage das Gesetz angenommen wurde, welches meinen Glaubensgenossen die Lehrthätigkeit an Universitäten unter natürlichen Einschränkungen öffnete, sah sich sogar der damalige Minister Eichhorn veranlaßt, bei den verschiedenen Universitäten anzufragen, ob es nicht an der Zeit sei, die bestehenden Beschränkungen abzuschaffen. Auch der Minister Ladenberg war nicht im Zweifel, daß er Juden an Universitäten berufen dürfe, nachdem die auch in die octroyirte Verfassung aufgenommene Gesetzbestimmung von 1848 den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte von der Confession unabhängig machte. Trotzdem wurde das concilium generale der Universität Königsberg, als es sich mit dem Gesuch um Aenderung ihres Statutes, um Zulassung von Katholiken und Juden zu gewissen Lehrämtern au den Minister v. Bethmann-Hollweg wandte, abschlägig beschieden, und zwar deßhalb, weil sein Beschluß nur mit der Majorität von einer Stimme gefaßt worden. In der Folgezeit sind ähnliche Beschlüsse ebenfalls zürückgewiesen worden; auch der jetzige Herr Cultus-Minister hat 1863 einen solchen dahin beantwortet, daß er sich nicht veranlaßt fühle, Sr. Majestät dieserhalb einen Vortrag zu Halten. Ich enthalte mich, einen Anttag zu stellen, aber zur Sprache wollte ich die Sache bringen nicht nur im Interesse meiner Glaubensgenossen, sondern Hauptsächlich im Interesse des Rechtes, das in Bezug auf uns, trotzdem es beschworen, noch in vieler Hinsicht mißachtet wird, trotzdem die Juden zu allen Zeiten in Liebe und Hingebung für das Vaterland nicht hinter den anderen Staatsbürgern zurückgestanden haben. Ich verweise Sie auf die großen Ereignisse des Sommers: auch hier haben die Juden im Felde wie zu Hause ihre Pflicht gethan Wenn je, so ist jetzt also die Zeit, Gerechtigkeit walten und gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen zu'lassen, Rechte, die uns Art. 4 und 12 der Verfassung überdies ja zuspricht. (Beifall links.) Cultus-Minister: Wenn der Herr Abgeordnete es für angemessen hielt, bei einer allgemeinen Debatte einen so speciellen Fall zur Sprache zu bringen, so wäre es wenigstens nothwendig gewesen, die Thatsachen so anzuführen, wie sie liegen, da bei' Entstellung derselben leicht von Mißhandlung und Mißachtung zu reden ist. Ich habe nie gehindert, daß Juden an Universitäten angestellt werden, wenn nicht die Statuten der Universitäten selber einen solchen Fall ausschlossen. Dann ist aber die Aufrechterhaltung des Bestehenden meine Pflicht, in so weit nicht von den Universitäten selber die Initiative zur Aenderung des Statuts ergriffen wird. Ich habe allerdings 1863 ein derartiges Gesuch der Universität Königsberg abgelehnt, aber einzig, weil das Bedürfniß damals nicht vorlag. Gegenwärtig steht die Sache anders, und wenn etwa jetzt auf ein späteres Gesuch ein anderer Bescheid erfolgen sollte, so bitte ich, hierin keine Aenderung meiner Ansichten zu suchen. Ich habe nie eine principielle, sondern stets eine concrete Behandlung dieser Frage walten und in jedem concreten Falle das Bedürfniß entscheiden lassen. (Beifall rechts.) Abg. Dr. Kosch: Es klang am Anfänge der Rede des Herrn Ministers, als wenn er in meine Wahrhaftigkeit Zweifel setze; trotzdem hat er selber nachträglich meine Aeußerungen durchgehends bestätigt. Ich habe ja nicht gesagt, daß überhaupt Juden Lehrämter an diesen Universitäten erhalten müßten; ich habe nur gesagt, daß seit Jahren Gesuche um Aenderung des Statuts, um Zulassung der Andersgläubigen, Katholiken wie Juden, beim Ministerium eingegangen seien, ohne berücksichtigt zu werden, trotzdem das Bedürfniß dazu vorhanden. Das Bedürfniß muß ich aufrecht erhalten, wie es ja neuerdings der Herr Minister selbst anerkannt hat. Wenn in Zukunft ein anderer Bescheid von Seiten des Ministers ertheilt werden sollte, dann werde ich der Erste sein, ihm im Namen meiner Glaubensgenossen Dank abzustatten. Abg. Glaser: So wie der Herr Vorredner die Frage hier angeregt hat, gehört sie nicht vor dieses

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