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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-11 · Heft 50 (11.12.1866) · p. Seite 793

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 50 (11.12.1866)
Date
1866-12-11
Page
Seite 793 (sequence 9)
Language
German
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793 gr-Me- Werth eines- Literatur - Vereines-daß durch die Herausgabe, von. Werken die Literatur direct', gefördert wird\i eine viel allgemeinere und großartigere Bedeutung hat-der Umstand, daß durch das Dasein solcher Institute das Bewußtsein von dem Bestände einer' Literatur des Judenthums - und das I n t er e ss e an dieser erhalten bleibt, genährt und in weite. Kreise verbreitet wird. Was aber .: eine. Literatur:: und deren Pflege, - besonders wenn diese einen Anstrich - nationaLen Chäracters' sich -zu wahren weiß, für'innere Entwickelung und äußeres Ansehen eines Volkes zu bedeuten habe, darüber, glaube ich, hat. uns die Gegenwart, genügende Belehrung verschafft. Wir sehen es ja mit: eignen Augen, wie durch das Schaffen einer. Literatur Nationen förmlich „gemacht" werden! Zudem kann diese heutzutage ein geistiges Band sein, das die äi^eeta lnemdra des Judenthums einheitlich umschlingt. Aber sehen, wir uns ernstlich um, ob denn wirklich die Bedeutung einer jüd. Literatur überall erkannt und-gewürdigt , ob deren Pflege die gebührende Unterstützung zu Theil wird — fürwahr das traurige Uebel? des Jndifferentismus hat auch hier Platz gegriffen, und gerade bei den zur Theilnahme Berufensten ist die größte Theilnahmslosigkeit anzutreffen. Ein Einblick in das Verzeichniß der Mitglieder des Mekize-Nirdamimc Vereins ist in dieser Beziehung höchst instructiv! In Rußland freilich (besonders Litthauen, Polen) ist jüdisches Wissen und. Interesse für dieses zu Hause, die-Munificenz der jüdischen Mäcene in Paris und London nimmt an allem Schönen und Guten lebhaften Antheil, dagegen in Deutschland und auch in Oesterreich, besonders in den Hauptstädten: Hamburg, Wien, Prag u. s. w. welche apathische Ausschließung! Rabb. D. Oppenheim. trM Ob sie aber auch beut Ansucherr des Berliner Gemeindevorstandes wegen Abschaffung des Eides inore judaico willfahren werde, und ob, wenn sie einen dessallstgen Gesetzentwurf einbringt, das Herrenhaus ihn nicht wie 1862 verwerfen werde, ist zweifelhaft. Auch der Dr. Jolowicz in Königsberg hat an das Ministerium ein Bittgesuch gegen den Eid more judaico /ge? richtet.— - Berlin, 29. Nov. In der PetttionscMmission kam eine Petition wegen Aenderung des jüdischen Eides zur Verhandlung. Die Commission beschloß , sie dem Ministerium zur Berücksichtigung zu empfehlen. Der Commissarius des Ministeriums bemerke, daß, da das Herrenhaus einen desfallsigen Gesetzentwurf verworfen hat, das Ministerium keine Veranlassung gehabt, darauf zurückzukommen. Königsberg in Pr. 26. Nov. (Privatmitth.) /Die. vom Dr. Jolowiz an das Abgeordnetenhaus gerichtete, die Eidesleistung der Juden in Preußen betreffende Petition lautet in ihren Haupttheilen wie folgt: „Der aus dem königlichen Justiz-Ministerium hervorgegangene, sämmtlichen Gerichtsbehörden zur Begutachtung unterbreitete „Entwurf zu einer neuen Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für den preußischen Staat" bestimmt in § 553 betreff des Eides : Der Eid beginnt mit den Worten: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden u. s. wund schließt mit der Bekräftigungsformel: „So war mir Gott helfe." „Dem Schwörenden ist gestattet, diesen Worten 'eine seinem Glaubensbekenntmß entsprechende Bekräftigung; Zeitungsnachrichten. Deutschland. .: / Berlin, - 28. Nov. (Privatmitth.) Aus den annectirten Provinzen, namentlich aus Hannover , ist man bei unserer Staatsregierung wegen des Eides more judaico vorstellig geworden. Man würde sonst diesen unheimlichen Gast da, wo er. bereits seit langer Zeit ausgetrieben ist,. noch einmal erscheinen sehen. Man, zweifelt nicht,-daß die Regierung die betreffende Anordnung beizufügen." Und die Motive zu diesem Paragraphen lauten : „Es ist nicht geboten, verschiedene Eidesformeln nach Verschiedenheit der Religion des Schwurpflichtigen vorzuschreiben. Als Geschworene in Strafsachen leisten' die Mitglieder aller Religionsgesellschasten den Eid nach derselbe n Formel. Es ist nicht abzusehen, weßhälb ein Eid, welcher für einen Geschworenen: fürbindend erklärt ist, es nicht sein sollte, wenn dieselbe Person einen Eid unter Beobachtung der gleichen Formel in einem Civilprozeß leistet. Für Mitglieder aller Religionsparteien, bei welchen der Monotheismus die Grundlage des Glaubens bildch paßt die vorgeschlagene Eidesformel; andere Religiönsparteien durch besondere Vor- 50

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