Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1866)
- Date
- 1866-12-04
- Page
- Seite 775 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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7-75 ten Provinzen-ein Ende und nünmt dieselben in den preußischen Staatsverband auf; es versteht sich also auch von selbst, daß das Verhältniß der besonderen Staatsangehörigkeit mit diesem M aufgehört hat. -Damit fallen denn auch alle Hindernisse hinweg, welche der Niederlassung von. Angehörigen des einen Gebiets auf dem anderen bisher entgegenstanden, und es kann daher eine solche Niederlassung fortan nur nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen beurthcilt und behandelt werden. Durch eine Verfügung des Ministers des Innern sind die Behörden in den neuen Provinzen mit den bezüglichen Anweisungen versehen worden, und von Seiten der Minister des Handels und der Finanzen-sind die gleichen Grundsätze in Bezug auf die Befugniß zum Gewerbebetriebe als natürliche Konsequenzen der vollzogenen Einverleibung aufgestellt." Wir machen hierauf ganz besonders aufmerksam. Da nämlich in Preußen die Inden betreffs der Freizügigkeit und des Gewerbebetriebes keiner einzigen Ausnahmebestimmung unterliegen, so besteht auch eine solche in keinerlei Weise mehr für die Juden in den annektirten Provinzen weder innerhalb dieser, noch der alten. Breslau, im November. (Privatmitth.) Wenngleich die Verhältnisse in hiesiger Synagogengemeinde geordnet sind, ihre Entwickelung in erfreulicher Weise fortschreitet, die Anstalten, Vereine, deren sich die Breslauer Gemeinde vieler zu erfreuen hat, in der besten Blüthe stehen, so dürften in der Zeitung des Juden- ,thums-die Nachrichten über unsere Gemeinde doch nicht. so spärlich sein. Schon der seit einigen Monaten in Angriff genommene Bau einer Synagoge, der ersten und einzigen Gemeinde-Synagoge, dürfte Veranlassung geben den auswärtigen Lesern dieser Zeitung Mittheilung über unsere Gemeinde-Verhältnisse zu machen. Die hiesige Gemeindeverwaltung hat es nicht nöthig die Oeffentlichkeit zu scheuen, ihre finanziellen Verhältnisse gestalten sich seit fast 10 Jahren, seitdem das, trotz seines zwiefachen Kultus — genannt I. und II. — vielen preußischen Gemeinden zum Muster dienende: Statut eingeführt ist, immer erfreulicher. Jedermann weiß woher die Verwaltung die Mittel hernimmt, und nach beendigtem Bau wird Jeder erfahren können, auf wie hoch sich die Kosten der Synagoge belaufen. Es -wäre eine müßige Frage, warum die Gemeindeverwaltung so urplötzlich den Bau. einer Gemeinde-Synagoge mit Energie in Angriff genommen hat. ' Das Bedürfniß hierzu stellte sich wirklich nicht erst heraus, nachdem Herr Dr. Geiger Breslau verlassen hatte, denn während seiner Amtirung wurden unendliche Berathungen über den Bau einer Gemeinde-Synagoge gepflogen. Falsch ist es aber auch, wollte man den bestandenen zwiefachen Kultus als Entschuldigung angeben, denn in Beziehung auf den Gottesdienst ist bis jetzt unseres Wissens Nichts geändert. Wir dürfen es dreist aussprechen, hätte die Gemeinde-Verwaltung vor Jahren ohne Rücksicht auf Drohungen und Proteste' gehandelt, die Gemeinde würde schon sehr lange im Besitze einer Synagoge sein. Nachdem der Bau einer Gemeinde-Synagoge zum Gemeinde-Beschluß erhoben war, gab es kein eigentliches Hinderniß mehr. Ein vis h vis vom Königlichen Palais belogenes Hotel nebst Garten wurde für eine Summe von 103000 Thlr. angekauft, die Genehmigung hierzu, sowie zur Aufnahme einer in 18 Jahren zu amortisirenden und mit 5% zu verzinsenden Anleihe von 225000 Thlr. Seitens der Aufsichtsbehörde ertheilt. Unaufgefordert meldete sich der Schlesische Bank-Verein die Anleihe al pari zu übernehmen, ein Beweis, daß die Synagogengemeinde in Bezug auf sogenannte Sicherheit sich großen Vertrauens zu erfreuen hat. Von den eingereichten Bauzeichnungen hatte nach dem Gutachten der Geheimen Ober-Bauräthe Stracka und v. Arnim die von unserem Landsmann, dem Königlich Hannöverschen Baurath Edwin Oppler, eingereichte Zeichnung entschieden den Vorzug; demselben wurde die Oberleitung des Baues übertragen, und schon im April d. I. wurde mit der Fundamentirung begonnen. Trotz Krieg und Cholera wurde am Fundament, zu welchem nahe an 1000 Schachtruthen Bruchsteine verwendet wurden,, fleißig fortgearbeitet und schon am 31. v. M. fand die feierliche Grundsteinlegung in üblicher Weise, statt. Von den, beiden Rabbinern sprach der Landrabbiner Tiktin ein hebräisches Gebet in Versen, worauf Rabbiner Dr. Joel die Festrede hielt. Beide sprachen versöhnlich; auffallend, der Gedankengang in Gebet und Rede in vielen Beziehungen fast gleich. Zur Feier wurden nur die Vorstände der verschiedenen Anstalten und Vereine geladen, nicht aber die Staats- und Stadtbehörden. Erstere kümmern sich ja auch wenig um die Synagogen, denn selbst zür Friedensfeier hatten nur die Kirchen, nicht aber die