Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1866)
- Date
- 1866-12-04
- Page
- Seite 774 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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774 Herrn Verfassers durchaus nicht überein. Herr Rodrigues verkennt das ganze Fundament der Religion, nämlich deren geschichtliche Unterlage und Entwickelung, ebenso wie deren Wesen, welches in keiner einseitigen Richtung des Menschengeistes, also nicht blos Sache der Vernunft ist, sondern in dem ganzen Menschengeiste besteht.. Was Herr R. aus der Religion machen will, würde aller Substanz, aller konkreten Erscheinung und darum aller wesentlichen Einwirkung entbehren. — Zur Schul-Pädagogik des Talmud von Or. Sam. Marcus. Berlin 1866 (Benzian). Der Gegenstand dieses Schriftchens ist bekanntlich schon oft behandelt worden. Was. dasselbe aber auszeichnet, ist die durchaus-systematische und umfassende Anordnung des Stoffes. Der Verf. ging in dieser Anordnung von den Begriffen der modernen Pädagogik aus, und es zeigt sich dabei, wie nahe in vielen ^Punkten auf diesem Gebiete die talmudischen Weisen den geläuterten Anschauungen unsrer Zeit standen. Welches Heil würde unserer Glaubensgenossenschaft ersprossen sein, wenn die folgenden Zeiten sich an die talmudischen Vorschriften auch in der Pädagogik gehalten, deren Geist begriffen und bethätigt hätten! Die neuere jüdische Schule hätte dann nicht noch heute mit den entarteten Schuleinrichtungen der vergangenen Jahrhunderte zu kämpfen. Schon aus diesem Gesichtspunkte empfehlen wir dieses Werkchen zu recht vielseitiger Benutzung. — Es liegen uns wieder drei Religionslehren vor. Biblische Geschichte und Religionslehre. Für die Jugend bearbeitet von vr. Falkenheim, Prediger. Kosten, Winkler 1866. — Erster Unterricht in der israelitischen Religion. Von M. Elsässer, israelitischer Schullehrer zu Edenkoben. 2. Ausl. Mannheim, I. Bensheimer. 1866. — Lehrbuch der israelitischen Religion. Von Mos. Mannheimer, isr. Religionslehrer. Darmstadt, Zissel, 1866. Wir haben die drei Bücher nach den Altersstufen aufgeführt, für welche sie bestimmt sind. Das erste enthält zuerst eine biblische Geschichte bis zu den Makkabäern, in einfachem, kindlichem Tone, sehr angemessen erzählt, dann eine Religionslehre, die in mehr gemächlichem Geiste, ansprechend für die Kinder, die hauptsächlichsten Lehren und Vorschriften der Religion, von Versen und BibelsteÄen begleitet, darstellt. Wir sind in der That mit diesem Schriftchen sehr zufrieden, und glauben, daß es so recht für die Sphäre der ersten Jugend paffend und wirksam ist. Das zweite Buch hat mehr in der Absicht, recht vielen Lehrstoff für die mittlere Schule heranzubringen. Es sammelt daher eine große Masse von Bibelstellen, die, nach der Meinung des Verf. nicht sowohl zum Auswendiglernen als zu einer' ausführlichen Erklärung durch den Lehrer dienen sollen. Dagegen sind die eigentlichen Lehrsätze nüchtern und in der ganz gewöhnlichen Weise gehalten. Ein höheres Ziel hat sich der Verf. des dritten Merkchens gestellt. Er strebt danach, die Lehren der Religion der schon entwikkelteren Jugend mit mehr Tiefe und Innerlichkeit verständlich zu machen, und ihr den Weg zu einer höheren Auffaffung und weiteren Schöpftmg zu eröffnen. Außerdem hat er mit großem Fleiße und Umsicht den Schatz von Bibelstellen, der gewöhnlich in den Lehrbüchern angeführt wird zu vermehren gesucht, um den Schülern eine reichere Bibelkenntniß beizubringen. Indem wir so diese drei Schriften zur Verwendung empfehlen, verhehlen wir nicht, daß wir in den Details vielfach mit den Verfassern zu rechten hätten. Dies würde uns aber einerseits zu weit führen, andrerseits ist die Nützlichkeit dieser Arbeiten so entschieden, daß einzelne Ausstellungen daran nichts vermindern. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 16. November. Zu dem allgemeinen Friedensfeste ist diesmal die Aufforderung auch an die hies. Synagogen-Gemeinde und wahrscheinlich an alle des Staates ergangen, — In Betreff der Freizügigkeit und des Gewerbebetriebes enthält die offiziöse „Norddeutsche Attg. Zeitung" folgenden wichtigen Artikel: „Die Negierung läßt es sich angelegen sein, nach der auf Grund des Gesetzes vom 20. September erfolgten Einverleibung der neuen Provinzen in den preußischen Staat auch auf dem Gebiete der Freizügigkeit und des Gewerbebetriebes diejenigen Konsequenzen zu ziehen, welche den Interessen der alten wie der neuen Landestheile entsprechen. Was beson- .ders die gegenseitige Freizügigkeit anbetrifft, so ist konstatirt worden, daß es nur einer ausdrücklichen Anerkennung, nicht einer neuen gesetzlichen Anordnung in dieser Beziehung bedarf. Die vollzogene Besitzergreifung auf Grund des Gesetzes vom 20. September macht der früheren staatlichen Existenz der einverleib-