Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1866)
- Date
- 1866-12-04
- Page
- Seite 773 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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773 Gleichberechtigung ohne konfessionelle Ausnahmen verfassungsmäßig wenigstens ausgesprochen. In mehreren Staaten desselben aber sind die Bekenner des Judenthums noch vielen, ja in einigen noch den härtesten Beschränkungen unterworfen. Nicht bloß sind ihnen die staatsbürgerlichen Rechte versagt, ist ihnen jede Bahn des öffentlichen, des Staatsdienstes verschlossen, sie sind an bestimmte wenige Wohnplätze gebunden, von vielen Gewerben ausgeschlossen, in den ihnen erlaubten Gewerben manichfachen Beschränkungen unterzogen. Vor dem Ausspruche Eines hohen Parlaments werden alle diese Ausnahmegesetze, alle diese mittelalterlichen Beschränkungen, alle diese Ungerechtigkeiten schnell und mit Einem Male verschwinden, und die wahre Einheit und Einigung der Nation auch für uns sich bethätigen. Glücklicherweise stehen wir in einer Zeit, wo alte, eingewurzelte Vorurtheile aus dem Boden der civilisirten Welt herausgerissen werden. Man kann die Ansicht nicht mehr vertheidigen, als ob die Religion den Staaten gebiete, wegen Eines religiösen Bekenntnisses die Anhänger aller anderen zu beschränken und zu bedrücken, als ob die Herrlichkeit und Macht Einer Religion in der Erniedrigung und Vergewaltigung aller andern bestehe. Man kann und darf die Deutschen jüdischen Glaubens nicht mehr als Fremde ansehen und brandmarken wollen, die bereits so viele Jahrhunderte bis in das Dunkel der Vorzeit hinein in Deutschland angesiedelt sind, und an ..allen Kämpfen und Geschicken den unbedingtesten Antheil, die tiefste Mitleidenschaft getragen, die insonders die schweren, verhängnißreichen sieben letzten Jahrzehende Deutschlands in völlig gleicher Betheiligung mit durchgerungen, mit Blut und, Gut, mit ganzem Geiste und Herzen mit durchgekämpft haben. Und noch weniger wird man mit der Behauptung aufzutreten wagen, daß wir uns zur Erfüllung irgend welcher staatsbürgerlichen und bürgerlichen Pflichten unfähig und ungewillt erwiesen hätten. Und auf diese Gründe gestützt, richten wir an Ein hohes Parlament ehrerbietigst das Gesuch: bei der Begründung des norddeutschen Bundes als Gesetz auszusprechen: Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Ge- . Wissensfreiheit. (§11 der deutschen Grundrechte.) Durch, das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch , thun. (§13 der deutschen Grundrechte.) Belehrt aber durch die Erfahrung, daß solchen verfassungsmäßigen Bestimmungen gegenüber die staatlichen Verwaltungsbehörden oft dennoch die Gültigkeit früherer Spezialgesetze ohne deren ausdrückliche Aufhebung behaupten und damit jene Verfassungsbestimmungen illusorisch machen, erbitten wir den ausdrücklichen Zusatz: alle diesen Bestimmungen widersprechenden Spe- zialgesetze in den einzelnen Staaten sind aufgehoben. Wir sind uns bewußt, indem wir dieses Gesuch Einem hohen Parlamente ehrerbietigst unterbreiten, nicht bloß die endliche „Lösung einer, uns allein betreffenden Frage anzustreben, sondern daß in ihr ebenso eine allgemeine, alle Interessen der Gesellschaft berührende Angelegenheit enthalten ist, und vereinigen uns in dem. heißen Wunsche aller Patrioten, daß das Werk des hohen Parlaments für Norddeutschland und dereinst unter dem Segen der göttlichen Vorsehung für das gesammte Deutschland im vollen Umfange gelinge! (Folgen die Unterschriften.) Zu den Petitionen an das k. preuß. Staatsmmisterium und das Abgeordnetenhaus sind noch Zustimmungen eingegangen von den Gemeinden: Woldenburg, Braunsberg, Ortelsburg, Lissa (Posen), Rees, Märkisch Frieland, Unna, Wollstein. Von allen nachträglich eingelaufenen Anschlüssen an unsere Petitionen ist an den betreffenden Stellen Kenntniß gegeben worden. Literarischer Wochenbericht. B o n n23. Nov. Von Paris kommt uns zu die dritte Ausgabe von Pes trois ülles de la bible par Hippolyte Rodrigues, Paris, Michel Levy, 1867. Diese Ausgabe scheint für das große Publikum bestimmt, denn Lei der ausgezeichnetsten Ausstattung an Papier und Druck, 482 Seiten, kostet sie nur 1 Fr. (8 Sgr.) Gewiß ist der Enthusiasmus, den.Herr Rodrigues für seine Ansichten hegt und der ihn für sein Werk und dessen Verbreitung große Opfer bringen läßt, hoch anzuschlagen, je seltener er sich in unsrer Zeit findet. Wir haben über diese .Schrift bereits unsre Meinung ausgesprochen und können , daher nicht schon wieder näher darauf eingehen. Wir stimmen mit den religiösen Ansichten des 49*