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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-11-20 · Heft 47 (20.11.1866) · p. Seite 745

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 47 (20.11.1866)
Date
1866-11-20
Page
Seite 745 (sequence 7)
Language
German
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Den Religionsunterricht haben sie bei dem Ortsrabbiner zu nehmen. §. 73. Die Aufnahme in das Schullehrerseminar, rc. Israelitische Aspiranten, welche gesonderten Vorbereitungsunterricht genossen haben, müssen sich hierüber genügend ausweisen. §. 80. Israeliten, welche das Seminar nicht besucht haben und die Seminaraustrittsprüfung erstehen wollen, haben um die Zulassung bei der Kreisregierung unter Vorlage entsprechender Zeugnisse über gehörig genossenen Unterricht und sittliches Wohlverhalten nachzusuchen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 24. October. (Privatmitth.) Von der Gründung eines „Hilfscomitss" für Soldaten israelit. Religion" allhier, das von der Regierung concessionirt wurde, ist Ihnen seiner Zeit gehörig Bericht erstattet worden. Heute erst sind wir in der Lage nach genauen Erkundigungen, die wir eingezogen, von der Thätigkeit und dem Wirken desselben Ihren Lesern ein Bild zu entwerfen. Die Bemerkung aber darf ich Ihnen nicht vorenthalten, daß die Einsicht in das Gebühren des Hilfscomitss mir die Ueberzeugung verschaffte, daß die Constituirung eines derartigen Wohlthätigkeits-Vereines als eine unumgängliche Nothwendigkeit angesehen werden muß. Bekanntlich stellen Provinzen der österr. Monarchie, wie Galizien, Bukowina, Nord-Ungarn ein ganz bedeutendes Conüngent jüdischer Soldaten zur Armee, die zumeist in kläglichen materiellen Verhältnissen ihren Familien oft als deren einzige Stützen entrissen um so bemitleidenswerthere Individuen sind, als die dem pensionirten Soldaten oder die den Hinterlassenen des Gefallenen von Staats wegen zukommende Unterstützung den armseligen Verhältnissen der Juden — in Polen z. B. — durchaus nicht entsprechen und nach einem viel günstigeren Maßstabe berechnet sind. Das Elend, das der Krieg da angestiftet, ist ein so vielgestaltiges, daß man wahrhaftig in das Gebühren eines derartigen Vereines erst Einsicht nehmen muß, um zu erkennen, wie viele Wunden es da zu heilen giebt. Die Person des Soldaten selbst, seine.verschieöenartigen phhsischen und moralischen Bedürfnisse, die Angehörigen desselben, sie Alle müssen einen gemeinschaftlichen Ort haben, von wo Erleichterung Ihres Schicksals ihnen zu Theil wird. Es ist lächerliche 745 ■ m_ - Illusion zu glauben, daß da Privat-Unterstützung allein zu helfen vermag, oder gar daß die Unterstützung der Staatskasse allein .ausreiche! Da ist es Pflicht der Humanität,für jeden-Einzelnen, dem Ganzen sich anzuschließen, denn nur von einer mit großer Umsicht geleiteten Centralkörperschaft kann ein Werk der Wohlthätigkeit, wie dieses, mit Erfolg betrieben werden. Von dieser Ueberzeugung und von edlem Eifer durchdrungen sind die Männer, die an der Spitze des Unternehmens stehen, an die Gründung ,Ses Hilfscomit6s" gegangen und haben die gute Sache mit Energie sogleich in's Werk gesetzt, ohne früher die derlei Acten gewöhnlich vorhergehenden Formalitäten (Wahlen, Statutenberathungen, Generalsitzungen uud dgl.) in Scene gesetzt zu haben. Und in der That! wo Kanonen und Zündnadelgewehre walten, da thut Eile Noch, da muß die Debatte und die Statutenberathung der That das Feld räumen. Die Hilfe des Comitss wird, wie vorauszusetzen, natürlich von allen Seiten in Anspruch genommen — dagegen scheint dasselbe nicht gerade cnrnra emnb ü5>n klagen zu können. Die 743. Partei wurde am gestrigen Tage betheilt: ein Feldwebel erhielt eine Geldgabe (25 fl.) zum Ankäufe eines Civilanzuges, wodurch derselbe zur Ausübung seines Berufes — derselbe ist Lehrer — und zu seinem Erwerb wieder gelangt. Gleichzeitig wurde der Mutter eines Husarencorporals eine kleine Summe zur Bezahlung des fälligen Wohnzinses eingesandt, einer anderen, deren einziger Sohn bei Königgrätz gefallen, ein ziemlich bedeutender Geldbeitrag zur Bestreitung der nöthigsten Bedürfnisse für den Winter, einem , schwer Verwundeten, der die Badeanstalt Teplitz aufsuchen mußte, werden namhafte Subventionen zu Theil. Auch den moralischen Bedürfnissen des jüd. Soldaten kam das Comits entgegen: an Stationsplätzen, wo keine oder nur kleine jüd. Gemeinden sind, wurden ihnen während der hohen Feiertage Gebetbücher, Gebetmäntel u. a. dgl. zugestellt, damit sie einen Gottesdienst veranstalten können, die Spitäler werden von dem jüd. Feldprediger und einigen Rabbinen in Böhuren regelmäßig besucht, denen die Reisekosten vergütet wurden. Von alledem wäre fast nichts geschehen, würde das Hilfscomite nicht bestehen! Zwar läßt sich nicht läugnen, daß das Wüthen der Epidemie, die über alle Provinzen des Staates sich verbreitete — ein furchtbares Nachspiel der Kriegsleiden — den Intentionen des Comitss hemmend in den Weg getreten, immerhin aber ist die

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