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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-11-20 · Heft 47 (20.11.1866) · p. Seite 743

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 47 (20.11.1866)
Date
1866-11-20
Page
Seite 743 (sequence 5)
Language
German
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'US Hannover, 5. November (Pripatmitch.) Am jüngsten Sonnabend wurde zufolge einer ministeriellen Verfügung in der hiesigen Synagoge in dem Gebete nVivri zum ersten Male der Name des Königs Wilhelm von Preußen genannt, während bis zur Zeit der von letzterem an die Hannoveraner erlassenen Proklamation noch immer für unseren früheren König Georg gebetet und von da an bis zum vorigen Sabbath das genannte Gebet ohne Nennung irgend eines Namens recitirt worden war. Vor dem Gebete sprach Herr Landrabbiner Dr. Meyer einige einleitende Worte, in denen er auf die Bedeutung des Momentes hinwies, von welchem an es uns nach einem höheren Ortes erlassenen Befehle nicht mehr gestattet sei, für das Wohl einer Regierung zu beten, der wir zu aufrichtigem Danke verpflichtet seien, da unter ihr sich unter Anderem auch unsere jüdischen Verhältnisse wesentlich günstiger gestaltet haben , indem wir bis auf das passive Wahlrecht den anderen Bewohnern des Landes völlig gleichgestellt worden seien und auch zur Förderung des jüdischen Schulwesens und jüdischer Cultusangelegenheiten alljährlich eine ansehnliche Subvention erhalten hätten, sondern vielmehr gehalten seien, das Gebet für eine neue Regierung zu sprechen, die, wie er hoffe, auch das Wohl ihrer neuen jüdischen Unterthanen zu fördern und deren gerechten Ansprüchen Rechnung zu tragen sich angelegen sein lassen werde, so daß wir in Beherzigung des in dem Wochenabschnitte sich findenden Ausspruches «sr» Trost und Beruhigung finden. Bei dßr durch den General-Gouverneur unseres Landes erfolgten feierlichen Verkündigung der gedachten Proklamation waren auf vorher ergangene Einladung die höheren Beamten, die städtischen Geistlichen und auch Herr Landrabbiner Dr. Meyer anwesend. Letzterer hat auch in seiner amtlichen Stellung bereits einen Conflict mit der preußischen Behörde gehabt. Ein jüdischer Soldat sollte nämlich more judaico beeidigt werden und Herr Dr. M. war aufgefordert worden zu assistiren und die Eidesverwarnung zu ertheilen. Als letzterer jedoch die Assistenz ablehnte und der Behörde bemerklich machte, daß nach den hier bestehenden Gesetzen weder ein Eid morc judaico stattfinde noch auch eine Eidesverwarnung von Seiten eines jüdischen Geistlichen erforderlich sei, wurde zwar für dieses Mal von dem Verlangen Abstand genommen, was wohl auch so lange, als das Provisorium bei uns dauert, * v der Fall sein dürste; allein ob wir auch, nachdem die preußische Verfassung bei uns eingeführt sein wird, von dem Eide morc judaico verschont bleiben werden, steht freilich noch dahin. Da die Ständeversammlung unseres ehemaligen Königreiches früher aufgelöst wurde, bevor das Gesetz über die von beiden Kammern zur Förderung des jüdischen Schul- und Synagogenwesens bewilligte Summe von 5000 Thlr. die königliche Sanction erhalten hatte, so ist der gedachte Betrag zu dem genannten Zwecke auch nicht zur Verwendung gekommen, sondern für dieses Jahr nur die bereits in früheren Jahren zn gleichem Zwecke verwandte Summe von 2500 Thlr. aus Staatsmitteln bewilligt worden und es läßt sich für den Augenblick auch nicht einmal mit Gewißheit angeben, ob wir für die Zukunft auch nur auf diese geringere Unterstützung von Seiten der Regierung mit Sicherheit werden rechnen können. ... In die von Seiten der hiesigen-'Stadt unlängst nach Berlin abgesandte Deputation, welche von Sr. Majestät dem Könige von Preußen ein warmes Interesse für das Gedeihen unserer Stadt erbitten sollte, wurde auch der Schriftführer unseres Bürgervorsteher- Collegiums, Herr M. Behrens, gewählt. Als die Deputation auch dem Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg, ihre Aufwartung wachte, bemerkte Herr " Stadrdirektor Rasch am Schlüsse seiner Ansprache, daß Herr Behrens noch eine besondere Angelegenheit zur Sprache zu bringen beabsichtige, worauf dieser die Aufmerksamkeit des Herrn Ministers auf die bisher in unserem Lande bestehenden jüdischen Verhältnisse lenkte und besonders hervorhob, daß hier der Eid morc judaico längst abgeschafft sei und daß sich die Juden zur Förderung ihrer religiösen Angelegenheiten einer Unterstützung von Seiten der Regierung zu erfreuen gehabt hätten. Hierauf entgegnete der Herr Minister, daß die Verhandlungen über den Judeneid noch in der Schwebe seien und ihre Erledigung wohl in liberalem Sinne finden würden, über die soustigen Verhältnisse der Juden aber sei er vorläufig noch zu wenig informirt, um sich über dieselben erklären zu können. Als Beweis für das Vertrauen, dessen sich die Israeliten in unserem Lande überall erfreuen, kann es gelten, daß in sehr vielen Städten unseres ehemaligen Königreichs Juden zu Abgeordneten für die Handelskammer in Celle gewählt worden sind, wie z. B. für den Bezirk der Stadt und des Amtes Burgdorf der

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