Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 47 (20.11.1866)
- Date
- 1866-11-20
- Page
- Seite 740 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ähnlicher Weise Lei dem Königl. Staatsministerium vorstellig zu werden im Begriffe waren, jnicht in der Lage, uns anschließen zu.können. Nichts destoweniger wissen wir aber.die von Ihnen geschehene Anregung in vollem Maße zu würdigen und erkennen in derselben nur einen neuen Beweis Ihres für die Jntereffen unseres Glaubens und das Recht seiner Bekenner stets so eifrigen und so heilsamer: Wirkens, daß wir gern die Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen hierfür den Dank auch unserer Gemeinde auszudrücken, den Sie, Hochgeehrtester Herr Doktor, freundlichst entgegennehmen wollen. Berlin den 25. October 1866. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. M. Magnus. Baswitz. Aug. Hirsch." Wir wir seitdem erfahren haben, ist der Gegenstand dieser Vorstellung die Abänderung des Eides mors judaico. Wir können diesem Gesuche nur unsre volle Zustimmung aussprechen, sind es uns aber schuldig , hier kurz die Gründe auszusprechen, warum wir dies und ähnliche ettijefne Beschwerdepunkte in die von uns vorgeschlagene Petition nicht ausgenommen haben, wie wir dies in der Petition, an das Kön. Staatsministerum im Jahre 1860 gethan habeu. Um unsre vollen staatsbürgerlichen Rechte nach Artikel 4 und 12 der Verfassung zu erlangen, bedarf es keines Gesetzes. Es bedarf hierzu nur der Willensmeinung der Staatsregierung in der Verwaltung. Die Rechte, die uns bis jetzt vorenthalten sind, können uns nur, da die Verfassung sie uns gewährt, auf Grund der Interpretation verweigert werden, daß die beschränkenden Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 trotz der Verfassung noch gültig seien. Diese Interpretation zu beseitigen, genügt die-Willensmeinung der Staatsregierung, unterstützt durch das Votum des Abgeordnetenhauses.. Die Veränderung des Eides könnte aber lediglich durch ein Gesetz bewirkt werden. Zu einem Gesetze ’ gehört aber die Uebereinstimmung der drei Faktoren der Gesetzgebung, also auch des Herrenhauses. Die Ansichten des. Herrenhaus es bezüglich unsrer Rechtsverhältnisse sind, aber zu bekannt, um einen für uns irgend günstigen Erfolg erwarten zu lasten. Was speziell den Eid mors Mäaieo betrifft, so hat bekanntlich 1860 die Staatsregierung einen desfallsigen Gesetzentwurf eingebracht, der. vom.Abgeordnetenhause mit großer Majorität angenommen, vom Herrenhause verworfen wurde. Wir glauben nicht, daß der Ausfall gegenwärtig ein anderer sein würde. Aber, es könnte sein. Jedenfalls aber mußten wir unsre Ansprüche auf die vollen staatsbürgerlichen Rechte von - jedem Momente, das nur durch ein Gesetz erledigt werden kann, darum freihalten, um jenen wichtigsten Gegenstand garnicht vor das Herrenhaus kommen zu lasten und von dessen Votum abhängig zu machen. So haben wir es jetzt lediglich mit der Entschließung des königlichen Staatsministeriums und mit der Unterstützung des Abgeordnetenhauses zu thun, und diese werden, falls sie günstig ausfalleu, völlig genügen, um uns zu dem erwünschten Ziele zu führen. - Zunächst haben wir nun die Petition an das Abgeordnetenhaus mit den Unterschriften der Gemeindevorstände dem Druck übergeben, um ein Exemplar jedem Mügliede des Hauses zuzusenden. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 26. Okt. Es dürfte die Notiz nicht uninteressant sein, daß Herr Rector Julius Mafur in Jnowraclaw, ein Mann, der sich viel mit mathematischen und astronomischen Studien .beschäftigt, eine Umarbeitung des in hebräischer Sprache um die Mitte des sechszehnten Jahrhunderts erschienenen Euklid in Angriff genommen hat und die einzelnen Bücher der Elemente mit Zusätzen aus der neuen Geometrie versieht. Für unser Nachbarland (Rußland) dürfte das Buch von besonderem Interesse sein; für die Talmudsbeflistenen in so fern, als in besonderen Noten die in das Gebiet des Talmuds einschlagenden Lehrsätze und Berechnungen die gebührende Berücksichtigung finden. — Das in d. Bl. bereits besprochene Raschi-Werk des H. A. Berliner, enthaltend den durchaus verbesterten Text des Commentars Raschi's zur Thora mit einem auf Raschi's Text bezüglichen Commentar des Herausgebers unter dem Titel: ot-naab TiST, ist in vortrefflicher Ausstattung erschienen: Herr Berliner stellt das überaus, verdienstliche Buch dem Publikum bis Neujahr 1867 für ben äußerst geringen Preis von I H3 Thlr. zu Gebote, später wird der Preis durch den Buchhandel größer sein. Wir kommen auf dieses Werk ausführlich zurück, und theilen heute, um dem Absatz des Werkes zu Hülfe zu kommen, ein an den Verfasser gerichtetes Schreiben mit: „Mit Vergnügen ersehe ich aus Ihrer geehrten Zuschrift vom 29. v. M., daß Sie bereits zur Herausgabe Ihres Raschi- Werkes schreiten. Bei dem von Ihnen angewandten