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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-11-06 · Heft 45 (6.11.1866) · p. Seite 716

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 45 (6.11.1866)
Date
1866-11-06
Page
Seite 716 (sequence 10)
Language
German
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denken, wie viel da nach kurzer Zeit für die Juden übrig bleiben würde. Dies geht über das Mittelalter hinaus, wo man das Eigenthum der Juden zwar ge-, waltthätig, nicht aber auf gesetzlichem Wege antastete. Pest, 18. Okt. Heute Nachmittags 3 Uhr wurde vr. Sigmund Saphir, welcher gestern in seinem 65. Lebensjahre verschied, zur Erde bestattet. Nachdem der gesangliche Theil der Ceremonie beendet ward, hielt der Herr Oberrabbiner Dr. Meisel eine Rede, in welcher er auf den unbescholtenen Charakter, auf die Thäligkeit und die Verdienste des Dahingeschiedenen hinwies. Die zahlreichen Freunde, welche sich der Verstorbene durch seine Biederkeit erworben, gaben der entseelten Hülle das letzte Geleite bis nach dem Friedhof. Die journalistische Thätigkeit Saphir's erstreckt sich aus eine lange Reihe von Jahren. So viel wir uns erinnern, war Saphir vor 1848 Redakteur des „Pester Tageblattes", später gab derselbe die „Pester Post", den „Spiegel" und die „Jllustrirte Sonntagszeitung heraus. ' (Er war der Bruder des bekannten Humoristen Saphir.) Prag, 25. Okt. (Privatmitth.) Die ernsten und die heitern Feste des 7ten Monats sind glücklich vorüber. Gott sei Dank! rufen wir diesmal mit bewegterem Herzen als sonst, weil von zwei verschiedenen Seiten feindliche Störungen zu befürchten waren, von der Cholera und von Pöbelexcessen. Gegen die erstere hatte die Cultus-Repräsentanz sanitäre Vorkehrungen getroffen, darunter zwei, welche zu Controversen Anlaß gaben. Es wurde den Vorständen sämmtlicher Synagogen aufgegeben 7-die Annahme der Seelenkerzen von Privaten zu verweigern, um so die einzuathmende Luft nicht unnöthig zu verderben, dann am Versöhnungstage Pausen eintreten zu taffen, um in Abwesenheit der Versammelten eine Lüftung der Localitäten vorzunehmen. Auch, dem Gemeinde-Rabbinate wurden diese Maßregeln zur Gutheißung vorgelegt. Herr Ober-Rabbiner Rappoport hat sich damit einverstanden erklärt. Weil aber 2^ und bniuw durchaus mit einander kriegen müssen, hat der Herr College, Rabbi Samuel Freund ein, Yüe es heißt, in sehr scharfen Ausdrücken abgefaßtes, dissentirendes Gutachten an die Repräsentanz gelangen laffen. Diese aber hat dem halachischen Grundsätze gemäß: 2^2 nsbi-r dasselbe unberücksichtigt gelassen. Die Maßregeln haben sich als sehr wohlthätig erwiesen und ist vielfach der Wunsch rege geworden, sie möchten auch ohne die traurige, diesmal dazu nöthigende Ursache ferner beibehalten werden. Von/gesetzlichem Standpunkte läßt sich wohl Nichts gegen die Erfüllung dieses Wunsches Vorbringen, da das Gesetz nur von wnn 5 Kasteiungen weiß, nicht aber auch von der, man solle Stickluft einathmen. Eine rituell ungeordnete Unterbrechung des Gottesdienstes aber hat das Gute, daß die unausbleiblichen, willkürlichen Unterbrechungen von Seiten Einzelner, welche Unruhe und Störungen der Zurückbleibenden verursachen, vermieden werden. Das Auslassen unwesentlicher Bestandtheile des herkömmlichen Ritus ist sicher nicht als Nachtheil in Anschlag zu bringen gegen den Vortheil, die ganze Gemeinde bei den wesentlichen Bestandtheilen desselben zusammen zu halten, wie sich dies, mit verhältnißmäßig sehr geringen Ausnahmen, beim diesjährigen Gottesdienste erwiesen hat, — Was die Seelenkerzen betrifft, so ist es Sache derer, die sie brennen lassen wollen, sich den geeigneten Raum dafür zu schaffen, die Synagoge, welche aus der Gemeindecaffe genügend beleuchtet wird, ist nicht verpflichtet sich von den Mitgliedern damit überbürden zu lassen. Das Verbrennen derselben im Hause thut übrigens dieselbe Wirkung wie in der Synagoge. Soll es aber einmal durchaus in der Synagoge geschehen, so mag man der Kaffe den Betrag derselben an Gelde zuwenden, wie dies bereits in vielen Gemeinden üblich ist. — Kauft man doch die Uebung so mancher, wichtigerer Dinge mit Geld ab. Die zweite uns drohende Störung hatte, nach der Ansicht derer, welche in der preußischen Occupation eine göttliche Strafe für die in Böhmen begangenen Sünden erblicken, im Nachlaß dieser Strafe ihren Grund. Am Nüsttage des Versöhnungstages zogen die letzten Preußen von hier ab. Sie hatten ihre Vorräthe an Victualien, im Betrage von weit über eine MMon Gulden an ein Consortium hiesiger Kaufleute, darunter 'auch einige Juden verkauft. Der Pöbel glaubte diese als gute Prise sich gewaltsam aneignen zu dürfen. Da man die Strafe nicht mehr fürchtete, fieng die Sünde wieder an. Angriffe auf Personen und Eigenthum von Juden wurden unternommen, Drohungen und Beschimpfungen derselben wurden laut. Doch muß es mit aller Anerkennung hervorgehoben werden, daß Bürgermeister und Gemeinderath, wie sie überhaupt vor und während der Occupation, da jeder Schutz von Seiten der Staatsbehörden aufgehört hatte, die weisesten und energischsten Maßregeln für die Ruhe und Sicherheit

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