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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-11-06 · Heft 45 (6.11.1866) · p. Seite 711

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 45 (6.11.1866)
Date
1866-11-06
Page
Seite 711 (sequence 5)
Language
German
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:'1 711 Fürst-Primas Sciiowsky und die Gewerbefreiheit. Vor wenigen Tagen ist zn Gran int hohen Mer der Fürst-Primas Scitowsky, das Oberhaupt der katholischen Kirche Ungarns, verstorben. Unter der obigen Ueberschrift theilt nun die „Neue freie Presse" vom 23. d. M. ein Dokument mit, das uns einen tiefen Blick in die Stellung der katholischen Geistlichkeit 'zu den Inden, selbst auf einem Gebiete, das mit der Kirche in keinem Zusammenhang steht, werfen läßt. Allerdings ist es keine neue Anschauung , die wir dadurch erhalten. Aber sie wird doch abermals bestätigt. Zur Charakteristik unsrer Zeit ist die Aufbewahrung desselben nothwendig. Wir geben daher den Artikel des genannten Blattes in seiner ganzen Ausdehnung. „Als einen sicherlich nicht ganz uninteressanten Beitrag zur Biographie des verstorbenen Cardinals v. .Scitowsky sende ich Ihnen, Herr Nedacteur, ein Document eigener Art. Der erste Kirchenfürst Ungarns hat im Jahre 1856 gegen das neue Gewerbegesetz als eine Gefahr für die katholische Kirche protestirt, und wie er dies gethan, ergibt sich aus einem Schreiben, das der damalige Handelsminister Ritter v.Tog gen bürg an den Unterrichtsminister Grafen Leo Thun gerichtet hat. Dieses Schreiben nun, in dessen Besitz ich zufällig bin und das bisher nicht bekannt wurde, lautet: „In; einem an das Handelsministerium gerichteten Schreiben, vom 24. Juli v. I. war es Sr. Eminenz dem Fürst-Primas in Gran gefällig, die Gesuche der Pester und Ofener Schneider-Innung um Beibehaltung der bestandenen Beschränkungen der Israeliten im Gewerbsbetriebe und um Ausschließung derselben aus der Innung zu bevorworten. . Der Herr Fürst-Primas hob hiebei insbesondere hervor,, daß^ die Zünfte eine Bildung .des christlichen Associations-Geistes seien, deren Organismus auf christlichkirchlichen Principien beruhe, und daß es nothwendig sei, diesen geschäftlichen Bau der Zünfte, der durch die Verschiedenheit der Confessionen ohnehin heftige Störungen erlitten habe, unversehrt aufrechtzuerhalten; er besorgt, daß der Zweck der christlichen Innungen durch Hinzutritt des Elementes , des Judenthums vereitelt, die Innung der Leitung der Kirche entzogen und dem Eindringen irreligiöser und unmoralischer Verführung preisgegeben werde. Gleich nachtheilige Folgen besorgt der Herr Fürst-Primas von der Zulassung israelitischer Meister in socialer und politischer Beziehung. Ohne in eine systematische Darstellung des Entstehens der Zünfte einzugehen, glaubt das Handelsministerium die Ansicht aussprechen zu sollen, daß die Zünfte wohl insofern als eine christliche Institution erscheinen, als un- - ser ganzes StaatsgebLn.de ein christliches ist, daß sie jedoch ihrer unmittelbaren Tendenz nach politische Jnstitutionen sind, welche unter dem Schutze und der Aufsicht des Staates zunächst materielle und sociale Zwecke verfolgen. Sie bilden den Rahmen, welcher die einzelnen, einer besonderen Gewerbsrichtnng sich zuwendenden In- -. dividucn umschließt, ihre Verhältnisse nach Innen und Außen regelt und das gemeinsame gewerbliche Interesse fördern soll. In religiöser Beziehung ist es die schon in die Ob-! sorge für die Erziehung der Lehrlinge selbstverständlich einbezogene Hauptaufgabe der Innung, die religiöse Bildung der Lehrlinge zu überwachen; in zweiter Linie gehört hierher die Theilnahme der Innungen an mancher Kirchenfeier, dann die bei einigen Innungen vorkommende! Abhaltung von Messen zu bestimmten Zeiten und aus j besonderen Anlässen. i Zur Förderung' der materiellen Zwecke der Innungen — es mögen diese auf den Gewerbsbetrieb, die gewerbliche Bildung oder auf die Pflege und Versorgung von Hnlfsbedürftigen und Kranken sich beziehen — kann die Bereinigung aller Gewerbsgenossen, mit Einschluß der! israelitischen, zu diesem Behuse.mittelst eines gemeinsamen j Jnnungsverbandes im allseitigen Interesse nur ersprießlich sein. Jnsoferne das Jnnungsinftitut theils die Erhaltung der Ordnung im Innern durch die Innung selbst bezweckt, theils der Regierung die Mittel an die Hand gibt, ihren Einfluß leicht und sicher zu üben, erscheint es ebenfalls wüuschenswerth, daß die Israeliten nicht außerhalb der Innung stehen und dadurch deren ordnendem Einflüsse s entrückt bleiben. Auch stellt sich die Bildung abgesonderter Zünfte für Israeliten in den meisten Orten und bei den meisten Gewerben als unausführbar dar, weil mit wenigen Ausnahmen die Zahl der in einer Zunft vereinigten israelitischen Meister zu gering sein würde, um einem solchen Institute Lebenskraft zu verleihen.; Hinsichtlich der religiösen Zwecke gehen allerdings die Richtungen der christlichen und jüdischen Jnnungsgenossen auseinander. Allein wie die in andern Kronländern gemachte Erfahrung lehrt, folgt daraus nicht, daß

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