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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-11-06 · Heft 45 (6.11.1866) · p. Seite 709

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 45 (6.11.1866)
Date
1866-11-06
Page
Seite 709 (sequence 3)
Language
German
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?Ö9 Jude tritt aus dem väterlichen Hause in das Leben hinein und begegnet denselben Collisionen des Lebens mit der im Vaterhause anerzogenen Satzung und Sitte. Es wäre vielleicht anders gewesen, wenn nicht eben mit derselben Zeit ein Ausschwung, eine Vermannigfaltigung und eine Bewegung alles geistigen und materiellen Lebens und Verkehrs in der-gesammten Welt eingetreten wäre, wie bis dahin niemals. Im geistigen Leben trieb es nach einer Freiheit des Geistes hin, die freilich auch extrem und zur Zügellosigkeit wurde, ebenso im politischen Lehen; die Industrie und der Handel nahmen eine Entwicklung, welche eine ungeheure Beweglichkeit in sich schloß. Es war dies allerdings kein zufälliges Zusammentreffen, vielmehr wie Ursache und Wirkung nothwendig verbunden. Ohne diese große und freie Bewegung der Geister wären die Juden noch heute in ihre Ghettis eingeschlossen./ Vor dieser Bewegung in Geist und Wirklichkeit brachen viele alte Ordnungen zusammen: die absoluten und feudalen Staatseinrichtungen, die Standesvorrechte, der Zunftzwang, das Prohibitivsystem, und der Protectionismus im internationalen Verkehr, das geheime und, schriftliche; Jnquisitionsversahren in den Gerichten und so auch der Gewissenszwang, die Glaubensunfreiheit, die Ausschließungen um der Religion willen. Eines bedingte also das Andere, in der Entwickelung ist Nichts isolirt. Wenn wir aber in den Collisionen des Judenthums auch einen geschichtlichen Faden, gefunden und den Verlust der jüdischen Rechtsübung vor der Obmacht des nichtjüdischen Staates hierherzogen: so dürfen wir doch nicht übersehen, daß die Dinge jetzt anders liegen. Man kann nicht verkennen, -daß die. Collistonen aus und in der neueren Zeit dem Herzen, dem Lebensmittelpunkte des Judenthums immer näher rücken. Einso integrirendes Moment der Idee nach das jüdische Recht auch war, factisch konnte es als ein Außenwerk gelten, das ohne Schaden für .die Religion aufgegeben . werden konnte, Keine Religion, welche die Massen erfüllen und befriedigensoll, kann des concreten Bestandes,-kann der Satzung, des Brauches, der Sitte, entbehren. Ohne diesen kann sie sich in dem Menschen nicht durchleben, ohne diesen lebt der Mensch nicht in ihr. Blos abstrakte Begriffe und Lehrsätze sind ohnmächtig. Selbst die Philosophen leben meist kein philosophisches Leben. Was die Menschen befriedigen, leiten, beherrschen soll, muß in concreter Erscheinung vor ihnen stehen und vermittels dieser seine Erfüllung fordern und erlangen. Würde aber hier nun ein Baustein nach dem andern herausgerissen, ohne daß dafür ein genügender anderer hineingesetzt wird, würde ein. Wall nach dem andern niedergetreten, eine Säule nach der andern zerbrochen: so muß das innerste Heiligthum zuletzt den zersetzenden Elementen frei gegeben sein. Darum, sagen wir, liegt in unsrer Zeit das Verhältniß. doch anders, als in jener, wo die Collision das jüdische Recht aus. der Wirklichkeit hinweg schwemmte. .Allerdings: darf hierbei nicht verwechselt werden, daß an einem uralten Baue viele Theile -desselben, die -ihm einst zur Stärkung und Zierde gereichten, im Laufe der Zeit verwittern, ihre Kraft verlieren' und so vielmehr Hinderniß und Unzier werden, so daß die Entwickelung mit Recht sie hinweggeräumt haben will, und zuletzt hinwegräumt Aber es ist sehr, schwer, zu entscheiden, was im Herzen des Volkes noch lebendig ist und somit nur zum großen Schaden herausgerissen wird, oder nicht, und es ist eine Thatsache, daß dem Aberglauben der Unglauben sehr, nahe steht, so daß die Bewegung der Geister von jenem leicht und schnell zu diesem. führt. — Doch Betrachtungen helfen hierbei. Nichts; sie halten den Verlauf der- Dinge .nicht auf; , nicht Gefühle der Freude oder der Trauer entscheiden hier; man muß sich auf den Boden der Thatsachen,. auf den factischen Boden der Wirklichkeit stellen. Die.Collisionen zwischen den Satzungen des Judenthums und dem Leben richteten sich besonders .gegen zwei Momente, gegen die Speisegesetze, und den Sabbath. In beiden verhielt sich das Judenthum als Gesammtheit in gleicher Weise. Es. hielt und hält sie aufrecht.. Jede Gemeinde sorgt dafür, daß ihre Individuen die Möglichkeit behalten, die Speisegesetze zu beobachten. Sie stellt einen, Schächter an, und sorgt, so weit dies möglich ist, für die Herstellung der Osterkuchen; ihre Spitäler und Krankenhäuser u. dgl. werden nach diesen^ Gesetzen eingerichtet. Ebenso wird der öffentliche Cultus für Sabbath und Fest erhalten, derselbe mit all' den Feierlichkeiten, welche der Ritus fordert,,umgehen, ja, möglichst in seiner Weihe und seinen Formen erhöht, und durch die Predigt verstärkt. Im Uebrigen überläßt das Judentum-es dann den Ansichten und der Gewissenhaftigkeit des Individuums, sich zu diesen beiden großen Institutionen zu verhalten. Es will keinen Zwang ausühen, und vermag dies auch nicht. Aber abseitens dessen bestehen , auf diesem Gebiete auch Collisionen von staatsrechtlicher Seite, und diese sind es, hie unsheute beschäftigen, Wenn dieselben 45*

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