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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-10-23 · Heft 43 (23.10.1866) · p. Seite 683

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 43 (23.10.1866)
Date
1866-10-23
Page
Seite 683 (sequence 9)
Language
German
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Rußland. Von der polnischen Grenze, 8. OkL.*) Die russische Regierung fängt an, ihren jüdischen Unterthanen, die sie bisher zu ihrem eigenen Nachtheil sehr stiefmütterlich behandelte, ein freundlicheres Gesicht zu zeigen und ihnen Concessionen zu machen, die bisher in Rußland unerhört waren. So hat sie neuerdings das Verbot, das den Juden die Ansiedlung in Groß- und Südrußland untersagte,-in so weit aufgehoben, daß sie den jüdischen Kaufleuten der zweiten und dritten Gilde gestattet hat, sich in Nikolajew und Sebastopol niederzulassen, und dort nicht blos Geschäfte zu treiben, sondern auch Grundeigenthum zu erwerben. Wie man hört, liegt es in der Absicht der russischen Regierung, den Juden auch das Recht der Erwerbung von Grundbesitz in Litthauen und Reussen zu ertheilen und liegt der betreffende Gesetzentwurf bereits dem General-Gouverneur der beiden genannten Provinzen zur Begutachtung vor. Ferner hat die russische Regierung den in der Buchara und in andern Ländern Central-Asiens lebenden Juden angeboten, sich unter russischen Schutz zu stellen oder russische Unterthanen zu werden. Dies Anerbieten ist um so bereitwilliger angenommen worden, als die Juden von den. moslemitischen Regierungen und Bevölkerungen jener Länder schwer bedrückt werden. (Ostsztg.) * Aus Polen, im Okt. Man berichtet über eine Bekanntmachung, welche in Kutno (Russisch-Polen) der Kreischef veröffentlicht; es heißt in derselben, daß, „da die vielen Mahlzeiten der jüdischen Feiertage der Cholera leicht Vorschub leisten könnten, die Juden mit solchen sich in Acht nehmen sollen, denn er werde für jeden Sterbefall eines Juden an der Cholera während der Feiertage — der Gemeinde eine Geldstrafe auflegen." Frankreich. Paris, 15. Oktober. Betreffs des verstorbenen Leon Gozlan hat sich jetzt ein Dokument gefunden, *) Die obigen Mittheilungen sind zwar den Lesern d. Ztg. schon bekannt; man sieht sie jedoch gern auch von anderer Seite bestätigt. - Red. welches über alle Zweifel erweist, daß das vorgezeigte Taufzengniß aus dem Jahre 1805 gefälscht und untergeschoben sei. Das Dokument lautet wörtlich: „Namensliste der Israeliten, die im Bureau des Civilstandes der Mairie in Gemäßheit des kais. Dekrets vom 20. Juli 1808 ihre Erklärung abgegeben. Hier folgt eine Liste von Namen, unter welchen sich befinden: Gozlan (Jacob,) ' Provenzal (Estella,) Frau Gozlan. Gozlan (Ange,) Sohn von Jacob. Gozlan (Zaphire,) Tochter von Jacob. Gozlan (Leon,) Sohn von Jacob. Gozlan (Jsaac,) Sohn von Jacob." Die Declaration war am 18. Nov. 1808 gemacht. Am Schluffe steht: „Beurkundet durch mich, den Unterzeichneten Beigeordneten des Maires von Marseille im Aufträge das Amt des Beamten des Civilstandes erfüllend. Geschehen zu Marseille im Stadthause den 24. April 1810, gez. Daniel." Wie ein israelischer Knabe 1808 vor der Obrigkeit als Jude erklärt werden konnte, wenn er 1805 getauft worden, sieht Niemand ein, und muß daher das vorgeschützte Taufzeugniß untergeschoben sein. — Am 20. Nov. wird die Wahl desGroßrabbinen des Centralconsistoriums von Frankreich geschehen. — Herr 'Professor Oppert hat vor der kais. Akademie von Reims, deren correspondirendes Mitglied er ist, eine Interpretation der Inschrift von Nebuchadnezar, in Keilschrift, die Wunder Babylons betreffend, vorgelesen. Er hat auch für die Uevue archäologique eine babylonische Abhandlung über gebrannte Ziegelsteine, die sich in der Sammlung von Louis de Clercq befindet, übersetzt. (Nach Arch. Isr.) Italien. Padua, im September. In der Audienz, welche der Rabbiner von Padua, Herr Osimo, vom Könige. Victor-Emanuel erhalten hat, versicherte dieser ihn zu wiederholten Malen, daß er keinen Unterschied des. Glaubens kenne, wenn es sich um das Wohl seiner Unterthanen handle; und er hat den Beweis seiner Gefühle gegeben, indem er. seine Wohnung, er und sein Sohn, bei Israeliten nahm. .Als der Rabbiner auf die Fragen des Königs in Bezug auf den Gebrauch der Mezuzoth an den Thüren, deren Anblick dem Herr- 43

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