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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-10-16 · Heft 42 (16.10.1866) · p. Seite 661

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 42 (16.10.1866)
Date
1866-10-16
Page
Seite 661 (sequence 3)
Language
German
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chett und so wert kein Verbrechen von ihrer Seite zu Grunde liegt, zu schützen. Jede Anstrengung hierfür ist berechtigt und Pflicht, nicht blos vom jüdischen, sondern von jedem humanen Standpunkte aus. Drittens: Die Veranstaltungen zu wohlthätigen Zwecken. Je unangefochtener alle diejenigen Zweige sind, die wir bisher betrachteten, desto schwankender pflegt man auf dein Felde zu sein, auf welchem wir uns jetzt befinden. Man glaubt, daß die Berechtigung und Verpflichtung hier öfter zu weit ausgedehnt wird, d. h. der allgemeinen Verpflichtung gegenüber zu beschränkend ist. Und man hätte Recht, wenn durch die desfallsigen Anstrengungen auf dem jüdischen Gebiete der thätigen Wirksamkeit der Nächstenliebe und Barmherzigkeit in allen andren Kreisen ein wesentlicher Schade, eine nachhaltige Benachtheiligung geschähe. Dies darf nicht stattfinden, und findet auch im Allgeineinen bei den Juden nicht statt. Es ist dies eine notorische Thatsache. Aber schon grundsätzlich läßt sich hiergegen erwievern, daß wir allerdings verpflichtet sind, an allen Nöthen, an allem Elend, wo sie sich irgend in der Menschheit kundthun, den innigsten und thatkrästigsten Antheil zu nehmen, um Abhülfe zu schaffen, daß wir aber dennoch angewiesen find, unsre Bemühungen besonders auf die Leiden und Schäden innerhalb des Staates, innerhalb der Nation, innerhalb der Ortsgemeinde, denen wir angehören, zu richten und mit steigender Opfer - fähigkeit sie abzustellen. Ebenso gerechtfertigt sind also derartige Bestrebungen innerhalb der.Glaubensgenossenschaft, ja innerhalb der örtlichen Religionsgemeinde. Hierzu gesellen sich nun die von der Religion selbst spezifisch gegründeten und geforderten Veranstaltungen der Wohlthätigkeit, z. B. schon das Armeubegräbniß. Es ist nicht gut, bestehende Vorschriften und Anstalten der Barmherzigkeit durch Erweiterung des Pflichtenkreises aus logischen Gründen aufzuheben. In der Regel wird hierdurch das Besondere vernichtet und das Allgemeinere nicht befördert. Man zieht sich von dem Einen zurück, ohne es dem Andern zugute kommen zu lassen. Mau glaubt sich von dem Einen erleichtern zu dürfen, ohne sich mit dem Andern zu beschweren. Das Wohlthätigkeitsgefühl wächst durch sich selbst, wie unsre Weisen sagen: „Eine verdienstliche Handlung zieht die andere nach sich." Stumpft man es gegen die Nächsten ab, bleibt es auch gegen die Weiterstehenden schwach. Hierzu kommen endlich die gegebenen Verhältnisse. Man begegnet hier zwiefachen Umständen. Unter den veränderten Verhältnissen der Juden ist es nothwendig, der Masse zu ihrer Hebung und zur Veränderung in ihren Tätigkeiten zu Hülfe zu kommen. Wir erwähnen hier die Vereine zur Beförderung der Handwerke, Künste und Studien unter den Juden. Wer dürste diese separatistisch nennen? Andrerseits sind faktisch die Juden vom Genüsse vieler Wohlthätigkeitsanstalten ausgeschlossen, und wir sind daher verpflichtet, .sie dafür zu entschädigen. Ueberall bestehen noch solche Anstalten für Katholiken, Evangelische u. s. w., und somit ist neben diesen jede gleichartige jüdische Veranstaltung nicht blos berechtigt, sondern unentbehrlich. Was vorhanden ist, darf nicht übersehen werden, mögen wir es beklagen oder nicht. Innerhalb aller Confessionen besteht noch innner hinsichtlich der Wohlthätigkeit das Streben, vorzugsweise die Glaubensgenossen zu berücksichtigen, und im Allgemeinen werden die Juden am meisten abgewiesen. Diese werden daher doppelt und dreifach beschädigt, wenn die Meinung bei ihren Glaubensgenossen vorwaltenv würde, daß die auf sie angewandte Wohlthätigkeit eine Beschädigung des allgemeinen Anrechts sei. Allerdings darf hier die mahnende Stimme nicht'erspart werden, jede Extravaganz, namentlich in dem was eine allgemeine Betheiligung der Juden erfordert, zu vermeiden, und mit den dritteln, welche sich hier für uns darbieten, so sparsam wie möglich zu sein. Es ist hierin in der neueren Zeit oft gefehlt worden, indem man Zwecke aufstellte, die über das Maß unsrer Kräfte hinausgingen und die so fern lagen, daß darüber sehr nahe und dringende Bedürfnisse übersehen wurden. Dies ist zu vermeiden, und im Allgemeinen die Regel aufzustellen, daß wir hinsichtlich der Wohlthätigkeit da einzutreten haben, wo Juden als solche benachtheiligt sind, hierbei aber immer erst vom Näheren zum Weiteren überzugehen. Bekanntlich ist das Letztere auch schon der Grundsatz der talmudischen Vorschriften. Möge diese Darstellung dazu beitragen, den rechten Geist in uns zu erhalten, den Geist, für das allgemeine Menschliche zu glühen und für das Judenthum ein offnes und volles Herz zu besitzen! Literarischer Wochenbericht. Bonn, 13. September. Wenn wir versprochenermaßen die uns zugekommenen einzelnen Predigten heute theils besprechen, theils nur anführen, so möchten vielleicht einige unsrer Leser die Frage aufwerfen,' warum wir 42*

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