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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-10-16 · Heft 42 (16.10.1866) · p. Seite 660

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 42 (16.10.1866)
Date
1866-10-16
Page
Seite 660 (sequence 2)
Language
German
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die allgemeine Wirksamkeit innerhalb des Indenthums. — b) Alle die Veranstaltungen, die zur Unterweisung, Belehrung, Befestigung, Stärkung intensiv und extensiv dienen. Es gilt hier der einfache Satz: eine Religion, die nicht gelehrt wird, kann nicht bestehen; sie kann dann nicht bestehen, auch wenn ihre Formen in strengster Praxis geübt werden, sie kann um so weniger bestehen, wenn sie sich einem großen geistigen Leben, einer tiefgehenden geistigen Bewegung gegenüber befindet. Auch hat es dem Judenthume nie an Unterricht gefehlt, freilich in jeder Zeit nach ihrer Weise; aber es kamen 1 Zeiten des Verfalls, wo in der Synagoge das Wort der Lehre erstarb, und in den Schulen der Unterricht zu einem dürren Schematismus vertrocknete. Hieraus mußte und muß das Judenthum gerettet werden, und die Entwickelung, die auf diesem Gebiete begonnen hat, ist 'eine segensreiche, ein glänzendes Zeugniß für das verjüngte Leben im Judenthume. Die Veranstaltungen zu diesem Zwecke bestehen theils in der Schule, theils in der Literatur. Die Frage nach der Confessionsschule ist hier nicht zu erörtern. Bemerken wollen wir nur, daß insonders in unsrer Zeit im Allgemeinen die echte religiöse Bildung nur auf ganzer Bildung des Geistes beruhen kann, und daher die organische Verbindung beider ein schwer zu ersetzender Vorzug der Confessionsschule wenigstens auf dem Gebiete der Elementar- und Volksschule ist. Es versteht sich, daß in .der Schule, soweit sie uns hier berührt, eine Abstufung vorhanden ist, die aber vollständig befriedigt sein will, und sich in den drei Stufen der Religionsschule, der Lehrerbildungsschule und der Rabbinerschule abtheilt. Wie die untere Stufe auch die zweite und das allgemeine Bedürfniß auch die dritte bedingt, bedarf jetzt keines Beweises mehr. Diese drei Stufen zu immer größerer Blüthe zu bringen, ist eines der nothwendigsten Erforderniffe und Bedingungen für den Bestand des Judenthums. Aber auch für die Unentbehrlichkeit der Literatur auf dem jüdischen Gebiete nach allen Richtungen hin braucht das Wort nicht erhoben zu werden. Durch diese wird der Geist in jedem Einzelnen erweckt und genährt; durch sie die' Unterweisung auch außerhalb der Schule und der Synagoge geübt; durch sie die Lehre und das Gesetz ausgebreitet; durch sie die wissenschaftliche Durcharbeitung fortgesührt. Mit dieser Unentbehrlichkeit aber steht in keinem Verhältniß das Gefühl der Verpflichtung zu ihrer Förderung, wie es in der Mehrheit der jetzigen Juden lebt. Wie sehr, sie sich, Anderen und dem Allgemeinen damit dienen, empfinden und erwägen verhältnißmäßig nur Wenige. Und doch kann die jüdische Literatur, weil sie nicht blos auf die Juden, sondern noch mehr durch die einzelnen Sprachen, in denen sie reden muß, beschränkt ist, nur durch eine um so allgemeinere Theilnahme und Unterstützung bestehen. Zweitens: Alle Bestrebungen, welche zur Abwehr dienen, müssen gefördert werden. Hier ist es, wo die Stellung des Judenthums und der Juden, wie sie sich geschichtlich gemacht hat, vorzugsweise in Betracht kommt. Die Vergangenheit ist der Boden, auf welchem wir stehen, und wenn die Gegenwart uns vielfach aus ihr herausgehoben hat, so ließ sie doch noch genug übrig, was zu immerwährender Wachsamkeit und Thätigkeit auffordert. Auch hier haben wir ein Zwiefaches: a) Was zur Abwehr betreffs unsrer Religion selbst dient. Wir verstehen hierunter nicht blos die Angriffe, die auf unfern Glauben geschehen, die Vorurtheile, die noch immer obwalten, die Verdächtigungen und Anschuldigungen, die gegen ihn erhoben werden. Die Abwehr hiergegen hat keinen blos singulären Zweck, sondern sie erzielt auch die Aufklärung der Welt, die Vertheidigung und Verbreitung der Wahrheit. Sondern wir meinen auch die positive Bestrebung, dein Judenthum diejenige Stellung in der Literatur, in der Gesellschaft und im Staate zu erringen, auf die es Anspruch machen kann, die. gesetzliche Anerkennung neben den andern Religionen und Kirchen, die ihm gebührt, b) Was zur Abwehr betreffs unsrer Glaubensgenossen dient. Auch hier steht in erster Linie das positive Streben nach der sg. Emancipation, d. h. nach der Gleichberechtigung im Staate. Denn die Ausschließungen und Rechtsbeschränkungen sind im Grunde Verletzungen des Rechtes, Angriffe auf das Recht. Wir können hier nur den Grundsatz hervorheben, daß, so lange wenigstens in der civilisirten Welt die Gleichberechtigung nicht in allen Staaten anerkannt und ausgeführt ist, sie noch nirgendswo völlig gesichert ist, und daß, wo sie nicht vollständig ist, auch das Erlangte in der Luft schwebt. Hieran schließen sich nun die Angriffe und Bedrückungen unsrer Glaubensgenossen in irgend einem Lande, so weit diese die Juden als solche treffen, so weit sie sich auf diese beschränken. So lange die Solidarität aller Menschen und Staaten gegen Gewaltthätigkeit und Grausamkeit noch nicht vorhanden ist, so lange namentlich die Juden eine allgemeine, faktisch eintretende Theilnahme nicht finden, ist es die Pflicht aller Glaubensgenossen, sich mißhandelter Juden anzunehmen, und sie,-so weit die Kräfte rei--

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