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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-10-09 · Heft 41 (9.10.1866) · p. Seite 650

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 41 (9.10.1866)
Date
1866-10-09
Page
Seite 650 (sequence 8)
Language
German
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Kinder findet dieses Gesetz keine Anwendung". Nun, was gilt denn? Der Sachsenspiegel I, 38, welcher Rechtlosigkeit an die uneheliche Geburt knüpft? Oder das hebräische Recht? Nach diesem ist jedes außereheliche Kind als rechtmäßiges zu betrachten, wenn der natürliche Vater es anerkennt. Ohne diese Anerkennung hat es aber gar keine Rechte, da die Existenz plurram constupratorum gesetzlich präsumirt wird. Wenn man durchweg sonst die Landesgesetze auf uns anwendet, warum nimmt man ihren Schutz unglücklichen Geschöpfen? 5) Der Eid more Judaico. In einer Reihe von Artikeln habe ich schon vor 2 Jahren im Bernburger Wochenblatte die ganze bodenlose Leere, die tiefe Hohlheit der betreffenden Vorschriften aufgedeckt und verweise darauf. — Alle besprochenen 5 Beschwerdepunkte datiren ihrem eigentlichen Ursprünge nach von der jüngsten Vereinigung der Anhaltischen Länder. Seitdem dieß erfolgt ist, hat auch manches Gute für uns Platz gegriffen. Dahin rechne ich vor Allem, daß unsere Cultusangelegenheiten dem Reffort das Consistorii entrückt und dem Staatsminister überwiesen sind. Der Pietismus, der unter der Schätzellschen Omnipotenz üppig wucherte und manche Giftpflanze für uns emporschießen ließ, ist Gott sei Dank! jetzt brach gelegt. Judenmissionen, die in kleinen Städten nur den Fanatismus schüren, während sie in London und Berlin spurlos vorübergehn, sind ebenfalls verduftet. Diese Dummheit wird nicht mehr bei uns begünstigt und verewigt. — So hoffen wir denn von dem hohen Staatsministerio in Dessau und namentlich von dem berühmten Juristen, der an seiner Spitze steht, daß die gerügten Anomalien werden beseitigt, die bittern Kränkungen und Schmälerungen unserer bürgerlichen und politischen Rechte verdienter Vergessenheit anheimgegeben werden. Wir haben keine andere Waffen und keine weitere Schutzmacht als das Wort. Findet dieses keine Statt, so werden wir schweigen, aber nicht verzagen. „Zur Zeit des Abends wird es Licht werden!" Zeitungsnachrichten. Oesterreichischer Kaiserstaat. ' Wien, 16. Septemb. Von der ungarischen Statthalterei ist an den Vorstand der israelitischen Gemeinde in Preßburg ein Jntimat herabgelangt, welches in Anbetracht der heurigen Sanitätsverhältnisse die Anordnung enthält, den Tempel am Versöhnungstage durch einige Stunden zu lüften. Es steht zuverlässig zu erwarten, schreibt die „Preßb. Z.," daß trotz mancher kleinen rituellen Bedenken dieser behördlichen Anordnung um so mehr Folge geleistet werde, als dies das Interesse der ganzen Bevölkerung gebieterisch verlangt, der es nicht gleichgiltig sein kann, wenn durch ^ständiges Beisammensein vieler Hunderte von Menschen in einem verschlossenen engen Raume sich an irgend einem Orte der Stadt ein Herd für die Seuche bilde. — Wie die hiesige „8p. Korr." mittheilt, wird in sämmtlichen Synagogen an dem kommenden Mittwoch statthabenden israelitischen Versöhnungsfefte, an welchem Tage der Gottesdienst bekanntlich von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergänge dauert, das sonst übliche Anzünden von Lichtern in den Synagogen wegen der schädlichen Ausdünstung möglichst beschränkt, und ist auch die weitere Anordnung getroffen worden, daß der Gottesdienst zeitweilig unterbrochen werde, damit während dieser Zeit für eine ausreichende Lüftung des Gotteshauses gesorgt werde. Lemberg, 27. Sept. Die Wahl des Grafen Goluchowski zum k. k. Stadthalter von Galizien wird von den Israeliten Galiziens gern gesehen. Wenn auch der Graf Urheber einer lästigen Beschränkung rat Grunderwerb Seitens der Juden Galiziens gewesen, und deshalb die letzteren bei der letzten Landtagswahl gegen ihn stimmten, so hat der Graf doch als Abgeordneter mit achtungswerthem Freimuthe seine veränderte Ansicht kund gegeben und mehrfach bethätigt.- Hoffen wir daher, daß er auch als Gouverneur diese günstigen Ansichten bewähren wird. Es ist immerhin bezeichnend, daß die „Gazeta Narodowa" gewissermaßen als Programm des Grafen nach dies er Richtung hin sagt: „Ebens o möge man den Juden gegenüber gerecht verfahren, alle die volle Gleichberechtigung beeinträchtigenden Verordnungen aufheben, allein zugleich auch nachdrücklichst darauf hinwirken, daß die Juden aus ihrer Abgeschlossenheit heraustreten und sich dem nationalen Leben und Wirken mehr anschließen." — Wir wollen dieses Wort nicht näher bekritteln — warten wir die Thaten ab!

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