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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-10-02 · Heft 40 (2.10.1866) · p. Seite 628

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 40 (2.10.1866)
Date
1866-10-02
Page
Seite 628 (sequence 2)
Language
German
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Ortsgemeinden und Familien zusammen, und aus diesen geht das Individuum hekvo'r. Was fließt hieraus? Nichts anderes als daß alle diese Verhältnisse eins 'volle Berechtigung besitzet, daß sie allesarnmt untrennbar zum Wesen des Menschen gehören, daß sie allesammt ihm Pflichten auferlegen, wie sie ihm auch Rechte zugestehen. Zu sagen, daß der Mensch eine dieser Stufen völlig aufgeben und verlassen müsse, um in eine höhere aufzugehen, sich dieser allein hinzugeben, ist ein Widerspruch, eine Unnatürlichkeit, und von jeher hat, wo eine solche Forderung entstand, diese sich als irrthümlich und auf die Dauer unhaltbar gezeigt. Es wäre ein trauriger Jrrthum, wenn man verlangte, daß die Familie der Nation wegen verschwinden müsse; ein trauriger Jrrthum, wenn man annähme, daß über die Nation hinaus nichts mehr für die Menschen da wäre; und so verwerflich 'es ist, wenn Jemand sein Individuum zum alleinigen Inhalt seines Lebens macht, ebenso verwerflich sind - alle die Doctrinen, welche dem Individuum als solchem alles Recht absprechen, und es in den Mechanismus einer willkürlich gegliederten Gesellschaft hinein bannen wollen. Vielmehr muß anerkannt werden, daß dem Menschen die allerdings schwierige Aufgabe geworden ist, die verschiedenen Pflichten anzuerkennen, die ihm aus allen diesen Verhältnissen obliegen, in einem Widerstreite derselben das Rechte zu finden und nach seinem Maße auszuüben, nach allen diesen Seiten hin den Anforderungen so weit zu genügen, wie sie mit dem Rechte bestehen. Es kommen da zahllose Collisionen vor, in denen das Eine für das Andere aufgeopfert werden muß. Mit einem Worte, es ist dies das größte Kampfgebiet des Menschen, auf welchem er die meisten Jrrthümer und Fehltritte begeht. Wir haben aber außer diesen wie von selbst' sich ergebenden Verhältnissen des Menschen auch noch andere, die sich in der geschichtlichen Entwickelung des Menschengeschlechtes gemacht haben. Ueberall, wo der Mensch in irgend eine Gemeinsamkeit mit Anderen tritt, ergeben sich sofort besondere Verpflichtungen, denen er nachzukommen hat, z. B. Stand und Beruf, Vereine und Associationen. Noch höher als diese liegen aber diejenigen, welche aus gemeinsamen Ansichten und Überzeugungen fließen. Einen großen Platz nehmen hier die politischen Parteien ein, und es giebt Zeiten, wo diese gar nicht zu vermeiden und ein gewissenhaftes Wirken in ihnen Pflicht jedes Bürgers ist. Aelter, bedeutsamer und dauerhafter ist -aber die religiöse Gemeinsamkeit. Wie diese das höchste geistige Interesse des Menschen in Anspruch nimmt, wie die religiöse Ueberzeugung, wÄche sie äuch sei, ein wesentliches Lebeüsetetüerö |e§ AÄnDsnßÄstes ist, so liegt sie in der geschichtlichen Gestaltung des" ganzen Menschengeschlechtes als eine vollwichtige, konkrete Erscheinung ausgedehnt da. Wie mannichfaltig sich die Religion auch in jedem Individuum gestalten mag, sie tragt in sich immer einen großen gemeinsamen Inhalt, welcher ein starkes Band für eine größere Zahl Menschen geworden. Es ist daher gekommen, daß jeder Mensch in eine religiöse Genossenschaft hineingeboren und in ihr erzogen wird, so daß er ihr höchst wichtige Elemente seines ganzen geistigen Lebens verdankt. Wie er daher in ihr verbleibt, bewußt und unbewußt, übernimmt er auch besondere Pflichten, theils den Bestand dieser religiösest Genossenschaft sicherst, theils ihre Aufgabe an sich und an Anderen, im Besonderen und im Allgemeinen lösen zu helfen. Es kann hierbei nicht von äußerem Zwang die Rede sein, sondern wie bei jeder Pflicht von freier eigener Erkenntniß und Erfüllung. Sie ist vorhanden, sie ist unwiderleglich vorhanden, die willkührliche Leugnung hat gar keinen Werth. Wenn wir von diesen allgemeinen Gesichtspunkten aus nun das Judenthum und das Verhältniß der Einzelnen in und zu ihm betrachten: so ergiebt sich, daß gerade für dasselbe mehrfache Momente ins Gewicht fallen. Bei ihm macht sich das Moment der religiösen Genossenschaft, so überaus wichtig es ist, doch nicht allein geltend. Wichtig ist diese, jemehr man ihre Aufgabe, sowohl für die Bekenner desselben, als auch für die Entwickelung der gesummten Menschheit, für die'VerbreitUng und Läuterung der Wahrheit und des Rechtes erkennt. Aber im Judenthume spricht auch die gemeinschaftliche Abstammung und noch mehr die Gemeinsamkeit des Schicksals aus seiner geschichtlichen Stellung heraus mit. Noch immer sind in vielen Theilen der Erde gewisse bürgerliche und staatsbürgerliche Verhältnisse den Juden gemeinsam gemacht, und da, wo dies dem gesetzlichen Wortlaut nach nicht mehr stattfindet, liegt eine Menge realer Beziehungen vor, welche den Juden Theilnahme und Ausschließung, Lob und Tadel u. s. w. gemeinsam auflegen. Besonders ist dies in gesellschaftlicher Hinsicht der Fall, so daß die Juden immer noch Meistens auf sich selbst angewiesen bleiben. Wer könnte also leugnen, daß es noch heute eine Menge Interessen giebt, welche für die Juden gemeinsam sind, und die daher ihnen Pflichten aüferlegen, deren volle

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