Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1866)
- Date
- 1866-09-18
- Page
- Seite 602 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Herr Dr. H. fügt hinzu: In Bezug auf die richtige Bemerkung des geehrten M., die Auslastung der talmudischen Artikel betreffend, erlauben Sie mir noch die Mittheilung , daß mein Plan bei der Herausgabe dieses Werkes dahin ging: erst eine Abtheilung von A—Z der rein biblischen Artikel zu veröffentlichen, der sich eine zweite Abtheilung von A—Z der nur talmudischen Artikel anschließen soll. Die Artikel daher, die die Herren Prof. Dr. Munk in diesem Briefe und Herr Dr. Steinschneider in seinem Hamaskir Iahrg. 1865 Decemberhest vermissen , werden vollständig in der zweiten Abtheilung gegeben werden. - ' Dr. Hamburger, Landrabbiner. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Bonn, rm September (Privatmitth.) Die Münsterffche Seminarfrage ist durch das neue Statut der;Marks-Haindorf'schen Stiftung" Lei den Gemeinden der beiden Provinzen in -den Vordergrund getreten und scheint eine lebhafte Bewegung nach sich ziehen zu wollen. , Zu dem ersten faktischen Schritte hat sich die Gemeinde zu Münster selbst bewogen gefunden, und unter dem 29. August an die bedeutenderen Gemeinden der beiden Provinzen ein Cirkulair erlassen , das nach -einer kurzen Einleitung folgendermaßen lautet: ' „Als Vertreter einer Gemeinde, in welcher der Verein und dessen Bildungs-Anstalt seit seiner Gründung bestanden hat, hallen wir uns, bei der Wichtigkeit dieser Angelegenheit, verpflichtet, die Vorstände der größeren Gemeinden beider Provinzen vor Vollziehung jener Wahl Ms folgende Punkte aufmerksam zu machen. X Der Guts-Besitzer, Herr Jacob Löb auf Caldenhof, hat sich und seiner Deszendenz dmch die Statuten so bedeutende Vorrechte gesichert, daß die 4 Curatoren, welche neben ihm bestehen sollen, und sich dann und wannim Hamm versammeln werden, kaum einen Einfluß auf die Leitung des Instituts haben dürften, zumal nach § 5 die Wahl unter den vorgeschlagenen Männern ausschließlich demselben züsteht. — ' , : 2. In dem uns vorliegenden msprünglichen Statut vom Jahre 1825 ist keinerlei Bestimmung getroffen, daß der Einfluß, gewisser Familien -für alle Zukunft zur Geltung komBen mäste. 3. Die Anstalt hat den Hauptzweck, den Gemeinden tüchtige Lehrer zu verschaffen) welche in der Regel zugleich Cantoren und oft auch Prediger-sein sollen.' Die Gemeinden verlangen nicht nur kenntnißreichesondern auch religiös erzogene Männer, wofür der Präses eine Garantie bieten muß. — Von seinen Kindern sind bereits mehrere aus dem Äudenthume ausgetreten, und ist der Fall denkbar, daß die Nachkommen des Herrn Löb demselben nicht mehr angehören. Um so wehr fällt es auf, daß in den Statuten die unbedingt nothwendige Bestimmung fehlt, daß der Präses des Curatorii sich zum Judenthmne bekennen müsse. 4. Nach § 12 haben die Curatoren aus die Anstellung der Lehrer, — das Wichtigste bei der Sache — nur scheinbar einen Einfluß. Wie bedenklich nach dem unter 3 Bemerkten dies ist, brauchen wir nur anzudeuten. 5. Die Statuten können aber auch künftig Bestimmungen enthalten, welche dem Iudenthume noch nachtheiliger werden dürften, da der letzte § dem rc^ Löb das Recht gibt, die § § 2 bis 19 nach Gutdünken abzuändern. Nach diesen Erwägungen werden jüdische Gemeinden gewiß Bedenken tragen, sich an der Stiftung zu beteiligen, was in Betreff der unsrigen nicht mehr zweifelhaft ist. — Aber bei der Nothwendige keit eines guten Seminars müssen die Gemeinden schon jetzt darauf Bedacht nehmen, ein 'solches zu begründen. Eine neue Stiftung würde allerdings 1000 thlr. Rente entbehren müssen, die übrigens erst seit 1850 bezahlt worden sind; allein bei der Dpferwilligkeit der Gemeinden und durch gute Verwaltung laßt sich dieser Ausfall ersetzen. Bisher schon ist der größte Theil des Bedarfs, fast der Gesammteinnahmedurch freiwillige Gaben aufgebracht worden, um wie viel mchr werden diese ergeben, wenn die neue Stiftung im Sinne der Gemeinden wirkt. . Wiewohl unsere Stadt sich in jeder Weise zum Sitz einer solchen Anstalt eignet, da die Lebensweise billig ist und die Zöglinge als Hospitanten an der Königlichen Academie und durch Benutzung der damit verbundenen öffentlichen Bibliothek sich eine höhere Ausbildung verschaffen können; so liegt uns doch die Absicht-fern, dieselbe hierzu im Voraus zu bestimmen; jedem andern, auf das Gefammtwohl gerichteten Vorschläge werden, wir bereitwilligst unsere Mitwirkung angedeihen lassen.