Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1866)
- Date
- 1866-09-18
- Page
- Seite 600 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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D - Müttern als eine Bagatelle bezeichnet Wörden. Für das ' Budget eines „Mittelstaats" allerdings, aber nicht für C. - die Juden! Es kommt auf den Kopf der jüdischen Bevölkerung fast ein halber- Thlr., und da diegrößeren - Gemeinden für sich nichts davon Legehren, so kann man; <1 auf die kleineren um so mehr rechnen. - Wer aber mit den Verhältnissen einigermaßen bekannt ist, der wird / einräumen, daß für eine Gemeinde von,100 Seelen 50 Thlr. - eine Lebensfrage bilden/ indem oft, durch diese ■:' " Summe mehr oder weniger, die Möglichkeit einen Lehrer ' und Vorbeter anzustellen gegeben oder verneint ist.*) Die k kleinen Gemeinden (also die Mehrzahl der Juden!).; -sind es aber, die hier überall vorzugsweise in Betracht;■ kommen. Die Stellung der Lehrer in denselben ist in / Preußen meist ebenso beklagenswerth, wie der ganze Zu- ' stand dieser Gemeinden. Das Prinzip der Autonomie, daß „Jeder thut, was recht ist in seinen Augen," wird - hier' zur Karikatur. Dagegen steht es den größeren " Gemeinden wohl an , wenn sie ihre Selbständigkeit ge-' - -wahrt wissen wollen, und was die Stellung der Rabbiner nn denselben betrifft,- so erlauben Sie mir, Ihnen darüber, -statt in allgemeinen Sätzen, 1a eouoretmLimo zu sprechen: Ich finde die-Stellung des, in dem, was er thut, redet oder schreibt, nur seinem Gewissen und seiner Gemeinde -verantwortlichen Rabbiners behaglicher und förderlicher, als die eines vom Staate besoldeten, anerkannten und geschützten, dafür aber auch von allen staatlichen Rücksichten abhängigen. Dies ist freilich rein individuell, Sie - ' wissen aber auch, daß ich damit eigene Lebenserfahrung ausspreche. Dagegen wird nun von den preußischen Juden sehr häufig, ja. wohl meistens, das Motiv der einschlägigen .preußischen Gesetze und Verwaltungsmaximen übersehen.; -Warum ist denn in Preußen von einer Staatsunterstützung, und wäre sie noch so klein, keine Rede? warum , kennt der Staat'keinen 'jüdischen Geistlichen? warum hat 'er gerade für uns zu der Civilehe gegriffen?**) warum lehnt er die Aufsicht über den jüdischen Religionsunterricht ab? ist es Liebe zum Selfgovernment, die sein Verhalten gegenüber den jüdischen Gemeinden leitet?!! *) Ebenso wäre die Existenz der jüdischen Lehrer¬ und Bildungsanstalt in Nassau ohne den Staatszuschuß unmöglich. Eorresp. . •**) Warum ist es, um das Wort eines Freundes zu -gebrauchen, in Preußen gleichgültig, .ob ein Rabb. o-JNrr na oder -MbLn—« sagt? Corresp. Nein, der. Grund von allem dem ist der, daß der preußische-Staat mit möglichster -'Konsequenz das Judenthum ignorirt, daß seit langen Jahren, unter allen -politischen Äeren, der Grundsatz festgehalten worden, ist: den Juden Bürgerrecht, mehr oder weniger, aber kemeö für das Judenthum! Diese Maxime sollten die Juden in den annektirten Ländern - bei sich geltend gemachtsehen wollen?!*) Die Beantwortung der Frage: soll das preuß. Gesetz'von 1847 in Hannover rc. eingeführt werden, oder haben wir dahin zu streben-/ daß das Bewährte aus den Einrichtungen der anderen Länder (denn es ist in keinem deutschen Staate so wie in Preußen) bei uns eingeführt werde, kann wohl - nicht lange zweifelhaft sein. Die Schattenseiten, die durch die staatliche Fürsorge und Aufsicht nahe gelegte Schmälerung der religiösen Freiheit und Selbständigkeit, erkenne ich vollkommen an. Ich denke dabei nicht an Frankreich. Dort ist die Synagoge ganz in den Staat aufgegangen; die französische Centralisation, überall der geistigen Entwickelung verderblich, verbindet sich mit den — sicher unbewußt — einwirkeuden katholisirenden Tendenzen und Allüren;- wir können das Alles nicht gebrauchen! Aber noch mehr : wenn durchweg der Staat sich weder um Kirchen noch Synagogen bekümmerte, so würde ich der Letzte sein, der es .anders wünschte — „nicht deinen Honig, nicht deinen Stachel" — Wind und Sonne gleich vertheilt, -so wird das Judenthum nicht den Kürzeren ziehen. — Die Heranziehung des Moments-der religiösen Freiheit, insbesondere der Frage der Consistorialverfasiung, scheint mir aber den Schwerpunkt der Sache überhaupt zu verrücken. Eine Behörde/die über Orgelfragen und alle der- *) Wer hat dies behauptet?... Dennoch können wir dem Herrn Tr. nicht ganz beistimmen. Ja, in sehr wesentlichen Punkten ignorirt die preuß. Regierung das Judenthum — aber in sehr vielen Punkten ignorirt sie es viel zu wenig. .Wer die Correspondenz der Synagogengemeinden in Preußen mit den kön. Regierungen kennt, wer weiß, in welcher umfassenden Weise das gesetzliche „Aufsichtsrecht" der Regierungen nicht bloß geübt, sondern von den Gemeinden beansprucht'wird, der kann nur sagen, daß das Judenthum in Preußen nach dieser Seite hin viel zu wenig ignorirt wird.' Kann überhaupt da, wo der Etat der kleinsten Gemeinde erst der Genehmigung der kön. Regierung bedarf, und dgnn für exekutiv erklärt wird, wo also die größte wie die kleinste Ausgabe erst von der Regierung geprüft und genehmigt werden muß — von einem Jgnoriren gesprochen werden? .•••••- Wedakt.' - -