Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1866)
- Date
- 1866-09-18
- Page
- Seite 599 (sequence 4)
- Language
- German
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reich Sachsen bis auf einige Städte für. die. Juden verschlossen, und selbst in den wenigen Freistädten, wo die Ansassigmachung der . Juden gestattet, ist dieselbe an erschwerende, ja beschämende Bedingungen geknüpft. So kenne ich jüdische Kaufleute von gutem Renomins, die nur unter einer christlichen Firma und bedeutenden Geldopfern ein Geschäft in Dresden etabliren konnten. Aber nicht nur die materiellen und politischen, sondern auch die. cultuellen Interessen unserer Glaubensgenoffen, müssen jetzt zur günstigen Entscheidung ausgetragen werden. Das Synagogen-Gesetz vom 23. Juli' .1847, das schwächlich geborene Kind eines das Judenthüm in das Zellengefängniß der einzelnen Gemeinden 'einpferchenden Geistes, muß jetzt zu Grabe getragen und den Cultusgemeinden eine gemeinschaftliche, festere Orga- 1 nisation gegeben werden. Das Judenthum kann bei dieser Zersplitterung nicht gedeihen. Die Trennung in souveraine' Gemeinden ist ein Fluch, den wir verbanneu müssen. Jeremias klagt zwei Mal: “pr»*; r.nirv' ‘■pnba* -rn: soviele Städte, soviele Götter zahl-: Lest du Jehuda! Verzechen Sie, Herr Redakteur, wenn ich Ihnen hier bekenne, daß ich mich beim Lesen Ihrer jüngsten Leitartikel nicht hes Gedankens entschlagen konnte: welche fulminanten Aufrufe würde derselbe Redakteur in früherer Zeit erlassen haben, wenn geschichtliche Ereignisse wie die jetzigen das deutsche Vaterland bis auf den Grund erschüttert, hätten! Dr. H. Joel. Stettin, Ende August. Wie Annerisnen. Unter dieser, von Ihnen, H. Redakteur, für den Leitartikel m No. 34 gewählten, Ueberschrift hatte auch ich eine Besprechung desselben Themas bereits in der Feder, als mir die Ihrige zu Gesichte kam. Wie werden, oder wie sollten die Organisationen — resp. die Nichtorganisation — der Juden in den annektirten Ländern und in Preußen auf einander wirken? das ist die Frage, die auch ich zu besprechen vorhatte. Ich glaube zu einem Votum in dieser Angelegenheit Beruf und Kompetenz zu besitzen, da ich die bezüglichen Verhältnisse in Süd- und West-. Deutschland, wie in Preußen, aus eigner Anschauung und. mehrjähriger amtlicher Thätigkeit hier und dort kenne. Der Gegenstand bedürfte freilich gründlicher Erörterung, doch wünschen Sie zunächst eine kurze Besprechung, und so begnüge ich mich mit vorläufigen Andeutungen, hoffend und wünschend, daß aus vielen Landestheilen sich verschiedene Stimmen darüber vernehmen lassen werden; die Sache ist von großer praktischer Bedeutung und daher ist „nur durch viele Rathgeber Hülfe" zu erwarten. Sie sprechen ein großes Wort gelassen aus: „werden in den annektirten Ländern die Juden ihre innere Verfassung behalten oder gegen den aus dem preuß. Judengesetze von 1847 resultirten Zustand vertauschen?" Sie finden, „daß an den betreffenden Einrichtungen der zu annektirenden Länder vieles zu lassen ist, daß aber auch die Bestimmungen jenes preußischen Gesetzes nicht sehr zweckmäßig sind." Damit scheint mir doch das Urtheil über die gegenübergestellten Systeme nicht mit gleichem Maaße gemessen, und das Gewicht der den annektirten Juden bevorstehenden Alternative zu leicht genommen zu sein.*) Ich bin überzeugt, ja ich weiß positiv, daß-die Einsichtsvollen unter den Juden in Hannover, Hessen und Nassau die preußischen Verwaltungsmaximen in Betreff des jüdischen Cultus- und Schulwesens perhorresziren, **) daß aber die Rabbinen und noch mehr die Lehrer bei dem Gedanken am deren Einführung mit Angst und Bangen erfüllt werden. Es handelt sich 1.. um die Unterstützung aus Staatsmitteln; 2. um die Stellung der Cultusbeamten zum Staat und zu. den Gemeinden; 3. um die Aufsicht über Synagoge und Re^ ligionsschule durch die geeignete Behörde, nicht bloß .durch die Polizei; wogegen 4. die von Ihnen erörterte.Frage wegen einer Consistorialverfassung wie unwesentlich erscheint.***) Ueber den ersten Punkt nur eine Bemerkung. Der Staatszuschuß von 5000 Thlr., merkwürdigerweise einer der letzten Beschlüsse der.wahrscheinlich letzten hannöverischen Volksvertretung, ist von preußischen liberalen *) Dagegen müssen wir doch prvtestiren. Wer unfern Art. liest, sieht, daß wir die Nachtheile des preuß. Gesetzes viel schärfer hervorheben als die schwächeren Seiten in den anderen Ländern. Herr Tr. citirt unS nur halb. , Redakt. **) Nun, Klagen aus Hannover, Nassau und Hessen sind auch seit Jahren erklungen. . Neda kt. ***) Das kann sein. Das thut aber nichts. Vielleicht giesst uns Herr Tr. doch zu, daß wir wissen müssen,, ob die Frage, ja der Wunsch nach einer Centralinstanz oder einem Consistorium gerade jetzt wieder ausgesprochen worden, und daher unsere Besprechung nicht „unwesentlich" ist. Red alt