Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 37 (11.9.1866)
- Date
- 1866-09-11
- Page
- Seite 586 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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iorrtat ausgesprochen wurde. In Sanhedrin 10,4 heißt es: ,/Die zehn Stämme kehren niemals wieder zurück, wie es heißt (5 Mos. 29, 27) „und er schleuderte sie nach einem andern Lande wie diesen Tag"; wie dieser Tag geht mÄ) nicht wiederkommt, so gingen auch sie und kommen nicht wieder. Also R. Akkiba. R. Elieser sagte: Wie der Tag sich verdunkelt und wieder erhellt, so die zehn Stämme, es ward ihnen dunkel, aber einst wieder hell". Zeitungsnachrichten. Deutschland. Langensalza, (Ein Soldatenbegräbniß.) Der „Nordh. Ztg." schreibt man von hier: Am 14. d. M. wurde ein hannoverscher Infanterist jüdischen Glaubens beerdigt, und da in Langensalza keine jüdische Gemeinde ist, so mußte derselbe ohne Geistlichen beerdigt werden. Der Feldwebel Kühnaß, welcher die zur Ehrensalve commandirten Mannschaften, befehligte, trat an die Gruft und sprach: „Kameraden! Wir begraben hier Einen der Tapfern, die auf dem Schlachtfelde von Langensalza gefochten. Er ist nicht unsers Glaubens, aber er war würdig, in unseren Reihen zu kämpfen: er ist darum auch würdig,.in den Reihen Derer zu ruhen, welche den Friedhof von Langensalza zieren. Möge der allmächtige Gott ihn das Heil finden lassen, welches er in seinem Glauben gehofft hat!" Am 15. wiederholte sich der Fall, und der Feldwebel Kühnaß erfüllte seine Aufgabe in derselben würdigen Weise. Rakel (Posen), im Aug. Von hier wird unterm 20. Aug. der „Ostd. Ztg." geschrieben: Vor einigen Tagen ist folgende Verfügung vom Landrathamte hierher gelangt: . Es ist höheren Orts zur Sprache, gebracht worden daß die Rabbiner der jüdischen Gemeinden bei ihren religiösen Amtshandlungen sich solcher Amtstrachten bedienen, wie solche für evangelische Geistliche vorgeschrieben, d. h. Talar und Barret. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu berichten, ob dieser Mißbrauch auch in der dortigen Stadt stattfindet. In Folge dessen wurde der hiesige Shnagogen-Be- . amte Moses auf der Polizei vernommen, ob der Talat und das Barret des Rabbiners Dr. Cohn mit dem des evangelischen Geistlichen übereinstimmte, und als er erklärte, daß er keine genaue Kenntniß von dem Ornate des evangelischen Geistlichen habe, wurden eingehendere Recherchen darüber in Aussicht gestellt. Man ist auf den Verlauf dieser Angelegenheit sehr gespannt. . Die Red. d'er „Ostd. Ztg." bemerkt dazu: Wir können kaum an die Richtigkeit dieser Mittheilung glauben. Der Herr Kreislandrath hat sich unstreitig so wenig um die Tracht des Herrn Rabbiners zu kümmern, wie der Herr Rabbiner um die des Herrn Kreislandraths, und wenn es dem einen oder dem andern der beiden Herren beliebte, im Fez zu erscheinen, so stände es dem ändern wohl ftei, privatim, sein Mißfallen darüber zu äußern; eine amtliche Aeußerung dagegen wurde unter keinen Umständen innerhalb seiner Befugnisse liegen." (Wir erinnern uns, daß, wir wissen nicht, aus welchem Ressort, etwa 1838 an den damaligen Oberbürgermeister Francke in Magdeburg eine gleiche Anftage kam, die dieser aber völlig unbeachtet ließ. Wir erfuhren dies damals durch einen Dritten mündlich. Red. d. A. Z. d. I.) Aus -er Provinz Posen, 27. Aug. (Privatmitth.) Erlauben Sie mir, hier nachträglich eine Bemerkung zu machen, die darauf hinzielt, Rabbinen und jüdischen Predigern vorkommenden Falles doch eine kleine Dosis Charakter mehr zu insinuiren. Es ist in d. Bl. bereits bemerkt worden, daß das Reskript, welches beim Anfang des jetzt beendeten Krieges einen allgemeinen Bettag verordnete allein an die christlichen Kirchen erging. Auch kamen in demselben Stellen vor, welche den -spezifisch-christlichen Charakter festhielten. Es versteht sich, daß trotzdem in den Synagogen Gottesdienst gehalten wurde und 'diese hatten hierbei sogar den Vorzug der Freiwilligkeit. Was soll man aber sagen, wenn bei diesem Gottesdienst jüdische Prediger ihre Ansprache begannen: „Gerufene durch des Königs hohes Wort," oder: „Wir können es unserm König und Herrn gar nicht genug danken, daß er uns diesen Bettag angeordnet hat," oder dgl. Dies scheint uns doch der Ehre der Synagoge zu nahe getreten, und mußte auf die Zuhörer, welche das Gegentheil wüßten, einen unangenehmen Eindruck machen. Dies mag für ein ander Mal eine wohlgemeinte Mahnung sein. H,