Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1866)
- Date
- 1866-09-04
- Page
- Seite 572 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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872 tag des gewandten Diplomaten Leim yorenzer Cabinet ausgebeten. Herr Artom hat bekanntlich auch Lei den so delikaten Verhandlungen zwischen Italien und Frankreich im italienischen Hauptquartter mitgewirkt, und er wird jedes Mal zu Räche gezogen, so oft diplomatischen Schwierigkeiten ernsterer Art zu begegnen ist. Frankreich. Paris, 26. Aug. (Privatmitch.) Das Bulletin der Alliance isra&ite; universelle ta das erste Semester ist-'.in diesen Tagen erschienen; Es bringt die Protokolle der sechs monatlichen Sitzungen unter dem wechselnden Vorsitz der Herren Crsmieüx, Manuel und Königswarter. Der Eindruck, den diese Protokolle machen, wird überall der sein, daß das Eomits eifrig beschäftigt ist, den verschiedenen Tendenzen derj Gesellschaft zu genügen, wenn es auch hierin im Allgemeinen mit fast unüberwindlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.' Jene Tendenzen sind, den in den orientalischen Ländern vorkommenden Bedrückungen und Mißhandlungen von Juden abzuhelfen, Schulen im Oriente zu gründen und die jüdische Literatur zu unterstützen. Wenn für die letztere Aufgabe die Mittel der Alliance nur sehr beschränkt sind, so liegt es in der Natur der Sache, daß im Orient, kaum ist eine Thatsache beseitigt, eine andere wieder zum Vorschein kommt. Hierin fängt der Orient mit den Donaufür-- stenthümern an, in denen sich ja soeben eine Tragödie ohne günstigen Ausgang abgespielt hat, und nur die Türkei macht jetzt eine rühmliche Ausnahme. Das Counts ist aber unermüdlich, jedes einzelne Faktum zu verfolgen, und es gelingt ihm denn auch bisweilen, das harte Loos Einzelner zu mildern, oder auf einige Zeit einem wilden Unterbeamten Schranken zu setzen. Man wird eingestehen, daß auch dieß schon den aufrichtigsten Dank verdient. Achnlich geht es mit den Schulen. Hier wird eine eröffnet, dort eine geschlossen, nach einiger Zeit wieder eröffnet; bald verliert die Gemeinde die Theilnahme für dieselbe, bald verläßt ein Lehrer seine Stelle. Dennoch ersieht man, daß, da das Comits sich durch alle diese Schwierigkeiten nicht beirren läßt, der Gedanke dieser Schulen sich in der Begriffswelt unsrer orientalischen Glaubensbrüder zu befestigen anfängt. Die gemachten Erfahrungen werden weiterhin benutzt. Das Comits fühlt die Nothwendigkeit einer Anstalt, an welcher tüchtige Lehrer für die morgenländischen Schulen geblldet würden. Man kann sagen, daß dies eine Lebensbedingung sei, wenn das ganze Unternehmen für die Zukunft ein solides und .dauerhaftes werden soll; allein dazu reichen die Mittel nicht aus und man begnügt sich einstweilen solchen Schülern der Gemeindeschule,-welche sich dieser Carriere widmen sollen, Aufmunterungen zuzugestehen. Als ein Faktum berichten wir noch, daß der „Großrabbiner" Kalischer von Thorn, Präsident des „Vereins zur Colonisation des heiligem Landes", den Vorschlag gemacht, diesen Verein mit der Alliance zu verbinden und dieser sein Capital von 12,000 Frs. zuzübringen, wenn sie sein Programm zur Ausführung bringen wollte. Die Alliance nimmt dies an unter der' Bedingung, daß die Verwendung des Capitals erst eintrete, wenn das Capital durch andere Summen bedeutend vermehrt sei. Also abermals ein Verein in die Brüche gegangen, weil er guten Willen , aber keine Sachkenntnis zu Grunde hatte! ' Dänemark. Kopenhagen, im August (Privatmitth.) In diesen Tagen wurde das revidirte Staatsgrundgesetz in beiden Kammern angenommen und vom Könige bestätigt. Es ist die allgemeine Ansicht, daß durch dasselbe Dänemark die freieste Verfassung unter allen europäischen Staaten erhalten hat. In einer so stürmischen Zeit, in welcher die Wellen bald über dieses, bald über jenes Staatsschiff zusammenschlagen, hat sich ein kleines Volk hoch im Norden einen Freibrief geschrieben, aus welchem ich als Probe folgende Paragraphen Hervorhebe, welche auch das Judenthum, diesen Vorkämpfer für Freiheit und Gleichheit, interessiren. § 76 lautet:-„Die Bürger haben die Freiheit, sich in Gesellschaften zu vereinigen, um Gott auf die Weise anzubeten, die mit ihrer Ueberzeugung übereinstimmt, jedoch daß Nichts gelehrt oder unternommen werde, was der Sittlichkeit oder der öffentlichen Ordnung widerstreitet". § 77: „Niemand ist verpflichtet, persönlichen Beitrag für irgend einen Cultus als den seinigen, zu leisten". ,§. 79: „Niemand kann seines Glaubens wegen vom vollen Genüsse der bürgerlichen und polnischen Rechte ausgeschlossen werden, oder sich der Erfüllung einer allgemeinen Bürgerpflicht entziehen".