Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-08-28 · Heft 35 (28.8.1866) · p. Seite 558

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 35 (28.8.1866)
Date
1866-08-28
Page
Seite 558 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226563--24223-3251569
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

fernt verknüpfen konnte; das besetz und die Bedingung seines Vorhandenseins schöpft das Bildwerk aus der Sphäre der religiösen Verdächtigung. Was folgt aber hieraus? Ein Geist, wie Maimuni, vermochte die Nor- - men des religiösen Gesetzes nicht ohne Rücksicht auf die s Gedanken und die bewegenden Kräfte seiner Zeit aufzufassen; er glaubte, ihnen eben so Rechnung tragen zu müffen, wie dies bereits vor ihm der Thalmud gethan, in dessen verschiedenartiger Auffassung von der Bildnerei sich die Nuancirungen der Zeit deutlich erkennen lassen. Und der Zeitinhalt in der Periode des Maimuni war derart von dem Luftzug des Bilderdienstes durchweht, : daß der Verdacht desselben weit mehr ausgeprägt schien, als selbst in der thalmudischen Periode und jede Berührung, in welche der Jude mit einem Bildwerk gebracht wurde, selbstredend den Gedanken der religiösen Verehrung erzeugte. Das damalige Christenthum bewegte sich allzusehr in dem Cultus des Menschenbildes; der Cultus der Gestirne war im Islam und Christenthum stark verbreitet; die Philosophie, die im Judenthum breiten Boden gewonnen hatte, nährte die Ansicht von der siderischen Einwirkung auf das Schicksal der Menschen: was lag daher näher, als daß an jedes Bildwerk, sei es das Menschenbild, oder die Darstellung der siderischen und planetarischen Körper, oder menschenähnlicher Erscheinungen (Engel) sich der Verdacht der Anbetung knüpfte! Unter der Gewalt solcher Zeitkräfte räumt Maimuni dem Momente des religiösen Verdachts die erste und hervorragendste Stelle in dem Gesetz über Bildnerei ein, erhält er es aufrecht in allen Consequenzen, die sich daraus ergeben, und sichert ihm die Herrschaft über jede mildere Annahme, welche den vorhandenen Verdacht abschwächen könnte.. Wo jedoch dieser Verdacht auf dem Boden der Zeit keine Stätte hat — und das ist von großer Wichtigkeit — da findet selbstverständlich das Verbot keine Anwendung. Im' Zusammenhänge damit ist die Darstellung von thierischen Gestalten, von Bäumen und Herbarien, die in den frühesten Anschauungen - des Thalmud (Mechiltha) verpönt sind, selbst in erhabener Arbeit gestattet; denn diese genossen in der Zeit des Maimuni entschieden keine göttliche Verehrung, und waren daher zur Erzeugung des religiösen Verdachts nicht fähig. (Fortsetzung folgt.) Ä «zeig e «. .Die hiesige vacante Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle mit 150 Thlr. Gehalt, freier Wohnung, Kost und circa 30 Thlr. Schechita — kann sofort oder zum Herbste d. I. besetzt werden. Reflectanten wollen das Nähere verhandeln mit dem Vorstande zu Penzlin (Mecklenburg). Offener Posten. Die bei hiesiger Synagogen-Gemeinde bisher interimistisch verwaltete Cantor-, Schächter- und Religionslehrer-Stelle, womit ein jährliches fixirtes Gehalt von 300 Thlr. verbunden und deren unbestimmte Einnahmen sich auch jährlich noch auf fast 100 Thlr. belaufen, soll nunmehr anderweitig definitiv besetzt werden.- Qualifizirte Bewerber um diesen Posten wollen unter Beifügung ihrer Fähigkeitsälteste sich bei dem Unterzeichneten Vorstande bei portofreier Einsendung bis zum 20. September d. I. melden. Münsterberg in Schlesien, 20. August 1866. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die Reform-Gemeinde „Levesetk Israel “ zu Philadelphia, Pennsylvanien, sucht für ihren Tempel die erledigte Rabbinerstelle wieder zu besetzen. Der Ritus ist nach dem Dr. Einhorn'schen Gebetbuche, und die Prinzipien der reinen, strengsten Reform finden bei der Gemeinde ein williges Ohr, einen gesunden, fruchtbaren Boden. Die Dauer der Anstellung und die Besoldung werden in der liberalsten Äeise den Verdiensten der Bewerber angemessen sein. Gesuche um diese Stelle werden baldigst erbeten, und an den Unterzeichneten zu richten gewünscht. Philadelphia, den 9. Juni 1866. S. Silbermann, Präsident. P. O. Box 2333. Philadelphia. Pennsylvanien. Nähere Auskunft wird den Tit. Bewerbern bereitwilligst ertheilt von Philipp Feust, Rechtscvnzipient und Gemeinde-Actuar in Fürth bei Nürnberg. Zum I. October c. wird die hiesige Lehrer-, Schächter- und Cantorstelle mit einem Einkommen bis 400 Thlr. vacant. Qualifizirte Bewerber mögen im Laufe d. M. ihre Zeugnisse portofrei einsenden. Tempelburg, 13. August 1866. Der Vorstand. A. Salinger. .

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.